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Besteht die Möglichkeit bei einem Leitungswasserschaden nach Gutachten/Kostenvorschlag abzurechnen

Frage von padi62 padi62

Durch einen Wasserschaden in der darüberliegenden Wohnung wurden sowohl die Holzpaneele als auch der Laminatboden in der Wohnung meines Mieters beschädigt. Habe ich das Anrecht die Regulierung des Schadens nach Gutachten/Kostenvoranschlag vom Gebäudeversicherer (Sparkassenversicherung) zu verlangen und wenn ja, wird dann nach komplettem Gutachten/Kostenvoranschlag ab gerechnet, oder ist der Versicherer berechtigt Abschläge zu machen?

Vorab schon besten Dank für Eure Hilfe und ich erwarte gespannt Eure Antworten.

Liebe Grüße

Padi62

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Antworten (2)

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    Antwort von Suchender Suchender

    generell ja, das mit der Mwst. stimmt glaube ich und der Rest von "Vorredner" auch.

  • 1
    Antwort von Ellwood Ellwood

    Mit Sicherheit wird die Mehrwertsteuer abgezogen. Alles weitere sollte haarklein in Deinen Versicherungsbedingungen zu finden sein.

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