Hallo,
wenn eine Erkrankung besteht, bei welcher die Indikation zur OP gestellt wird, nachdem man die Krankenkasse (gesetzlich) gewechselt hat, werden diese Kosten dann von der neuen Krankenkasse anstandslos übernommen?
Viele Grüße Roman
Hallo,
wenn eine Erkrankung besteht, bei welcher die Indikation zur OP gestellt wird, nachdem man die Krankenkasse (gesetzlich) gewechselt hat, werden diese Kosten dann von der neuen Krankenkasse anstandslos übernommen?
Viele Grüße Roman
Hallo,
bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen ab dem 1. Versicherungstag Ansprüche auf alle notwendigen Leistungen (auch Krankenhausbehandlung). Auch wenn man am 1. Versicherungstag bereits im Krankenhaus liegt, wird eine der beiden Krankenkassen die Kosten übernehmen (wahrscheinlich die Kasse, die am OP-Tag zuständig ist).
Wartezeiten für Leistungen gibt es nur bei Privatversicherungen.
Gruß
RHW
das hängt davon ab, ob die Krankenkasse diese OP bei dieser Indikation bezahlt. Generell musst du ja sonst darauf hingewiesen werden, falls du die Kosten selber tragen musst.
Es geht nicht darum, ob die Krankenkasse bei "dieser" Indikation bezahlt, sondern darum, ob Krankenkassen im Allgemeinen für Behandlungen aufkommen, welche bereits absehbar waren, als man noch bei der alten Krankenkasse versichert war.
Ja klar müssen die das. Gerade in der gesetzlichen.