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Besteht die Werbungskostenpauschale derzeit 1044€ Euro /so steht es in focus/ finanzen) oder 920 € ?

gefragt von Siam1Siam1 am 30.05.2009 um 10:24 Uhr

Besteht die Werbungskostenpauschale derzeit 1044€ Euro (so steht es in focus /finanzen ) oder 920 € ? Bin jetzt irritiert , weiss hier jemand Bescheid.


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Sachse1 am 30. Mai 2009 11:15
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Hilfreichste Antwort

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ein Pauschbetrag von 920 Euro jährlich pro Arbeitnehmer vorgesehen. Dieser wird auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt. Weitere Werbungskosten können die Einkommensteuer nur mindern, wenn sie nachgewiesen werden können, z.B. in Form von Quittungen. Bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen gilt ein Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro für Ledige und 102 Euro für Verheiratete. Da haben die wohl gleich alles in einem Betrag genannt. Da gibt es aber Unterschiede, zwischen den 920 und den zusätzlichen!

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 12:16

DH

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 12:20

und zu welchem Part gehört die Pauschale von 16 € Kontoführungskosten und Lohnsteuerhilfevereinkosten?

(ich habe es nicht ganz verstanden, was Du mit weitere Werbungskosten meinst.)

Kommentar von Sachse1 am 30. Mai 2009 20:07

Ist alles einzeln aufgeführt was dazu gehört. Ich kann die ganzen §§ nicht einfügen, die sind so lang. Werbungskosten sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Darüber hinaus fallen darunter alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Insoweit deckt sich der Begriff der Werbungskosten mit den Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 31. Mai 2009 07:37

DH


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Franciscarved
beantwortet von Franciscarved am 30. Mai 2009 10:25
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Definitiv 920€

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 10:27

andere geben 920 € an,Focus dagegen einen anderen Betrag. Seltsam.

Kommentar von A97cfaaed9762720321af649b6ebb327smallDina2607 am 30. Mai 2009 10:27

Richtig!

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 10:28

@Dina2607 Thx

Kommentar von Sachse1 am 30. Mai 2009 11:18

Nicht ganz, die 920 sind der sogenannte Aebeitnehmerpauschbetrag (Einkünfte nichtselbstständige Arbeit). Es können noch weitere Werbungskosten, durch Nachweis von Quittungen abgesetzt werden. Und aus Kapitalvermögen nochmal einen Pauschbetrag für Ledige 51 und Verheiratete 102 Euro.

Kommentar von 266b674e4b433c512a5d75e2cca0890dsmallFranciscarved am 30. Mai 2009 11:56

das is wahr! Gilt aufjedenfall für Arbeitnehmer!


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 30. Mai 2009 10:28
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http://www.parmentier.de/steuer/9a.htm
........
Im § 9a EStG stehen 920 Euro (1044 ist veraltet).

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 10:29

Danke schön!

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 30. Mai 2009 10:32

Immer wieder gern! :-)
Schöne Pfingsten wünsche ich dir!

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 10:34

@Maximus,Dir auch! mit dem Wetter haben wir ja Glück gehabt.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 10:32

Hier ist der Link dazu, der mich irritiert hat> http://finanzen.focus.de/D/DA/DAS/DAS38/das38.htm

Deiner sehe ich gerade ist vom 29.12.2003,ob der noch aktuell ist? ...

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 10:37

So, jetzt habe ich es auch gefunden, warum nicht gleich so.

http://www.forium.de/redaktion/lohnsteuer-2008-vom-arbeitnehmer-pauschbetrag-bis-zur-verpflegungspauschale/2/

Seit 2004 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 Euro pro Jahr. Vorher waren es noch 1.044 Euro.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 30. Mai 2009 10:49

Puuh, da bin ich ja erleichtert! lächel


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