Wie ist denn da die Rechtsprechung?
Es geht in dem Fall darum, dass eine Person, die schon lange in der gleichen Wohnung wohnt merklich durch besagten Fluglärm nervlich belastet wird. Die Flugroute bzw. Lämrbelästigung besteht erst seit 2 Jahren. Kann sie den Flughafen auf Schmerzensgeld verklagen? Und klar, sie könnte ja auch wegziehen. Aber das ist leider nicht so einfach.
Erfolgreich scheint auch die Erstreitung einer Flugbeschränkung, so daß man wenigstens während den Nachtstunden Ruhe bekommt.