Durch einen Wasserschaden in der darüberliegenden Wohnung wurden sowohl die Holzpaneele als auch der Laminatboden in der Wohnung meines Mieters beschädigt. Habe ich das Anrecht die Regulierung des Schadens nach Gutachten/Kostenvoranschlag vom Gebäudeversicherer (Sparkassenversicherung) zu verlangen und wenn ja, wird dann nach komplettem Gutachten/Kostenvoranschlag ab gerechnet, oder ist der Versicherer berechtigt Abschläge zu machen?
Vorab schon besten Dank für Eure Hilfe und ich erwarte gespannt Eure Antworten.
Liebe Grüße
Padi62
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