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"Beste" Freundin missbraucht meine Kreditkarte!

gefragt von Romero am 19.01.2009 um 9:47 Uhr

Hallo! Für eine längere Fahrt hat sich meine (ehemals) beste Freundin meine Kreditkarte geliehen. Sie durfte lediglich damit tanken. Tage später erhielt ich diese zurück, mit der bitte ihr meine nächste Abrechnung ungeöffnet zukommen zu lassen. Sie würde/ müsse sich um "etwas" kümmern.. . Natürlich öffnete ich diese umgehend nach Erhalt. Diese Freundin ging erstmal für mehrere hundert Euro shoppen. Das Ganze liegt nun etwas über ein Jahr zurück. Kann ich nun noch handeln? Wenn ja, was genau kann ich tun? Beim Kauf hat sie ohne mein Wissen meine Unterschrift gefälscht.. . Vielen Dank im Vorraus und beste Grüße!

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maiki01
beantwortet von maiki01 am 19. Januar 2009 09:49
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Wer so eine Freundin hat braucht wenigstens keine anderen Feinde. Hast Du sie zur Rede gestellt und das Geld zurück verlangt?

Kommentar von Romero am 19. Januar 2009 10:10

Das stimmt! Sie wollte es (natürlich) zurückzahlen. Zwischenzeitlich hat sie den Kontakt abgebrochen.. .

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 19. Januar 2009 10:49

Dann mache ihr Dampf. Entweder Geld zurück oder Anzeige


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 19. Januar 2009 09:49
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Geld von ihr zurückfordern und mit Anzeige drohen. Immerhin hat sie Urkundenfälschung begangen. Für die Zunkuft empfehle ich dir, sowas wie Kreditkarte niemals zu verleihen!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 19. Januar 2009 09:49
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Diebstahl und Urkundenfälschung auf ihrer Seite, Dummheit auf deiner. Eine Kreditkarte verleiht man nicht, außer vielleicht an den Partner.

Das Kreditrisiko trägst du allein. Immerhin will sie es zurückzahlen, also hat sie gemerkt, dass sie Fehler gemacht hat.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 19. Januar 2009 09:50

Dummheit ist aber nicht strafbar - Das andere schon ;D

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 19. Januar 2009 09:51

So ist es. Aber wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, will es wieder keiner gewesen sein.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. Januar 2009 09:51
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Wenn es denn so ist, könnte man Stafanzeige wg Betrug durch die mißbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte stellen. Da die Karte aber erklärtermaßen freiwillig und zu dem Zweck, diese auch zu nutzten, ausgehändigt wurde, denke ich, dass Du mit dem vergleichssweise kleine Schaden noch rechtzeitig klug geworden bist. Sowas kann man dann unter Lehrgeld abhaken! Vielleicht zahlt Sie Dir freiwillig was zurück - fragen kostet nichts!


finchen012
beantwortet von finchen012 am 19. Januar 2009 09:50
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tolle freundin zeig sie an! das wird sie bstimmt auch mit anderen machen!


Nellina
beantwortet von Nellina am 19. Januar 2009 09:47
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Eine Anzeige erstatten?


Benjy
beantwortet von Benjy am 19. Januar 2009 10:00
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Wenn sich jemand Deine Kreditkarte "leiht", dann muss diejenige Person auch Deine Unterschrift fälschen, um an Geld zu kommen. Dabei ist es egal ob beim tanken oder shoppen.

Was hat sie denn gesagt, als Du sie zur Rede gestellt hast?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Januar 2009 10:01

diese Bedenken habe ich auch gehabt; es könnte höchstens sein, dass er ihr die Geheimnummer gegeben hat

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 19. Januar 2009 10:02

Mit Geheimnummer kann man doch nur Geld abheben, oder?


