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Besteht bei Schwarzarbeit ein Gewährleistungsanspruch?

Frage von Hellsbells Hellsbells

Ein Kumpel hat sich in Schwarzarbeit was richten lassen- aber es trat ein Mangel auf. Ist da jetzt alles verloren oder besteht da auch ein Gewährleistungsanspruch? Ich meine nämlich,so was gehört zu haben, bringe es aber nicht mehr zusammen.

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Antworten (16)

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    Antwort von sunpoint sunpoint

    Auch bei Schwarzarbeit besteht ein Gewährleistungsanspruch !!

    Kommentar von Eddy21 Eddy21Eddy21

    Das man nach einer Anzeige bestraft wird ?

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    JA

    http://www.tagesschau.de/inland/bgh12.html

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    Antwort von schurke schurke

    Wen will er denn zur Rechenschaft ziehen? Ohne Rechnung? Das sollte man sich vorher überlegen.

  • 2
    Antwort von hannastgt hannastgt

    http://anwalt-im-netz.de/archiv/2008/gewaehrleistung-und-schwarzarbeit.html
    Gewährleistung besteht also auch bei Schwarzarbeit!!!

  • 2
    Antwort von Maya1998 Maya1998

    lach türlich, wenn er sich der Steuerhinterziehung strafbar machen will...Nur zu! Schreib, wie's ausgegangen ist;O)

  • 2
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Ich glaube ich habe auch so ein Urteil mal gesehen....

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    Antwort von AtomRising AtomRising

    HAHAHA na dann mal viel Spaß

    Kommentar von Alleskoenner AlleskoennerAlleskoenner

    da habt ihr euer hahaha: http://www.tagesschau.de/inland/bgh12.html

    Kommentar von AtomRising AtomRisingAtomRising

    Na logisch, ich wollt nur sagen wenn er an der Steuer vorbei arbeiten lässt wird es echt lustig.

    Kommentar von Alleskoenner AlleskoennerAlleskoenner

    in den seltensten fällen denkbar, dass man beim gau bis vors gericht zieht. wenn man schon schwarz arbeiten lässt, dann sollte man es wenigstens jemanden aus der bekanntschaft erledigen lassen, mit dem man sich auch im alltag außergerichtlich einigen kann.

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    Antwort von wernilein wernilein

    geh doch mal zur Polizei..

    Kommentar von sunrayrider sunrayridersunrayrider

    wenn dann zum zoll...

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    na und ,die machen das schon

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    Antwort von kiki68 kiki68

    Klar, kannst mal bei der Polizei nachfragen!

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    Antwort von Handwerk Handwerk

    wie soll eine Schwarzarbeit denn ohne Unterlagen (Rechnung) nachvollziehbar sein?? Wenn der Handwerker sagt das er die Arbeiten nicht ausgeführt hat? Selbst bei einer Anzeige des AG, steht dieser doch zu guter letzt selber vorm Kader.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Schwarzarbeit ist eine Rechtswidrige Handlung und dabei gibt es keinen Rechtsanspruch !

    Schwarzarbeit mit Gewährleistungsbürgschaft das fehlte noch !

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Ein Kumpel hat sich in Schwarzarbeit was richten lassen''

    Bitte mehr Infos dazu! Es kommt auch drauf an, was er sich von wem hat ''richten'' lassen.

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    Antwort von poetvl poetvl

    Bei Schwarzarbeit gibt es keine Garantie für nichts. Sonst wäre es ja nicht schwarz.

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    Antwort von guennigo50 guennigo50

    Nein, Gewährleistung gibt es da nicht

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    Antwort von andreas48 andreas48

    das solltet ihr sehr individuell klären..der Rechtsweg könnte nach hinten losgehen..

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    Antwort von Qetan Qetan

    Keine Haftung bei Schwarzarbeit.

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