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Besteht ein Sonderkündigungsrecht wenn das Fitnessstudio um 4 Euro im Monat erhöht

Frage von Flexiwomen Flexiwomen

Guten Morgen. Ich habe einen Vertrag im Fitnessstudio der noch bis zum 10.04.2010 läuft. Nun werden mir jeden Monat ganze 4 Euro mehr Beitrag von Konto abgebucht, dies habe ich auf meinem Kontoauszug gesehen. Schriftlich angekündigt haben Sie nicht, ob ein Aushang fort war kann ich nicht sagen. Ich findes es schon unglaublich das einfach so 4 Euro pro Monat mehr abgebucht werden? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht???

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Antworten (9)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Ja

  • 2
    Antwort von Nellina Nellina

    Preise muessten ueber die eigentliche Vertragsdauer gueltig sein, ob Du jetzt monatlich oder jaehrlich bezahlst. Ueberpruefe Deinen Vertrag, ob eventuell gegenteiliges angegeben wird.

  • 2
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Bei einer einseitigen Vertragsänderung steht in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Vorsorglich ab nochmal den Vertag aufmerksam lesen!

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    Antwort von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwood

    Egal was drin steht...so ein Passus wäre nichtig! Die Antwort lautet ganz klar: Ja! Bzw. sie müssen deinen Vertrag zu den alten Konditionen weiter laufen lassen.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    bitte warum sollte so eine Klausel níchtig sein; es besteht Vertragsfreiheit;

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    wenn in den Vertrag eine Bestimmung aufgenommen wird, die besagt, dass alle oder einzelne Leistungen z.B. innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bis zu einer bestimmten Höhe erhöht werden dürfen und Du hast das unterschríeben, dann ist die Erhöhung okay, ansonsten gilt § 314 BGB:

    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

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    Antwort von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwood

    Egal was drin steht...so ein Passus wäre nichtig! Die Antwort lautet ganz klar: Ja! Bzw. sie müssen deinen Vertrag zu den alten Konditionen weiter laufen lassen.

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    Antwort von Flexiwomen Flexiwomen

    In meinem Vertrag steht nichts von einer Erhöhung etc.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    es könnte auch in den AGB's stehen, chau da mal nach

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    Antwort von Traumschoepfer Traumschoepfer

    Was sagt denn Dein Vertrag darüber aus? Ist da irgendwie festgehalten, ob der Preis "angepasst" werden kann, oder garantiert er Dir während der gesamten Laufzeit die gleichen Konditionen?

    Kommentar von ravenmuc ravenmucravenmuc

    Wäre so eine Klausel überhaupt wirksam? Ich meine doch, daß man bei Preiserhöhung (einseitige Vertragsänderung) grundsätzlich erstmal kündigen darf. Einzige Ausnahme die ich kenne sind dynamische Lebensversicherungen, wo sich die Beiträge von Jahr zu Jahr automatisch erhöhen, das aber auch direkt so abgeschlossen wird.

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    schau mal in deinen Vertragsbestimmungen...wenn da drin steht das sie erhöhen dürfen ohne ANkündigung, musst du das wohl hinnehmen

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