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Besteht ein Pflichtteil für Enkelkinder

gefragt von Socke am 21.02.2008 um 13:49 Uhr

Hallo, meine Oma ist verstorben,nur leider habe ich mit meinen Eltern keinen Kontakt mehr. Würde gerne wissen, ob mir als Enkelkind,auch ein Pflichtteil aus der Erbmasse zusteht?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 21. Februar 2008 13:54
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Du hast nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn nähere Angehörige, in diesem Fall Deine Eltern, nicht mehr leben.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 21. Februar 2008 13:54
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nein, solange deine Eltern (genauer der Nachkomme deiner Großeltern) noch lebt, gilt das Repräsentationsprinzip, d.h. du musst warten bis derjenige auch gestorben ist.

siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 21. Februar 2008 13:55

Charmant formuliert;-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Februar 2008 13:52
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Nein, das wäre nur der Fall, wenn der erbberechtigte Elternteil ausfallen würde. Also er müßte entweder versterben oder auf das Erbe zu deinem Gunsten verzichten. Etwaige Geschwister von dir hätten selbstverständlich gleiche Ansprüche wie du.


anjanni
beantwortet von anjanni am 21. Februar 2008 13:53
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Nein.


justika
beantwortet von justika am 21. Februar 2008 14:01
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Eventuell gibt es noch den Weg, vorzeitig Deinen Pflichtteil von Deinen noch lebem Elternteil (der erbte) einzufordern. Das entspricht auch der gesetzlichen Erbfolge, gibt aber oft böses Blut in der Familie.




Kommentar von kunni am 22. Februar 2008 09:31

Die Möglichkeit ein Erbteil/Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einzufordern gibt es nicht mehr.

Kommentar von Maroo am 22. Februar 2008 09:34

Diese Antwort ist mißverständlich. Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Erbfall! Lebzeitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Dem zukünftigen Erblasser steht es schließlich frei, zu seinen Lebzeiten sein gesamtes Vermögen zu verbrauchen bzw. zu verschenken. Im Fall von Schenkungen an Dritte (außer Ehegatte) kommen dann sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht. Hier gelten aber wiederum Ausschlussfristen.




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