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Besteht Anspruch auf Auszahlung vom Kindergeld

Frage von MrAllen MrAllen

meine Tochter, 19 Jahre alt, lebt im eigenen Haushalt mit ihrem Freund. Sie arbeitet nicht, geht nicht zu einer weiterführenden Schule und hat mehrere Ausbildungen abgebrochen. Rechtlich besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Trotz überheblicher Arroganz, Kontaktverweigerung, Beleidigungen und Respektlosigkeit mir gegenüber zahle ich das Kindergeld an sie aus. Kann ich als "erzieherische Maßnahme" die Auszahlung einstellen ( verweigern ) oder hat sie darauf einen Anspruch ? Zur Zeit lebt sie von Hartz IV und dem Gesellenlohn ihres Freundes . Mehrere 400€ Jobs hat sie auch schon geschmissen.

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Antworten (8)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Mach es doch einfach (wenn Du tatsächlich an den Erfolg glaubst) - um an das Geld zu kommen, müßte sie auch erstmal klagen.

    Miteinander reden und gemeinsam nach Lösungen suchen könnte natürlich hilfreicher sein!

    Kommentar von MrAllen MrAllen

    gerade gestern wieder probiert

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Und was sagt der Freund? Hat der denn auch so gar keinen Ehrgeiz?

    Kommentar von MrAllen MrAllen

    hat kein Mitspracherecht, und ist unzufrieden

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Ich versteh Euch nicht. Du bist unzufrieden und gibst ihr trotzdem Geld, der Freund ist unzufrieden und gibt ihr trotzdem Geld... Warum sollte sie sich denn auch ändern, wenn sie so problemlos mit ihrer Einstellung durchs Leben kommt?

    Wie wäre es, wenn Ihr Euch erstmal ändert, bevor Ihr von dem Mädel was erwartet?

    Kommentar von bmt877 bmt877

    ... die Idee ist Gut, einwandfrei ist aber anders.

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    Antwort von glaubenichts glaubenichts

    Kinder meinen immer das Kindergeld gehöre ihnen. Dabei zahlen die Eltern ihren Kindern meistens davon alles was sie brauchen. Frechen Kindern würde ich überhaupt nichts abgeben. Bis 25 Jahre gibt es Kindergeld, wenn sie zu Hause leben

    Kommentar von glaubenichts glaubenichtsglaubenichts

    Kindergeld gehört immer den Eltern und nicht dem Kind, merkt Euch das endlich mal

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    Antwort von Lisnelda Lisnelda

    Nein, nur während der Ausbildungszeit.

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    Antwort von oezat73 oezat73

    Wenn sie von dem Geld, was ihr zusteht nichts sieht, ist das rechtlich bedenklich!

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    Antwort von Rosslauer Rosslauer

    sobald sie wirtschaftlich Selbstständig ist besteht meines Wissens kein Anspruch mehr auf Kindergeld.
    Ganz sicher nicht wenn sie einen eigenen Hausstand führt und Geld vom Amt (Hartz4) bekommt.
    Gruß, der Rosslauer

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    Antwort von moin390 moin390

    Sie hat doch gar keinen Anspruch auf Kindergeld. Der besteht bei volljährigen Kindern nur, wenn sie in der Ausbildung sind. An Deiner Stelle würde ich mich deswegen mal erkundigen, sonst musst Du das Geld nachher noch zurückzahlen. http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#allgemein

    Kommentar von MrAllen MrAllen

    sie ist bei der Kommunalen Agentur für Arbeit arbeitssuchende gemeldet ( sorry sie bekommt ALG II ) Kindergeld wurde bis September O9 bewilligt

    Kommentar von moin390 moin390moin390

    Alles klar, wenn sie arbeitssuchend gemeldet ist steht es Euch auch zu. Aber es ist eine Leistung die an die Eltern geht. Wenn Du es ihr nicht zahlen willst, musst Du es nicht. Ich bezweifel allerdings, dass das als Erziehungsmassnahme wirkt. Es wird wahrscheinlich nur eure Beziehung weiter verschlechtern.

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    Antwort von coroner coroner

    Kindergeldberechtigt sind grundsätzlich die Eltern. Nicht die Kinder !

    Kommentar von heather85 heather85heather85

    Kommt darauf an wie alt das "Kind" ist. Ab 18 können sie es sich auf eigene Konto auszahlen lassen. Läuft bei meine Schwester (20) auch so.

    Kommentar von Johannak JohannakJohannak

    Danke :0)

    Kommentar von MrAllen MrAllen

    wofür ?

    Kommentar von bmt877 bmt877

    ... leider falsch, siehe oben.

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    Antwort von Johannak Johannak

    also ich denke nicht das Du ihr das Kindergeld ( aus welchen Gründen auch immer!) verweigern darfst. Es steht ihr zu..... Um mit 19 noch erzieherische Maßnahmen zu ergreifen ist bissle spät- oder meinst du sie wird sich von heut auf morgen ändern?

    Kommentar von glaubenichts glaubenichtsglaubenichts

    steht ihr gar nicht zu. Die Eltern bekommen das Geld nicht die Kinder, auch wenn es Kindergeld heißt. Aber schau unter Kindergeld nach im Internet

    Kommentar von Johannak JohannakJohannak

    ...die tochter ist volljährig und wohnt gar nicht mehr daheim!! jetzt du...

    Kommentar von Lisnelda LisneldaLisnelda

    Erwachsene Kinder können ihr Kindergeld beziehen wenn sie nicht mehr zu Hause leben, vorausgesetzt sie sind in der Ausbildung.

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