mentecaptum am 04.09.2008 um 7:37 Uhr
Gibt es eine gesetzliche Regelung, das der Arbeitgeber dem Wunsch nach unbezahltem Urlaub zustimmen muß ? "Auszeit" dient der beruflichen Erfahrungssammlung im Ausland, sprich neuer Arbeitgeber für befristeten Zeitraum im Ausland.

ein Recht auf unbezahlten Uraub gibt es nicht, es ist und bleibt Ermessenssache des AG
er muß soetwas nicht zustimmen, ein recht darauf hast du nicht. er müsste ja für dich jemanden einstellen für diese zeit, dann wieder entlassen, da steht kosten-nutzen-rechnung dagen
Der Chef wird für sein Unternehmen sowas wie einen Jahresplan aufstellen, wo er mit Urlaub, Krankheiten klakuliert, aber nicht mit unbezahlten Urlaub. Dann kann er Dicht machen und du hast immer Urlaub.

Sprich doch mal offen mit dem Arbeitgeber "Erfahrungssammlung im Ausland" nutzt ihm doch auch.

es gibt die möglichkeit eines sog. sabbaticals in Kombination mit einem Arbeitszeitkonto.