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Besteht der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Frage von Fahrstein Fahrstein

Was besagt das Kündigungsschutzgesetz genau?

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von heringge heringge

    In der Probezeit besteht Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nur dann, wenn sich die vereinbarte Probezeit über die Wartezeit von sechs Monaten hinaus erstreckt.

  • 0
    Antwort von Rabbicook Rabbicook

    Soweit ich weiß nur bei Schwangerschaft.
    LG.
    Rabbicook

  • 0
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Nein. Dafür heißt es ja Probezeit.

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