Wie ist denn da die Rechtsprechung?
Es geht in dem Fall darum, dass eine Person, die schon lange in der gleichen Wohnung wohnt merklich durch besagten Fluglärm nervlich belastet wird. Die Flugroute bzw. Lämrbelästigung besteht erst seit 2 Jahren. Kann sie den Flughafen auf Schmerzensgeld verklagen? Und klar, sie könnte ja auch wegziehen. Aber das ist leider nicht so einfach.

leider seh ich da schwarz. dann hätten Tausende bis Millionen plötzlich Anspruch wgen Verkehrslärm usw., wo sollte das hinführen? Aber das ist immer eine dumme Sache. manchmal kann man Zuschüsse bekommen für schall-schutz-fenster.

Ich war mal Tiefflieger-geschädigt (Militär). Nie wieder würde ich in so eine Gegend ziehen. Die Stadt ist, wegen der Überflugverbote deutlich gesünder.
Ich war damals auf dem Land. Sie flogen, sobald der erste Sonnenstrahl durchkam. Mein Sohn und ich ließen im Tal einen Drachen steigen (100 m Leine nach Vorschrift). Die sahen das, habens untersucht (ein Hubschrauber kam), und von da an haben sie versucht, möglichst genau und dicht über den Drachen meines Sohnes zu fliegen. >-(
Glatteis am 3. März 2009 23:29 Unsere Ohren waren nach 10 Minuten hinüber, weil alle 2 Minuten ein Kampfjet drüber flog. Dann habe ich gehört, daß da keine Ansprüche bestehen würden, so quasi als unentgeltlicher Dienst am Land.
Erfolgreich scheint auch die Erstreitung einer Flugbeschränkung, so daß man wenigstens während den Nachtstunden Ruhe bekommt.