Hallo! Für eine längere Fahrt hat sich meine (ehemals) beste Freundin meine Kreditkarte geliehen. Sie durfte lediglich damit tanken. Tage später erhielt ich diese zurück, mit der bitte ihr meine nächste Abrechnung ungeöffnet zukommen zu lassen. Sie würde/ müsse sich um "etwas" kümmern.. . Natürlich öffnete ich diese umgehend nach Erhalt. Diese Freundin ging erstmal für mehrere hundert Euro shoppen. Das Ganze liegt nun etwas über ein Jahr zurück. Kann ich nun noch handeln? Wenn ja, was genau kann ich tun? Beim Kauf hat sie ohne mein Wissen meine Unterschrift gefälscht.. . Vielen Dank im Vorraus und beste Grüße!

Wer so eine Freundin hat braucht wenigstens keine anderen Feinde. Hast Du sie zur Rede gestellt und das Geld zurück verlangt?

Geld von ihr zurückfordern und mit Anzeige drohen. Immerhin hat sie Urkundenfälschung begangen. Für die Zunkuft empfehle ich dir, sowas wie Kreditkarte niemals zu verleihen!

Diebstahl und Urkundenfälschung auf ihrer Seite, Dummheit auf deiner. Eine Kreditkarte verleiht man nicht, außer vielleicht an den Partner.
Das Kreditrisiko trägst du allein. Immerhin will sie es zurückzahlen, also hat sie gemerkt, dass sie Fehler gemacht hat.

Wenn es denn so ist, könnte man Stafanzeige wg Betrug durch die mißbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte stellen. Da die Karte aber erklärtermaßen freiwillig und zu dem Zweck, diese auch zu nutzten, ausgehändigt wurde, denke ich, dass Du mit dem vergleichssweise kleine Schaden noch rechtzeitig klug geworden bist. Sowas kann man dann unter Lehrgeld abhaken! Vielleicht zahlt Sie Dir freiwillig was zurück - fragen kostet nichts!

tolle freundin zeig sie an! das wird sie bstimmt auch mit anderen machen!

Wenn sich jemand Deine Kreditkarte "leiht", dann muss diejenige Person auch Deine Unterschrift fälschen, um an Geld zu kommen. Dabei ist es egal ob beim tanken oder shoppen.
Was hat sie denn gesagt, als Du sie zur Rede gestellt hast?

selbstverständlich kannst Du jetzt noch handeln; Dir stehen die alle Ansprüche zu, die sie über das erlaubte Tun (tanken) hinaus veranlaßt hat; mich würde noch interessieren ob Du ihr Deine Geheimnummer gegeben hast;
Merke: Wer klagt, muß beweisen! Sie kann nicht beweisen, dass du ihr die Karte freiwillig überlassen hast, aber du kannst beweisen, dass sie deine Unterschrift gefälscht hast. Also kann sie strafrechtlich belangt und zivilrechtlich zum Schadenersatz verurteilt werden. Konfrontiere sie mit diesen Tatsachen - voraussichtlich wird sie das Geld dann zurückzahlen.

Warum hast du ein ganzes Jahr gewartet, um diese Frage zu klären? Sie hat dein Vertrauen (oder deine Naivität) missbraucht, du ihre ebenfalls, indem du die Abrechnung geöffnet hast (was - nebenbei - dein gutes Recht war). Warum hast du sie nicht gleich zur Rede gestellt, als sie diese Bitte äußerte? - Da ist einiges schief gelaufen, auf beiden Seiten. Ich würde das Geld von ihr verlangen (hast du das nicht sofort getan? Warum nicht?). Wenn sie es dir nicht gibt - wird es schwierig. Weil du ihr die Chance dazu praktisch selbst gegeben hast. Anell

Du hast dein Lehrgeld bezahlt beim nächsten mal passiert dir das nicht mehr.Das ist eine Urkundenfälschung und wird Strafrechtlich verfolgt wenn du sie Anzeigst.

Der wahnsinn ich hoffe du hast ihr direkt die Freundschaft geündigt, ist ja ne echte Frechheit!

Egal ob guter Freund oder gute Freundin , man verleiht kein Geld und schon garnicht seine KreditKarte. Das hätte noch viel schlimmer ausgehen können. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
Erst sie drauf ansprechen, ob sie es nicht mal langsam ausgleichen will und wenn keine Reaktion kommt, es einem Anwalt übergeben, damit er das regelt. Wenn sie es seit einem Jahr nicht ausgeglichen hat, wird sie es wahrscheinlich freiwillig jetzt auch nicht mehr machen.

Kann man bei denTeilen nicht nen Limit setzen ? Ansonst würd ich sagen selber Schuld ..Beweis es erst mal das sie es war ...bzw du nicht ...
Sie hat doch meine Unterschrift gefälscht.. .
Was sagt sie jetzt - die Freundin?
Sie hat den Kontakt zu mir abgebrochen.. .
Polizei - Anzeige - keine Gnade - hatte sie mit deiner Kreditkarte auch nicht!
Nach einem Jahr geht nix mehr. http://www.kreditkarten-1a.de/bestekreditkarte/bestekreditkarte.html
Doch, auch nach einem Jahr geht noch eine Menge. Das Ganze war (und ist) Betrug und Urkundenfälschung. So schnell verjährt es nicht. Für Anzeigen und Beweisführung reicht es.
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Das stimmt! Sie wollte es (natürlich) zurückzahlen. Zwischenzeitlich hat sie den Kontakt abgebrochen.. .
Dann mache ihr Dampf. Entweder Geld zurück oder Anzeige