Das Vertrauen der Kollegen zu unserem Betriebsrat , besonders zu dem BR-Vorsitzenden, ist nicht mehr vorhanden.Durch gravierende Vorfälle seitens des BR würden wir gerne eine Neuwahl einleiten. Ausserdem hat sich unsere Mitarbeiteranzahl um das doppelte erhöht .
Besteht die Möglichkeit, vorzeitig eine Neuwahl des Betriebsrates anzustreben?
Antworten (4)
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lenzing42lenzing42
Wenn der Betriebsrat oder ein Mitglied des Betriebsrates seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat,kann mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer und/oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Ausschluss des betreffenden Mitglieds bzw.die Auflösung des gesamten BR beim ARBEITSGERICHT beantragen!
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heconnyheconny
Stellt einen Antrag auf vorzeitige Neuwahlen aus dem genannten Grund. Ich glaube du brauchst dazu die Unterschriften von zwei Drittel der Belegschaft. Die Bedingungen müßten in der Satzung festgehalten sein.
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sarrexsarrex
so einfach ist das nicht...dem betriebsrat muss erst mal was vorgeworfen werden...sprich einen misstrauensantrag stellen...
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newcomernewcomer
klar geht dass, erst mal abstimmen, dass er aufgelöst wird, dann neue vorschläge und wählen
Kommentar von
Schnuffi937 das hört sich aber einfach an.
Wo stelle ich den Misstrauensantrag?