Was besagt das Kündigungsschutzgesetz genau?
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Besteht der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Frage von
Fahrstein
Antworten (3)
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1Antwort von
heringge In der Probezeit besteht Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nur dann, wenn sich die vereinbarte Probezeit über die Wartezeit von sechs Monaten hinaus erstreckt.
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