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. Januar 2009 09:59
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selbstverständlich kannst Du jetzt noch handeln; Dir stehen die alle Ansprüche zu, die sie über das erlaubte Tun (tanken) hinaus veranlaßt hat; mich würde noch interessieren ob Du ihr Deine Geheimnummer gegeben hast;


anonym
beantwortet von migrowe am 19. Januar 2009 09:55
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Merke: Wer klagt, muß beweisen! Sie kann nicht beweisen, dass du ihr die Karte freiwillig überlassen hast, aber du kannst beweisen, dass sie deine Unterschrift gefälscht hast. Also kann sie strafrechtlich belangt und zivilrechtlich zum Schadenersatz verurteilt werden. Konfrontiere sie mit diesen Tatsachen - voraussichtlich wird sie das Geld dann zurückzahlen.


Anell
beantwortet von Anell am 19. Januar 2009 09:54
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Warum hast du ein ganzes Jahr gewartet, um diese Frage zu klären? Sie hat dein Vertrauen (oder deine Naivität) missbraucht, du ihre ebenfalls, indem du die Abrechnung geöffnet hast (was - nebenbei - dein gutes Recht war). Warum hast du sie nicht gleich zur Rede gestellt, als sie diese Bitte äußerte? - Da ist einiges schief gelaufen, auf beiden Seiten. Ich würde das Geld von ihr verlangen (hast du das nicht sofort getan? Warum nicht?). Wenn sie es dir nicht gibt - wird es schwierig. Weil du ihr die Chance dazu praktisch selbst gegeben hast. Anell


bafti14
beantwortet von bafti14 am 19. Januar 2009 09:54
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Du hast dein Lehrgeld bezahlt beim nächsten mal passiert dir das nicht mehr.Das ist eine Urkundenfälschung und wird Strafrechtlich verfolgt wenn du sie Anzeigst.


Nachtengel
beantwortet von Nachtengel am 19. Januar 2009 09:53
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Der wahnsinn ich hoffe du hast ihr direkt die Freundschaft geündigt, ist ja ne echte Frechheit!

Kommentar von Romero am 19. Januar 2009 10:12

Sie hat mir die Freundschaft "gekündigt".. . ;)

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 19. Januar 2009 11:18

Anzeigen, bzw. zum Anwalt damit.


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 19. Januar 2009 09:52
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Egal ob guter Freund oder gute Freundin , man verleiht kein Geld und schon garnicht seine KreditKarte. Das hätte noch viel schlimmer ausgehen können. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 19. Januar 2009 09:51
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Erst sie drauf ansprechen, ob sie es nicht mal langsam ausgleichen will und wenn keine Reaktion kommt, es einem Anwalt übergeben, damit er das regelt. Wenn sie es seit einem Jahr nicht ausgeglichen hat, wird sie es wahrscheinlich freiwillig jetzt auch nicht mehr machen.


liveDetihW
beantwortet von liveDetihW am 19. Januar 2009 09:49
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Kann man bei denTeilen nicht nen Limit setzen ? Ansonst würd ich sagen selber Schuld ..Beweis es erst mal das sie es war ...bzw du nicht ...

Kommentar von Romero am 19. Januar 2009 10:11

Sie hat doch meine Unterschrift gefälscht.. .


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 19. Januar 2009 09:49
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Was sagt sie jetzt - die Freundin?

Kommentar von Romero am 19. Januar 2009 10:11

Sie hat den Kontakt zu mir abgebrochen.. .

Kommentar von BaludDerBaer am 19. Januar 2009 10:44

Polizei - Anzeige - keine Gnade - hatte sie mit deiner Kreditkarte auch nicht!


anonym
beantwortet von suesue1 am 1. Februar 2009 08:28
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Kommentar von Romero am 1. Februar 2009 11:06

Doch, auch nach einem Jahr geht noch eine Menge. Das Ganze war (und ist) Betrug und Urkundenfälschung. So schnell verjährt es nicht. Für Anzeigen und Beweisführung reicht es.

Kommentar von saueressig1 am 9. April 2009 21:25

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