Ich habe folgende Frage: Wenn man Aktien mit Verlust abstößt, dann kann man ja diese Verluste mit späteren Gewinnen verrechnen. Aber darf man Aktien auch, wenn man sie vorher mit steuerlich relevantem Verlust verkauft hat, wieder zurückkaufen, wenn man letzlich doch noch mit einer positiven Kursentwicklung rechnet und, bleibt dann die Möglichkeit der Verlustverrechnung erhalten?
Ja, die Möglichkeit besteht weiterhin. Wenn man Aktien mit Verlust verkauft hat und dann doch noch an eine Kurserholung glaubt, dann kann man trotzdem weiterhin die Verluste verrechnen.

Natürlich, Herr Kaiser. Die Allgemeinhert kommt für alles auf, nicht nur bei ALG II-Empfängern.

In diesem Zusammenhang ist "Aktienrückkauf" ein falsch verwendeter Begriff. Du kaufst einfach Aktien. Eine Aktiengesellschaft kauft eigene Aktien an der Börse zurück (= Aktienrückkauf).
Die Verlustverrechnung bleibt bestehen, wenn Du anderntags vorher verkaufte Aktien kaufst, weil Du inzwischen "schlauer" geworden bist.

Einen jetzigen Verlust in spätere Jahre übertragen, nennt sich "Verlustvortrag"
www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/635/127432
Man muss dazu auch nicht Aktien der selben Firma kaufen.