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Beste Variante für eine kurzfristige Nebenbeschäftigung ?

Frage von paullus paullus

Hallo,

meine Frau hat letzte Woche ein Angebot für eine kurzfristige Nebentätigkeit bekommen. Das sollte durchschnittlich 1x pro Woche sein, in nächsten 2-3 Monaten.

Sie ist momentan ganz normal (versicherungspflichtig) 30 Stunden pro Wochen in ihrer "Basis"-Firma beschäftigt. Steuermäßig ist Sie in der Klasse V (fünf).

Welche Variante ist für diese Nebenbeschäftigung am besten ? Im Steuer- bzw. FA-Sinne ?

Wir haben "Kurzfristige Beschäftigung" als Empfehlung benannt bekommen.

Leider verstehe ich die Unterschiede zwischen Modellen: 400€ Basis, "Rechnung", "Kurzfristige Beschäftigung" ... nicht ganz.

Danke im Voraus, Paullus

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Antworten (3)

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    Antwort von Haesilein1951 Haesilein1951

    Wenn Deine Frau im Monat nicht mehr als 400€ verdient, ist die Variante der geringfügigen Beschäftigung (auch 400€-Basis) die Beste. Sie bekommt dann 400€ auf die Hand.

    Der Arbeitgeber trägt zusätzlich die Pauschale von z.Z.30% an die Knappschaftsversicherung.

    Eine Lohnsteuerkarte ist hierfür nicht notwendig. Der Arbeitgeber muss Deine Frau jedoch für die Zeit anmelden. Dafür muss Sie Ihren Soz.vers.ausweis vorlegen. Ihrem Hauptarbeitgeber sollte Sie jedoch diese Beschäftigung mitteilen. Dieser muss damit einverstanden sein.

    Kommentar von paullus paullus

    Sie wird denke ich mehr als 400€ verdienen. Deswegen, 400€-Basis kommt hier nicht in die Frage, denke ich.

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    sorry Link wurde oben nicht angenommen. http://www.foerderland.de/309.0.html Hier kannst Du außer dem 400 Euro Job auch die Variante kurzfristige Beschäftigung nachlesen und auch danach entscheiden, was für Deine Frau in Frage käme.

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    Antwort von wiroLG wiroLG

    Wenn der Nebenjob max. 400 Euro Lohn im Monat bringt, dann ist die Minijobvariante zu empfehlen. Dabei zahlt der Arbeitgeber üblicherweise die 2% Pauschsteuer, so dass für den Arbeitnehmer keinerlei Abzüge entstehen.

    Beträgt der Lohn mehr als 400 Euro und ist die Beschäftigung auf max. 2 Monate oder max. 50 Arbeitstage vertraglich begrenzt, dann kommt die Variante "kurzfristige Beschäftigung" in Frage. Dabei fällt zwar Lohnsteuer an aber wenigstens keine Sozialversicherungsbeiträge.

    Das mit dem Gewerbe vergiss mal lieber, da das schnell in eine Scheinselbständigkeit führt.

    Kommentar von paullus paullus

    Nach meinem Verständnis, gilt für "kurzfristige Beschäftigung" die Steuerklasse 6. Das heißt noch mehr Lohnsteur (als in der Klasse 5) aber keine Sozialversicherungbeiträge. Meiner Frau gefehlt nicht besonders, noch mehr Lohnsteuer als in der Klasse 5 zu zahlen )-: Dort bleibt ihr, vom Brutto weniger als 50% !

    Hat Sie in diesem Fall überhaupt eine andere Möglichkeit als SK 6 ?

    Kommentar von wiroLG wiroLGwiroLG

    Naja, ganz so schlimm wird es nicht. Der hohe Abzug bei Steuerklasse 5 kommt dadurch zu Stande, dass neben der Lohnsteuer auch noch Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden. Allein die Sozialversicherungsbeiträge betragen schon über 20%. Und eben die fallen bei der kurzfristigen Beschäftigung weg. Um mal ein Beispiel zu nennen, bei 600 Euro Lohn und Steuerklasse 6 beträgt die Lohnsteuer 70 Euro.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Sie kann EINEN 400-EURO Job nebbei machen. Sie braucht dafür in der Regel die ZUstimmung ihres Arbeitgebers. Für die 400 € zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale Lohnsteuer, Das hat mit ihrer Lohnsteuerklasse nichts zu tun. Auf Rechnung müsste sie ein Gewerbe anmelden, und dem Auftraggeber ihre Dienste in Rechnung stellen. Kurzfristige Beschäftigung ginge mit einer zweiten Lohnsteuerkarte KLasse 6

    Kommentar von paullus paullus

    Leider, verstehe ich immer noch nicht, welche Variante ist diesem Fall am besten !?

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