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Besteht das Recht auf unbezahlten Urlaub, oder Ermessensache des Arbeitgebers ?

Frage von mentecaptum mentecaptum

Gibt es eine gesetzliche Regelung, das der Arbeitgeber dem Wunsch nach unbezahltem Urlaub zustimmen muß ? "Auszeit" dient der beruflichen Erfahrungssammlung im Ausland, sprich neuer Arbeitgeber für befristeten Zeitraum im Ausland.

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Antworten (5)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    ein Recht auf unbezahlten Uraub gibt es nicht, es ist und bleibt Ermessenssache des AG

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    er muß soetwas nicht zustimmen, ein recht darauf hast du nicht. er müsste ja für dich jemanden einstellen für diese zeit, dann wieder entlassen, da steht kosten-nutzen-rechnung dagen

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Sprich doch mal offen mit dem Arbeitgeber "Erfahrungssammlung im Ausland" nutzt ihm doch auch.

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    Antwort von bgd24 bgd24

    Der Chef wird für sein Unternehmen sowas wie einen Jahresplan aufstellen, wo er mit Urlaub, Krankheiten klakuliert, aber nicht mit unbezahlten Urlaub. Dann kann er Dicht machen und du hast immer Urlaub.

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    Antwort von chris678 chris678

    es gibt die möglichkeit eines sog. sabbaticals in Kombination mit einem Arbeitszeitkonto.

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