1

Besteht Anspruch auf Hartz4?

Frage von mistino1 mistino1

Hallo Ihr Lieben

Besteht Anspruch auf Hartz4? Folgende Situation: 2 Erwachsene und 2 Kinder (1&4) Er geht arbeiten und verdient 2100 Euro Netto. Sie ist daheim bei den Kindern und bekommt 133 Unterhaltsvorschuss für das Kind aus vorheriger Beziehung und 184 pro Kind = 501 Euro Allerdings hat er einiges zu bezahlen: 680 Miete 333 Kredit 7 Veritas 40 Scheidung 50 Rente 12 Krankenzusatz 100 Ratenzahlung 24 IG metall 12 Cardiff Restschuldvers 40 Handy Er 50 Kabel BW (tel & internet) 70 Autoversicherung 80 Strom 50 Wasser 100 Öl 75 Kindergarten 60 handy (sie) 150 Benzin

Sie ist nicht krankenversichert weil sie dachte, sie hätte eh keinen Anspruch mehr nachdem sie zusammengezogen sind. Steht ihr denn wirklich garnix zu? Nichtmal eine Krankenversicherung?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Das ist ja ein Chaos. Da musst Du schon an der richtigen Stelle nachfragen! Krankenversicherung steht ihr auf jeden Fall zu! Schnellstens regeln!

  • 2
    Antwort von helrich helrich

    Versuch macht kluch...

    .

    Der Kredit mit 333 € und sonstige abzuzahlende Verbindlichkeiten, die Du aufgezählt hast, interessieren die Arge bei der ALGII-Berechnung nicht. Stell Dir vor, die Arge würde die mit in den Bedarf einrechnen, dann würde ja jeder auf Teufel komm raus Schulden machen und sich ins Fäustchen lachen, wenn die Arge - oder besser noch der Steuerzahler - das abzahlen müßte. Nee, das hat schon seine Berechtigung, daß sich der Schuldner selbst darum kümmern muß.

    .

    Und was die Krankenversicherung angeht: die kann Dein Partner in der Bedarfsgemeinschaft für Dich aufbringen. So wird die ARGE jedenfalls argumentieren.

  • 1
    Antwort von Reling Reling

    Natürlich hat sie Anspruch auf eine Krankenversicherung. Sie muss nur zu einer Krankenversicherung gehen und sich versichern lassen.

    Geld genug um das zu bezahlen, ist ja vorhanden.

    Mal ehrlich: die Frage ist nicht ernst gemeint, oder? Das soll eigentlich Ironie sein, oder?

  • 1
    Antwort von wim50 wim50

    Definitiv kein Anspruch.

  • 1
    Antwort von frugivore frugivore

    Bei insgesamt 2601.-- Euro im Monat netto, da besteht NATÜRLICH ein Hartz IV Anspruch. Den mit diesem Geld kommt man nicht über die Runden. Überleg doch erst mal bevor Du so einen Mist von Dir gibst !

  • 1
    Antwort von Mendian Mendian

    Verstehe ich das jetzt richtig? er hat ein Einkommen von 2100 Euro netto und sie 501 EUro netto, zusammen also 2601 Euro netto/Monat? Fuer 2 Kinder und 2 Erwachsene? Und dann wird noch nach HartzIV gefragt?

  • 1
    Antwort von FreakingAwesome FreakingAwesome

    Also wenn der Partner genug verdient wird das meines Wissens auf den Hartz4-Anspruch angerechnet. Kriegst dann dementsprechend weniger.

  • 1
    Antwort von FrageZeichenX FrageZeichenX

    natürlich steht ihr eine krankenversicherung zu!!! arbeitsamt, ist sie arbeitslos? ja also sie soll sich arbeitslos melden...sie muss krankenversichert sein! ist doch super gefährlich

  • 0
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ihr habt anspruch auf 2 mal 323 euro regelsatz erwachsener, 2 mal 215 euro regelsatz kinder plus angemessene kosten der unterkunft und heizung. ergibt einen gesammtbedarf von 1856 euro. auf dein einkommen habt ihr einen freibetrag von ca. 300 euro (kann auch mehr sein wenn du erhöhte werbungskosten nachweisen kannst) anzurechnendes einkommen wäre also 1800 dein einkommen plus 368 euro kindergeld plus 133 unterhaltsvorschuss, also 2301 euro. ihr liegt also mit eurem einkommen ca. 445 euro über dem hartz4 satz. wobei es sein könnte das eure wohnung für hartz4 nicht angemessen ist, aber das kann ich auch nicht 100%ig beurteilen da dies örtlich sehr unterschiedlich sein kann.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Kann man einfach überschlagsweise kalkulieren:
    Bedarf: 2 x 90-RL Erw. + 2 x RL Ki + KdU = rund 1750 EUR (c.p.)
    Einkommen (jetzt nicht saiber auf die BG-Mitglieder verteilt): etwa 1800 + 500 = 2300
    => anrechnungsfähigers Einkommen ist deutlich größer alsb der Bedarf, d.h. wahrscheinlich besteht kein Anspruch. Unter Umständen lässt sich noch etwas bei dem Grundfreibetrag rausschlagen, indem sich tatsächliche höhere Werbungskosten nachweisen lassen, aber das dürfte nich soviel ausmachen, dass die Frau Anspruch auf Übernahme der KV hat. (Diesen hätte sie zwar auch, wenn die BG ansich nicht hilfebedürftig ist und erst durch die KV in die Bedürftigkeit rutschte, aber der Abstand zwischen Einkommen und Bedarf ist so groß, dass da kaum eine Chance besteht).
    Fazit: sie muss sich selbst versichern, der Partner muss die Kosten tragen.

