Das Strafgesetzbuch regelt ja, dass Beamte sich strafbar machen wenn sie gegen Geld bestimmte Diensthandlungen vornehmen (§ 332), aber was passiert mit dem jenigen, der die Kohle anbietet? Ist das strafbar, falls ja ,wonach?
Bestechung der Polizei in Deutschland - macht sich derjenige Strafbar, der das Geld anbietet?
Antworten (7)
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Natürlich ist auch das Anbieten strafbar .. nicht nur bei der Polizei, sondern bei allen Amtsträgern.
Die §§331, 332 StGB (Vorteilsannahme und Bestechlichkeit) gelten für den Amtsträger, der etwas annimmt ..
Die §§333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) gelten für denjenigen, der Geld o.ä. anbietet.
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2Antwort von
strahnstrahn
ja,ist strafbar,versuchte bestechung
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geaendert Diesen Straftat bestand gibts aber nicht im StGb, wie kommst du darauf?
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster @geaendert
gibt es nicht?!
Du hast doch den §332 gefunden... dann lies mal ein bisschen weiter. §334 lautet Bestechung... auch der Versuch ist strafbar.
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1Antwort von
LivingstoneLivingstone
StGB § 333 Vorteilsgewährung
(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Einen Richter bestechen bring 5 Jahre. ...
Kommentar von
DabbelDabbel Wobei die Vorteilsgewährung nur für eine rechtmäßige Amtshandlung, die Bestechung nur für eine Amtspflichtverletzung möglich ist.
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1Antwort von
tintorettotintoretto
Das ist ja die Bestechung - wenn jemand dem öffentlichen Organ etwas anbietet. Beide können strafrechtlich verfolgt werden: der "Geldgeber" - obwohl es nicht unbedingt Geld sein muss - damit also der "Bestecher" und der, der die Bestechung annimmt. Der Bestochene also. http://de.wikipedia.org/wiki/Bestechung
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geaendert Unter http://dejure.org/gesetze/StGB/332.html steht aber nur dass sich das auf ) den "in Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten" bezieht.
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tintorettotintoretto Polizeibeamte sind ihrem Namen entsprechend Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und somit Amtsträger gem. §11 Abs.1 Nr. 2a StGB!
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tintorettotintoretto Nach 334 StGB wird man bei Bestechung mit Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bestraft. Schon das Anbieten erfüllt den Tatbestand, so daß es also keinen strafgemilderten Versuch dieser Tat gibt.
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geaendert Danke!
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geaendert Danke!
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tintorettotintoretto gerne! und schöne Woche!
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Absolut korrekt. Für 333,334 ist ebenfalls der Versuch strafbar