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Bestattungsmöglichkeiten bei Frühgeburt

Frage von Blue09 Blue09

Hallo! Es geht bei der Frage nicht um mich. Eine Bekannte hat mir heute erzählt, dass ihre beste Freundin gestern ihr Kind in der 26. Woche verloren hat. Sie hat mich gebeten, ein bisschen zu recherchieren, wie das in diesem Fall mit der Bestattung ist, also welche Möglichkeiten es da gibt. Danke.

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Antworten (8)

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Der Bereich Bestattungsrecht/Leichenwesen ist Ländersache, d.h. jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze und -verordnungen, die z.T. erheblich voneinander abweichen. Allen Bestattungsgesetzen gemeinsam ist die Bestattungspflicht für menschliche Leichen. Als menschliche Leichen gelten u.a. neben verstorbenen Kindern, die lebend geboren wurden (unabhängig vom Körpergewicht) auch Totgeburten, das sind totgeborene Kinder mit einem Gewicht von mindestens 500 g. Für Fehlgeburten (= totgeborene Babys unter 500 g) besteht zwar keine Bestattungspflicht, aber nach neuerer Auslegung durchaus ein Bestattungsanspruch der Eltern (s. St. Rixen "Die Bestattung fehlgeborener Kinder als Rechtsproblem", FmRZ 1994, H. 7, S. 417 - 425). Bezüglich der Abgrenzung der Begriffe Lebendgeburt/Totgeburt/Fehlgeburt orientieren sich die Bestattungsgesetze der Länder üblicherweise an § 29 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes. Werden fehlgeborene Kinder nicht bestattet, dann haben die Kliniken die Pflicht, für die "hygienisch einwandfreie und dem sittlichen Empfinden entsprechende Beseitigung" zu sorgen (Beseitigungspflicht). Aber keinesfalls kann eine Klinik unter Hinweis auf die Beseitigungspflicht den Eltern die Bestattung einer Fehlgeburt verweigern. In solchen Fällen empfiehlt es sich, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auch die Friedhofssatzung einer Gemeinde kann den Bestattungsanspruch der Eltern nicht außer Kraft setzen. Da für Fehlgeburten keine Todesbescheinigung (Totenschein) ausgestellt wird, sollten sich Eltern, die ihr fehlgeborenes Kind bestatten lassen möchten, die Fehlgeburt durch die Klinik bescheinigen lassen. Eine eindeutige Verankerung des Rechts auf die Bestattung fehlgeborener Kinder gibt es momentan nur in den Bestattungsgesetzen der Länder Hamburg und Bremen. Allerdings gilt dies nicht für Fehlgeburten, die innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgten. - Die Entwicklung in den anderen Bundesländern ist derzeit durch entsprechende Gesetzesentwürfe noch im Fluss.

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Ich denke das eine normale Bestattung auf einem Friedhof möglich ist. Fragt beim Friedhofsamt und Beerdigungsinstituten nach.

    Kommentar von swissdog swissdogswissdog

    stimmt. DH

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    Antwort von aschaub aschaub

    Hier solltest Du alles finden was Du wissen willst. Auch Hilfe für die Mutter, falls das nötig ist.

    http://www.initiative-regenbogen.de/ Die Schwangerschaft war schon weit genug fortgeschritten, dass eine Bestattung möglich sein sollte. bis zur 25. Woche kann es Schwierigkeiten geben.

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    es hat was mit der Gramm Zahl und Lebend/Totgeburt zu tun,ob überhaupt bestattet wird.

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    Antwort von marbeja marbeja

    Ich würde auch in der Klinik mal nachfragen.

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    mein Baby damals in der 19 Woche wurde beigelegt.Das heißt mit einer verstorbenen zusammen beerdigt.Das haben die Ordensschwestern so gemacht.

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Bei uns gibt es auf einem Friedhof extra einen wunderschönen Platz dafür. Da muss sie dann mal bei der Friedhofsverwaltung oder bei der Stadtverwaltung fragen, ob so etwas in eurer Region angeboten wird. Bestattungsinstitute wissen das in der Regel aber auch.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Fragt doch bei einem Bestatter im Ort nach. Die Krankenhäuser wissen darin aber auch gut Bescheid.

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