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Bestattungskosten ohne Erben, nur Kinder

Frage von Atlantist51 Atlantist51

Meine Schwiegermutter ist alleinstehend verstorben. Es existieren 7 kinder, von denen ein Sohn eine Kostenbeteiligung ablehnt. Welche Möglichkeiten bestehen, diesen auch in die Pflicht zu nehmen (die moralischen habe ich schon versucht). Kennt jemand die gesetzlichen Grundlagen und/oder Vergleichsurteile.

Mfg

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Normalerweise werden die Bestattungskosten vom Erbe abgezogen. Der Rest geht dann an alle Kinder zu gleichen Teilen, wenn kein Testament vorhanden ist. Sollte kein Guthaben da sein, dann müssen die Kinder zu gleichen Teilen zahlen, außer eines ist nicht in der Lage dazu.

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