Wir haben auf dem Trödelmarkt eine Weichholzkommode gekauft und erst zu Hause im hellen gesehen, dass die Kommode einen Holzwurm hat. Können wir die Kommode umtauschen?
Besteht eigentlich ein Umtauschrecht an Sachen, die ich auf dem Trödelmarkt gekauft habe?
Antworten (6)
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4Antwort von
xyungeloestxyungeloest
nein, sachen vom flohmarkt , kannst du nicht tauschen.
außerdem macht ein holzwurm eine alte kommode erst wertvoll :o))
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3Antwort von
dock69dock69
Da die Geschäfte auf dem Trödelmarkt normalerweise nicht schriftlich fixiert werden, hat man in der Regel nichts in der Hand, um den Kauf bei einem bestimmsten Händler überhaupt nachzuweisen. Wie soll man dann irgendwelche Ansprüche/Rechte geltend machen, wenn der Verkäufer sich querstellt?
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3Antwort von
andreas48andreas48
das ist ein Trödelmarkt gewesen, also 1. Kauf von Privat an Privat 2. gekauft, wie gesehen
also keinerlei Ansprüche
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2Antwort von
Eichi M.E. schon, wenn man bewusst beschissen wurde. Aber das 1. zu beweisen und 2. den Verkäufer wieder zu greifen, wird das Problem sein.
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0Antwort von
liam22 Das Gewährleistungsrecht gilt auch für gebrauchte Sachen, bei Ware vom Trödelmarkt muss man dabei aber berücksichtige, dass gerade diese Waren in einem ihrem Altern entsprechenden Zustand sind, also ist es durchaus kein Mangel, wenn Farbe oder Holzecken abgesplittert sind. Beim Holzwurm kann man sich streiten, meines Erachtens ist dies ein Mangel, denn es besteht auch die Gefahr, dass der Holzwurm auf andere Holzmöbel des Käufers übertritt. Wehn ein Mangel vorliegt, dann besteht zunächst ein Nachbesserungsanspruch der Verkäufers und danach ein Umtauschrecht des Käufers.
Kommentar von
Zwider Tipp: Wenn man schon juristisch begründet, sollte diese umfangreicher sein. "Nachbesserungsanspruch des Verkäufers bei einem Mangel?" (vgl. Palandt Rdnr. 10 zu § 437 I BGB i.V.m.§ 439 Abs.1,2,3 BGB). Zu beachten ist zudem, ob ein Privatkauf oder Verbrauchsgüterverkauf vorliegt.
aber nur wenn der Holzwurm vergoldet ist..:-)
na davon gehe ich doch mal aus, auf dem flohmarkt :o))