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Besteht die Gefahr, dass nach meinem Tod die Gläubiger auf meine Erben losgehen?

gefragt von psweib am 31.08.2008 um 19:27 Uhr

Ich habe momentan noch ein paar Schulden, die ich versuche,abzubauen. Mal angenommen, ich würde es nicht schaffen: Bestünde die Gefahr, dass meine Gläubiger gleich auf meine Erben losgehen und sich dort das Geld holen wollen?


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baer1
beantwortet von baer1 am 31. August 2008 19:27
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Wenn die Erben das Erbe annehmen,erben sie auch die Schulden mit.


Resistance
beantwortet von Resistance am 31. August 2008 19:28
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Dazu müssten Deine Erben das Erbe annehmen. Schlagen sie es aus, dann machen die Gläubiger eine lange Nase.


docbde
beantwortet von docbde am 31. August 2008 19:29
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Wenn sie das Erbe nicht ausschlagen, dann ja. Annehmen klingt so, als müsse man etwas tun um zu erben. Is aber andresrum. Wenn man nicht erben will, muss man ausschlagen.


anonym
beantwortet von DerGilius am 31. August 2008 19:28
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nur wenn du deine schulden vererbst und derjenige, der erbt das erbe auch antritt, sonst nicht.


anonym
beantwortet von Rolfe am 31. August 2008 19:56
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Die Erben können eine Nachlasspflegschaft beim Amtsgericht beantragen - dort wird festgestellt, ob das Erbe überschuldet ist. Da das mit Sicherheit länger als 6 Wochen dauert, die Ausschlagungsfrist für die Erben aber 6 Wochen beträgt, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bei einer Nachlasspflegschaft die Erben nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haften müssen, sondern schlimmstenfalls eben nichts erben, weil nichts mehr da ist...





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