Was besagt das Kündigungsschutzgesetz genau?
In der Probezeit besteht Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nur dann, wenn sich die vereinbarte Probezeit über die Wartezeit von sechs Monaten hinaus erstreckt.
Soweit ich weiß nur bei Schwangerschaft.
LG.
Rabbicook