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Besteht 1,5 Jahre nach Schreiben der Abschlussprüfung noch die Möglichkeit zur Wiederholung dieser?

Frage von CutiePie87 CutiePie87

Hallihallo,

wenn ich vor 1,5 Jahren meine Abschlussprüfung zum Koch geschrieben und nur mit "ausreichend" bestanden habe, besteht dann immer noch die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zu wiederholen? Ich weiß nur, dass man die Prüfung mit Ausbildungsverlängerung wiederholen kann (nach frühestens 6 Monaten). Aber das wäre in diesem Fall ja bereits nicht mehr möglich, da die Ausbildung ja bereits beendet ist!

Freu mich auf eure Antworten und hoff, dass ihr mir mit ihnen weiterhelfen könnt!!!

Lg

CutiePie87

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von CutiePie87 CutiePie87

    Vielen Dank für eure Antworten! Ich kenn mich da nämlich leider nicht aus, da mir diese Frage selbst von einem guten Kumpel gestellt wurde!

    Gut, dann kann ich ihm jetzt die leider nicht so prickelnde Nachricht übermitteln. Aber vielen Dank trotzdem für eure Antworten!!

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.''

    http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44166.htm


    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du die Prüfung aber bestanden und dann ist Schluss.

  • 0
    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    ich dneke mal prüfung ist prüfung. da ist nachträglich nichts mehr zu machen,sry ansonsten hilft fragen bei der gewerkschaft NGG oder beim verband

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