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"Beste" Freundin missbraucht meine Kreditkarte!

Frage von Romero Romero

Hallo! Für eine längere Fahrt hat sich meine (ehemals) beste Freundin meine Kreditkarte geliehen. Sie durfte lediglich damit tanken. Tage später erhielt ich diese zurück, mit der bitte ihr meine nächste Abrechnung ungeöffnet zukommen zu lassen. Sie würde/ müsse sich um "etwas" kümmern.. . Natürlich öffnete ich diese umgehend nach Erhalt. Diese Freundin ging erstmal für mehrere hundert Euro shoppen. Das Ganze liegt nun etwas über ein Jahr zurück. Kann ich nun noch handeln? Wenn ja, was genau kann ich tun? Beim Kauf hat sie ohne mein Wissen meine Unterschrift gefälscht.. . Vielen Dank im Vorraus und beste Grüße!

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Antworten (17)

  • 9
    Antwort von maiki01 maiki01

    Wer so eine Freundin hat braucht wenigstens keine anderen Feinde. Hast Du sie zur Rede gestellt und das Geld zurück verlangt?

    Kommentar von Romero Romero

    Das stimmt! Sie wollte es (natürlich) zurückzahlen. Zwischenzeitlich hat sie den Kontakt abgebrochen.. .

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    Dann mache ihr Dampf. Entweder Geld zurück oder Anzeige

  • 4
    Antwort von StefanKfg StefanKfg

    Geld von ihr zurückfordern und mit Anzeige drohen. Immerhin hat sie Urkundenfälschung begangen. Für die Zunkuft empfehle ich dir, sowas wie Kreditkarte niemals zu verleihen!

  • 4
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Diebstahl und Urkundenfälschung auf ihrer Seite, Dummheit auf deiner. Eine Kreditkarte verleiht man nicht, außer vielleicht an den Partner.

    Das Kreditrisiko trägst du allein. Immerhin will sie es zurückzahlen, also hat sie gemerkt, dass sie Fehler gemacht hat.

    Kommentar von StefanKfg StefanKfgStefanKfg

    Dummheit ist aber nicht strafbar - Das andere schon ;D

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    So ist es. Aber wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, will es wieder keiner gewesen sein.

  • 3
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn es denn so ist, könnte man Stafanzeige wg Betrug durch die mißbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte stellen. Da die Karte aber erklärtermaßen freiwillig und zu dem Zweck, diese auch zu nutzten, ausgehändigt wurde, denke ich, dass Du mit dem vergleichssweise kleine Schaden noch rechtzeitig klug geworden bist. Sowas kann man dann unter Lehrgeld abhaken! Vielleicht zahlt Sie Dir freiwillig was zurück - fragen kostet nichts!

  • 3
    Antwort von finchen012 finchen012

    tolle freundin zeig sie an! das wird sie bstimmt auch mit anderen machen!

  • 2
    Antwort von Nellina Nellina

    Eine Anzeige erstatten?

  • 1
    Antwort von Benjy Benjy

    Wenn sich jemand Deine Kreditkarte "leiht", dann muss diejenige Person auch Deine Unterschrift fälschen, um an Geld zu kommen. Dabei ist es egal ob beim tanken oder shoppen.

    Was hat sie denn gesagt, als Du sie zur Rede gestellt hast?

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    diese Bedenken habe ich auch gehabt; es könnte höchstens sein, dass er ihr die Geheimnummer gegeben hat

    Kommentar von Benjy BenjyBenjy

    Mit Geheimnummer kann man doch nur Geld abheben, oder?

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    selbstverständlich kannst Du jetzt noch handeln; Dir stehen die alle Ansprüche zu, die sie über das erlaubte Tun (tanken) hinaus veranlaßt hat; mich würde noch interessieren ob Du ihr Deine Geheimnummer gegeben hast;

  • 1
    Antwort von migrowe migrowe

    Merke: Wer klagt, muß beweisen! Sie kann nicht beweisen, dass du ihr die Karte freiwillig überlassen hast, aber du kannst beweisen, dass sie deine Unterschrift gefälscht hast. Also kann sie strafrechtlich belangt und zivilrechtlich zum Schadenersatz verurteilt werden. Konfrontiere sie mit diesen Tatsachen - voraussichtlich wird sie das Geld dann zurückzahlen.

  • 1
    Antwort von Anell Anell

    Warum hast du ein ganzes Jahr gewartet, um diese Frage zu klären? Sie hat dein Vertrauen (oder deine Naivität) missbraucht, du ihre ebenfalls, indem du die Abrechnung geöffnet hast (was - nebenbei - dein gutes Recht war). Warum hast du sie nicht gleich zur Rede gestellt, als sie diese Bitte äußerte? - Da ist einiges schief gelaufen, auf beiden Seiten. Ich würde das Geld von ihr verlangen (hast du das nicht sofort getan? Warum nicht?). Wenn sie es dir nicht gibt - wird es schwierig. Weil du ihr die Chance dazu praktisch selbst gegeben hast. Anell

  • 1
    Antwort von bafti14 bafti14

    Du hast dein Lehrgeld bezahlt beim nächsten mal passiert dir das nicht mehr.Das ist eine Urkundenfälschung und wird Strafrechtlich verfolgt wenn du sie Anzeigst.

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    Antwort von Nachtengel Nachtengel

    Der wahnsinn ich hoffe du hast ihr direkt die Freundschaft geündigt, ist ja ne echte Frechheit!

    Kommentar von Romero Romero

    Sie hat mir die Freundschaft "gekündigt".. . ;)

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Anzeigen, bzw. zum Anwalt damit.

  • 1
    Antwort von Karabasch Karabasch

    Egal ob guter Freund oder gute Freundin , man verleiht kein Geld und schon garnicht seine KreditKarte. Das hätte noch viel schlimmer ausgehen können. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

  • 1
    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Erst sie drauf ansprechen, ob sie es nicht mal langsam ausgleichen will und wenn keine Reaktion kommt, es einem Anwalt übergeben, damit er das regelt. Wenn sie es seit einem Jahr nicht ausgeglichen hat, wird sie es wahrscheinlich freiwillig jetzt auch nicht mehr machen.

  • 1
    Antwort von liveDetihW liveDetihW

    Kann man bei denTeilen nicht nen Limit setzen ? Ansonst würd ich sagen selber Schuld ..Beweis es erst mal das sie es war ...bzw du nicht ...

    Kommentar von Romero Romero

    Sie hat doch meine Unterschrift gefälscht.. .

  • 1
    Antwort von BaludDerBaer BaludDerBaer

    Was sagt sie jetzt - die Freundin?

    Kommentar von Romero Romero

    Sie hat den Kontakt zu mir abgebrochen.. .

    Kommentar von BaludDerBaer BaludDerBaerBaludDerBaer

    Polizei - Anzeige - keine Gnade - hatte sie mit deiner Kreditkarte auch nicht!

  • 0
    Antwort von suesue1 suesue1

    Nach einem Jahr geht nix mehr. http://www.kreditkarten-1a.de/beste_kreditkarte/beste_kreditkarte.html

    Kommentar von Romero Romero

    Doch, auch nach einem Jahr geht noch eine Menge. Das Ganze war (und ist) Betrug und Urkundenfälschung. So schnell verjährt es nicht. Für Anzeigen und Beweisführung reicht es.

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