Hallo, meine Oma ist verstorben,nur leider habe ich mit meinen Eltern keinen Kontakt mehr. Würde gerne wissen, ob mir als Enkelkind,auch ein Pflichtteil aus der Erbmasse zusteht?

Du hast nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn nähere Angehörige, in diesem Fall Deine Eltern, nicht mehr leben.
nein, solange deine Eltern (genauer der Nachkomme deiner Großeltern) noch lebt, gilt das Repräsentationsprinzip, d.h. du musst warten bis derjenige auch gestorben ist.
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
koira1975 am 21. Februar 2008 13:55 Charmant formuliert;-)

Nein, das wäre nur der Fall, wenn der erbberechtigte Elternteil ausfallen würde. Also er müßte entweder versterben oder auf das Erbe zu deinem Gunsten verzichten. Etwaige Geschwister von dir hätten selbstverständlich gleiche Ansprüche wie du.

Eventuell gibt es noch den Weg, vorzeitig Deinen Pflichtteil von Deinen noch lebem Elternteil (der erbte) einzufordern. Das entspricht auch der gesetzlichen Erbfolge, gibt aber oft böses Blut in der Familie.
Die Möglichkeit ein Erbteil/Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einzufordern gibt es nicht mehr.
Diese Antwort ist mißverständlich. Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Erbfall! Lebzeitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Dem zukünftigen Erblasser steht es schließlich frei, zu seinen Lebzeiten sein gesamtes Vermögen zu verbrauchen bzw. zu verschenken. Im Fall von Schenkungen an Dritte (außer Ehegatte) kommen dann sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht. Hier gelten aber wiederum Ausschlussfristen.