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Bestehende Erkrankungen und Krankenkassenwechsel

Frage von Roman321 Roman321

Hallo,

wenn eine Erkrankung besteht, bei welcher die Indikation zur OP gestellt wird, nachdem man die Krankenkasse (gesetzlich) gewechselt hat, werden diese Kosten dann von der neuen Krankenkasse anstandslos übernommen?

Viele Grüße Roman

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Antworten (2)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen ab dem 1. Versicherungstag Ansprüche auf alle notwendigen Leistungen (auch Krankenhausbehandlung). Auch wenn man am 1. Versicherungstag bereits im Krankenhaus liegt, wird eine der beiden Krankenkassen die Kosten übernehmen (wahrscheinlich die Kasse, die am OP-Tag zuständig ist).

    Wartezeiten für Leistungen gibt es nur bei Privatversicherungen.

    Gruß

    RHW

  • 0
    Antwort von ochnoenixmehrda ochnoenixmehrda

    das hängt davon ab, ob die Krankenkasse diese OP bei dieser Indikation bezahlt. Generell musst du ja sonst darauf hingewiesen werden, falls du die Kosten selber tragen musst.

    Kommentar von Roman321 Roman321

    Es geht nicht darum, ob die Krankenkasse bei "dieser" Indikation bezahlt, sondern darum, ob Krankenkassen im Allgemeinen für Behandlungen aufkommen, welche bereits absehbar waren, als man noch bei der alten Krankenkasse versichert war.

    Kommentar von ochnoenixmehrda ochnoenixmehrda

    Ja klar müssen die das. Gerade in der gesetzlichen.

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