Gibt es eine gesetzliche Regelung, das der Arbeitgeber dem Wunsch nach unbezahltem Urlaub zustimmen muß ? "Auszeit" dient der beruflichen Erfahrungssammlung im Ausland, sprich neuer Arbeitgeber für befristeten Zeitraum im Ausland.
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Besteht das Recht auf unbezahlten Urlaub, oder Ermessensache des Arbeitgebers ?
Frage von
mentecaptummentecaptum
Antworten (5)
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4Antwort von
andreas48andreas48
ein Recht auf unbezahlten Uraub gibt es nicht, es ist und bleibt Ermessenssache des AG
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3Antwort von
LittleDammiLittleDammi
er muß soetwas nicht zustimmen, ein recht darauf hast du nicht. er müsste ja für dich jemanden einstellen für diese zeit, dann wieder entlassen, da steht kosten-nutzen-rechnung dagen
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1Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Sprich doch mal offen mit dem Arbeitgeber "Erfahrungssammlung im Ausland" nutzt ihm doch auch.
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1Antwort von
bgd24bgd24
Der Chef wird für sein Unternehmen sowas wie einen Jahresplan aufstellen, wo er mit Urlaub, Krankheiten klakuliert, aber nicht mit unbezahlten Urlaub. Dann kann er Dicht machen und du hast immer Urlaub.
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0Antwort von
chris678chris678
es gibt die möglichkeit eines sog. sabbaticals in Kombination mit einem Arbeitszeitkonto.
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