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Besteht die Werbungskostenpauschale derzeit 1044€ Euro /so steht es in focus/ finanzen) oder 920 € ?

Frage von Siam1 Siam1

Besteht die Werbungskostenpauschale derzeit 1044€ Euro (so steht es in focus /finanzen ) oder 920 € ? Bin jetzt irritiert , weiss hier jemand Bescheid.

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Antworten (3)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sachse1 Sachse1

    Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ein Pauschbetrag von 920 Euro jährlich pro Arbeitnehmer vorgesehen. Dieser wird auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt. Weitere Werbungskosten können die Einkommensteuer nur mindern, wenn sie nachgewiesen werden können, z.B. in Form von Quittungen. Bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen gilt ein Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro für Ledige und 102 Euro für Verheiratete. Da haben die wohl gleich alles in einem Betrag genannt. Da gibt es aber Unterschiede, zwischen den 920 und den zusätzlichen!

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    DH

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    und zu welchem Part gehört die Pauschale von 16 € Kontoführungskosten und Lohnsteuerhilfevereinkosten?

    (ich habe es nicht ganz verstanden, was Du mit weitere Werbungskosten meinst.)

    Kommentar von Sachse1 Sachse1Sachse1

    Ist alles einzeln aufgeführt was dazu gehört. Ich kann die ganzen §§ nicht einfügen, die sind so lang. Werbungskosten sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Darüber hinaus fallen darunter alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Insoweit deckt sich der Begriff der Werbungskosten mit den Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    DH

  • 2
    Antwort von Franciscarved Franciscarved

    Definitiv 920€

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    andere geben 920 € an,Focus dagegen einen anderen Betrag. Seltsam.

    Kommentar von Dina2607 Dina2607Dina2607

    Richtig!

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    @Dina2607 Thx

    Kommentar von Sachse1 Sachse1Sachse1

    Nicht ganz, die 920 sind der sogenannte Aebeitnehmerpauschbetrag (Einkünfte nichtselbstständige Arbeit). Es können noch weitere Werbungskosten, durch Nachweis von Quittungen abgesetzt werden. Und aus Kapitalvermögen nochmal einen Pauschbetrag für Ledige 51 und Verheiratete 102 Euro.

    Kommentar von Franciscarved FranciscarvedFranciscarved

    das is wahr! Gilt aufjedenfall für Arbeitnehmer!

  • 1
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    http://www.parmentier.de/steuer/9a.htm
    ........
    Im § 9a EStG stehen 920 Euro (1044 ist veraltet).

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Danke schön!

    Kommentar von Maximus40 Maximus40Maximus40

    Immer wieder gern! :-)
    Schöne Pfingsten wünsche ich dir!

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    @Maximus,Dir auch! mit dem Wetter haben wir ja Glück gehabt.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Hier ist der Link dazu, der mich irritiert hat> http://finanzen.focus.de/D/DA/DAS/DAS38/das38.htm

    Deiner sehe ich gerade ist vom 29.12.2003,ob der noch aktuell ist? ...

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    So, jetzt habe ich es auch gefunden, warum nicht gleich so.

    http://www.forium.de/redaktion/lohnsteuer-2008-vom-arbeitnehmer-pauschbetrag-bis-zur-verpflegungspauschale/2/

    Seit 2004 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 Euro pro Jahr. Vorher waren es noch 1.044 Euro.

    Kommentar von Maximus40 Maximus40Maximus40

    Puuh, da bin ich ja erleichtert! lächel

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