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besteht die möglichkeit, das gezahlte wassergeld zurückzufordern?

Frage von Summbrummse Summbrummse

falsche angabe bei der "ARGE" gemacht. mietbescheinigung wurde vom vermieter verkehrt ausgefüllt, habe das nicht bemerkt. das wassergeld war nicht angegeben. habe also seit 3 jahren das wassergeld aus eigener tasche bezahlt. würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann, einen weg aufzeigt, eine rückerstattung durchsetzten zu können.

vielen dank ...

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Antworten (4)

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    Antwort von Anell Anell

    Natürlich kannst du das Wassergeld NICHT zurückfordern, denn du hast das Wasser ja verbraucht. Du könntest dein Versäumnis bei der ARGE melden und fragen, ob sie dir etwas nachzahlen. Ansonsten hast du den Fehler gemacht nicht gemerkt zu haben, dass die Angabe fehlte. Anell

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    so ist es - leider!

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    Antwort von Qetan Qetan

    Ganz bestimmt micht, der Fehler liegt doch bei Dir.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Frag mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ im Forum.

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    Antwort von wim50 wim50

    Warum bemerkst du 3 Jahre nicht, dass du mehr bezahlst, als du bekommst? Um welches "Wassergeld" handelt es sich?

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