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Besteht ein mündlicher Vertrag? Die haben Zeugen ich nicht!

Frage von oernie oernie

Guten Morgen zusammen!

Brauche mal Euren Rat!

Ich möchte mein Auto verkaufen. Am Montag 17.08.09 war ein Ehepaar mit ihrem Sohn und der Tochter bei mir um das Auto anzuschauen. Nach der Probefahrt wollten Sie dann gleich mit Preisverhandlungen beginnen, die ich allerdings ablehnte, da ich noch nicht Bescheid wusste, was denn eigentlich der Händler, bei dem ich mein neues Auto kaufen möchte, an seinem Preis noch nachlassen könnte. Ja sie wollten den Wagen auch gleich mitnehmen. Aber wie ich schon betont habe, konnte ich nicht sagen für welchen Preis ich den Wagen verkaufen könne und auch wann! Sie wollten den Preis bis zu 300 € herab drücken, da meinte ich nur zu ihnen: "Wenn der Händler bei dem ich mein neues Auto kaufen möchte dem entsprechend seinen Verkaufspreis auch herabsetzt, dann können wir uns gerne näher kommen und die Übergabe von meinem Wagen binnen in 2 Tagen erfolgen!" Wir verblieben dann so, dass ich mich spätestens am darauffolgenden Tag telefonisch bei ihnen melden werde, um den von mir gewünschten Kaufpreis für mein Auto mitzuteilen. Am nächsten Tage scheiterten die Verhandlungen mit meinem Händler und ich bekam den Wagen nicht. Daraufhin rufte ich gleich bei meinen Interessenten an und teilte es ihnen mit. JETZT BESTEHEN SIE AUF IHREN MÜNDLICHEN VERTRAG (Sie waren zu viert und ich allein)!! WAS IST LOS, HILFE. Besteht ein Vertag? MfG oernie

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von geige geige

    Es besteht kein Vertrag, da es zwischen Euch ja nicht zur Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen gekommen ist.

    Du hast lediglich Neuverhandlungen in Aussicht gestellt.

    Kommentar von oernie oernie

    Aber die haben Zeugen! Und behaupten alle Vier, der Kaufpreis liege bei 7200€, wie abgemacht!HABE ABER NICHTS ABGEMACHT!!! Das schöne ist ja als ich telefonisch absagte, meinet der Sohn der Familie (Auto ist ja für ihn bestimmt), sie hatten sich nochmal beraten und würden höchstens 7150€ zahlen und ich sagte darauf dann hat sich das Ganze erledigt! Jetzt droht mir der Vater mit Gericht!

    Kommentar von geige geigegeige

    Die Beweislast, daß ein mündl. Vertrag zustande gekommen ist, liegt seitens der Interessenten/Käufer.

    Ob eine derartige Bezeugung innerhalb der Sippschaft tatsächlich als glaubhaft eingestuft wird? Darauf würd ich es allemale ankommen lassen und dem anwaltlichen Schreiben gelassen entgegensehen, sollte es tatsächich kommen.

    Hattest Du Deinen PKW inseriert? Wenn ja, was steht hierin zum Preis?

    Kommentar von oernie oernie

    7500€ VB. Warum? Gruß

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    Antwort von Capitals Capitals

    Mündliche Vertragsangebote können nur sofort angenommen werden, schriftliche Angebote nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums von einigen Tagen oder Wochen. Da du das Geld ja nicht direkt bekommen hast, wurde auch kein Vertrag geschlossen.

  • 1
    Antwort von soedergren soedergren

    Also, prinzipiell gelten natürlich auch mündliche Verträge, ich kann allerdings zumindest in dem was du oben in die Frage geschrieben hast, keinen eindeutig zustandegekommenden Vertrag erkennen. "dann können wir uns gerne näher kommen" und "um den von mir gewünschten Kaufpreis für mein Auto mitzuteilen" bedeuten ja, dass ihr euch noch nicht einmal über den Preis geeinigt habt. Ich kann mir insofern auch nicht vorstellen, dass die Interessenten dein (mögliches) Angebot zu einem unbestimmten Preis sofort angenommen haben, oder?

    Kommentar von oernie oernie

    Es wurde überhaupt kein Preis ausgehandelt. Ich sagte immer nur WENN, WENN, WENN....! Jetzt drohen die mir mit Gericht und das möchte ich vermeiden (beruflich bedingt!)

    Gruß

    Kommentar von soedergren soedergrensoedergren

    Eben. Allerdings kann dir ein normales zivilrechtliches Gerichtsverfahren eigentlich nicht beruflich schaden, abgesehen davon drohen viele Leute ziemlich schnell mit dem Gang vor den Kadi, was sich aber oft als leere Drohung herausstellt.

    Letztlich wirst du das nur vermeiden können, wenn du auf deren Konditionen eingehst, was ich persönlich allerdings nicht tun würde. Sollte es Richtung Gericht gehen, lass dich unbedingt anwaltlich beraten.

    Sollte es zu einem weiteren Treffen kommen (und auch bei anderen potentiellen Verkäufen), sorge bitte dafür, dass du nicht allein bist sondern mindestens einen Zeugen hast.

    Kommentar von oernie oernie

    Kann denn überhaupt ein mündlicher Vertrag bestehen, wenn ich schon vorher einen sofortigen Abschluss eines schriftlichen abgelehnt habe? Gruß

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    Antwort von miniwo miniwo

    Nein,.. haben se was schriftlich? Nöö

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    Antwort von kallisto kallisto

    Das ist ja frech. Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt, dass kein mündlicher Vertrag besteht. Da könnte ja jeder kommen und behaupten was er will. Du als Privatmensch kannst Dein Auto verkaufen an wen Du willst, wann Du willst und für wieviel Du willst. Ausschlaggebend ist der Kaufvertrag. Ausserdem kannst Du Dein "Angebot" auch jederzeit zurückziehen - das machen sogar Autohändler, wenn ihnen ein besserer Kunde über den Weg läuft (im Bekanntenkreis so passiert).

    Wenn weiterhin etwas anderes behauptet wird, kannst Du Dich darauf berufen, dass Du den Verkauf Deines Wagens an die Bedingung geknüpft hattest, der Neuwagen müsse auch preiswerter werden.

    Was sollen die Damen und Herren auch sonst machen? Eine Anzeige werden sie deswegen wohl nicht erstatten, weil sie keine Aussicht auf Erfolg haben.

    Kommentar von oernie oernie

    Was denken Sie wie entäuscht ich bin! Aber leider gibt es solche Menschen!

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    Antwort von Kristina23 Kristina23

    Ich stimme Capitals zu und hier ist noch der Link: http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php

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