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Besteht der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

gefragt von Fahrstein am 09.06.2008 um 15:00 Uhr

Was besagt das Kündigungsschutzgesetz genau?


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anonym
beantwortet von heringge am 9. Juni 2008 15:01
1x
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In der Probezeit besteht Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nur dann, wenn sich die vereinbarte Probezeit über die Wartezeit von sechs Monaten hinaus erstreckt.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 9. Juni 2008 15:31
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Nein. Dafür heißt es ja Probezeit.


anonym
beantwortet von Rabbicook am 9. Juni 2008 22:10
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Soweit ich weiß nur bei Schwangerschaft.
LG.
Rabbicook


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