Weitere Informationen
Riestern kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ob Arbeitnehmer, Arbeitslose, Beamte, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, Berufssoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende oder Kindererziehende. Um die volle Förderung vom Staat zu erhalten muss ein Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.
