  • 0
    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Die Beiden bilden für die Arge eine Bedarfsgemeinschaft. Somit wird sein Verdienst mit angerechnet. Er verdient genug für diese Familie. Sie bekommt ja auch noch Unterhalt für sich und das Kind. Seine persönlichen Ausgaben sind uninteressant. Der Steuerzahler kann schließlich nicht noch für private Schulden und hohe Lebenshaltungskosten aufkommen. Entweder heiraten die Beiden, dann ist sie versichert oder sie zahlt die Krankenversicherung selbst(ca.170 Euro monatlich, je nach Krankenkasse aber unterschiedlich). Bei diesem Familieneinkommen ist das machbar. Sollte er beide Vorschläge nicht umsetzen wollen, sollte sie diese "Beziehung" überdenken und gegebenenfalls ausziehen in eine eigene Wohnung. Dann hätte sie auch Anspruch auf ALG2.

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Habe gerade nochmal nachgelesen... Sie kann froh sein, das sie noch Unterhaltsvorschuß für das eine Kind bekommt. Der ist nämlich alleinerziehenden Müttern vorbehalten! Warscheinlich hat die Dame einfach ihre Lebensumstände nicht wahrheitsgemäß angegeben. Wenn die Unterhaltsvorschußkasse dahinter kommt, muss sie zurückzahlen. Vorher überlegen und nicht nur krampfhaft aus jeder Ecke Geld rausschlagen! Er verdient genug, also kann sie auch krankenversichert werden!

  • 0
    Antwort von konny27 konny27

    Wenn ich schon lese,Kredit ,60 Euro Handy ,40 Euro Handy.Das könnte man schon sparen.Ordnet erst einmal alles,versucht selber an bestimmten Stellen zu sparen und geht zum Amt.Wegen der Bedarfsgemeinschaft bekommt ihr bestimmt nichts.

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    wieso soll er dort sparen, ich denke mit dem Geld darf man ruhig ein Handy haben.

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    60 und 40 Euro,eine Handykarte vom Aldi tut es auch

    Kommentar von mistino1 mistino1

    Der Vertrag besteht eben nunmal schon seit 8 Jahren und läuft auch erst in einem Jahr ab - bzw beide

  • 0
    Antwort von Torres25 Torres25

    Nein, kein Anspruch auf Hartz4. Da sie zusammenwohnen und wirtschaften, geht das Amt davon aus, dass er sie und die Kinder unterhält. 2100 Netto ist doch ein ordentlicher Betrag. Da sollte man locker mit auskommen. Die privaten Ausgaben (Miete, Kredit, handy, Kindergarten, Benzin, etc.) interessiert das Amt sowieso nicht. Was ich aber für unabdingbar halte, ist, dass sie sich krankenversichert (und die Kinder auch, falls sie es nicht sind). Da müsstet ihr mal bei einer Krankenversicherung eures Vertrauens nachfragen, wie das laufen kann.

    Kommentar von mistino1 mistino1

    Dafür ist kein Geld da. 180 Euro mal eben für eine Krankenversicherung ist einfach nicht drin. Wären die Kredite usw nicht würde es gehen aber es sind ja 1783 ohne Benzin & Essen. bleiben 817 übrig - 150 Euro Benzin (zur Arbeit öffentliche gehn nicht) und vom Rest werden eben Essen, Windeln, Klamotten usw bezahlt.. Es geht ja nur um die Krankenversicherung an sich

    Kommentar von Torres25 Torres25Torres25

    Ganz ehrlich - dafür müsste aber Geld da sein! Das ist doch ein guter Verdienst! Kauft halt nicht so teure Sachen - muss nicht immer ne Marke sein - auch bei Lebensmitteln! Koch selber für die Kleinen - Gläschenkost ist sauteuer! Da geht schon mal was. Und dein Geld kommt doch noch dazu! 2601 Euro - haben wir nicht mit 4 Personen und haben sogar gebaut! Ich sage dir, es geht (sogar mit weniger!!!).

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.