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Besteht das Recht auf unbezahlten Urlaub, oder Ermessensache des Arbeitgebers ?

gefragt von mentecaptummentecaptum am 04.09.2008 um 7:37 Uhr

Gibt es eine gesetzliche Regelung, das der Arbeitgeber dem Wunsch nach unbezahltem Urlaub zustimmen muß ? "Auszeit" dient der beruflichen Erfahrungssammlung im Ausland, sprich neuer Arbeitgeber für befristeten Zeitraum im Ausland.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. September 2008 07:38
4x
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ein Recht auf unbezahlten Uraub gibt es nicht, es ist und bleibt Ermessenssache des AG


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 4. September 2008 07:44
3x
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er muß soetwas nicht zustimmen, ein recht darauf hast du nicht. er müsste ja für dich jemanden einstellen für diese zeit, dann wieder entlassen, da steht kosten-nutzen-rechnung dagen


bgd24
beantwortet von bgd24 am 4. September 2008 08:06
1x
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Der Chef wird für sein Unternehmen sowas wie einen Jahresplan aufstellen, wo er mit Urlaub, Krankheiten klakuliert, aber nicht mit unbezahlten Urlaub. Dann kann er Dicht machen und du hast immer Urlaub.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 4. September 2008 08:54
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Sprich doch mal offen mit dem Arbeitgeber "Erfahrungssammlung im Ausland" nutzt ihm doch auch.


chris678
beantwortet von chris678 am 16. November 2008 02:18
0x
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es gibt die möglichkeit eines sog. sabbaticals in Kombination mit einem Arbeitszeitkonto.



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