existenzgründungszuschuss für 6 Mnaate ist im 2. Monat der Arbeitslosigkeit durchgegangen, freiwillige arbeitslosenversicherung wurde bezahlt .
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Zveyffel Alle drei Einträge haben für sich gesehen Recht. Frage 1. wieviel Monate Arbeitslosengeld steht Dir zu 6 Monate 12 Monate oder bei hohem Alter bis 18 Monate.
Frage 2. Bekommste Du Gründerzuschuß (Arbeitsamt) oder Einstiegdgeld (ARGE)
Frage 3. 9 Monate Gründerzuschuß verbrauchen den Restanspruch von ALG I, damit bei nur 6 Monate Anspruch ist alles verbraucht, bei 12 Monaten Anspruch kann es noch evtl. einen Restanspruch geben, höchstens bis drei Monate und diese sind in den vier Jahren ab erter Tag ALG I noch abrufbar.
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2Antwort von
gruenderlexikongruenderlexikon
um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu bekommen, musste mindestens ein Jahr eingezahlt haben, um sechs Monate ausgezahlt zu bekommen. Also schnell mal selbstständiges sein, sechs Monate reinzahlen und dann wieder einen auf dicke Hose machen, ist leider nicht. Für meine Begriffe auch zurecht.
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2Antwort von
simmellesen Nach einem Jahr einzahlen in die freiwillige Arbeitslosenversicherung hat man wieder 6 Monate Anspruch auf ALG I. Nach 2 Jahren hat man den Anspruch 1 Jahr. Das hat mit dem Gründungszuschuß nicht zu tun. Noch offene Fragen? Gerne.
Kommentar von
stupidiastupidia gute antwort, nur interesse halber, kann man auch beim einstiegsgeld in die freiwillige arbeitslosenversicherung einbezahlen ?
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Es stehen, oder standen 12 Monate zu, 2,5 Monate waren schon vorher verbraucht der existenzgründerzuschuss läuft aus.
Dann würde ich mal sagen steht noch ein Restanspruch zu ... also quasi ganz normal am Ende sind es insgesamt immernoch 12 Monate... ALG1 , so wie immer - ob mit oder ohne Zuschuss.