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Bestattungskosten nach 4,5 Jahren

Frage von MantisImP MantisImP

Hallo zusammen,

meine Stadt verlangt Bestattungskosten meines verschollenen Bruders, der (wie sograde erfahren) im April 2007 verstorben ist. Kontakt zu meinem Bruder hatte ich seit mehr als 10 Jahren nicht mehr.

Wohl ins Krankenhaus eingeliefert ist er dort verstorben und die Stadt hat ihn für über 1200 EUR beigesetzt. Plus zusätzliche Kosten werden mehr als 2100 EUR fällig.

Muss man diese Kosten nach 4,5 Jahren im vollen Umfang übernehmen?

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Leider ja. Die Forderung ist nach der Abgabenordnung (AO) zu behandeln. Und hier beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre zum Jahresende. Im Januar wärs verjährt gewesen. :-(

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    Antwort von xXthinktwiceXx xXthinktwiceXx

    Ja, Du kannst im Rahmen eines Leistungsbescheids zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet werden. Allerdings solltest Du anwaltlich prüfen lassen, ob der Bescheid tatsächlich allen rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Der Grund, lange Jahr keinen Kontakt zu Deinem Bruder gehabt zu haben, ist unerheblich und befreit Dich nicht von der Verpflichtung.

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    Antwort von Wolfe Wolfe

    Du wirst unter Umständen die Kosten tragen müssen. Die Reihenfolge der Verwandten, die verpflichtet werden, kannst Du leicht unter "Bestattungsgesetz" googeln. Dann kannst Du es leicht unter Einbeziehung Deiner familiären Verhältnisse selbst überprüfen, ob Du beziehungsweise ob "nur" Du bezahlen musst.

    Kommentar von MantisImP MantisImP

    Vielen Dank für die Antwort(en)

    Es wird ein Anwalt eingeschaltet damit alles rechtens läuft. Denn darum geht es: Es soll rechtmäßig sein - dann bin ich auch bereit zu zahlen. Doch ich will mich nicht veräppeln lassen.(!!)

    Ich poste was drauß geworden ist.

    Bis dahin vielen Dank an alle!

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Nur wenn du sein Erbe angetreten hast! Aber da wird wohl nichts gewesen sein. Sonst hätte man dich ja wohl kontaktiert.

    Die versuchen es eben.

    Trotzdem würde ich umgehend einen Rechtsanwalt einschalten. Ist zwar blöd, aber ich weiss nicht wer dich da sonst beraten könnte. Oder beim Amtsgericht vorsprechen.

    Die Ausschlagung ist dabei gegenüber dem Nachlassgericht, also dem Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, zu erklären. Die Sechswochenfrist, binnen der die Ausschlagung zu erklären ist, beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem man erfahren hat, dass man Erbe geworden ist.

    Ist man in einem Testament oder kraft gesetzlicher Erbfolge als Erbe vorgesehen, tritt man mit Todesfall des Erblassers zunächst von Gesetzes wegen in die Erbenstellung ein, ob man dies will oder nicht. Stellt man jedoch in der Folge fest, dass man die Erbschaft nicht antreten will, so hat man die Möglichkeit, die Erbschaft binnen einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Man wird die Erbschaft regelmäßig dann ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Es dürfte kaum jemand daran interessiert sein, als Erbe und damit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers vorzugsweise für dessen Schulden aufkommen zu müssen.

    http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_09.html

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr
    Kommentar von Wolfe WolfeWolfe

    Wieso hält sich eigentlich so hartnäckig der Glaube, die Verpflichtung, Bestattungskosten zu übernehmen, hätte etwas mit dem Erbe zu tun? Leider völliger Quatsch! Das ist nicht böse gemeint, hauseltr, aber wer würde die Bestattungskosten der ganzen armen Menschen tragen, die nichts zu vererben haben, ausser Schulden. Der Staat trägt sie ganz bestimmt nicht, solange Verwandte da sind, die "leistungsfähig" sind. Und im Strassengraben sind sie ja auch nicht gut aufgehoben ...

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    Antwort von micky2009 micky2009

    Wenn du nach 4,5 Jahren Geld von ihm geerbt hättest, würdest du dann auch danach fragen?

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    Antwort von TimeShift TimeShift

    zwischen April 2007 und heute liegen mehr als drei Kalenderjahre.

    Damit ist die Forderung verjährt.

    Kommentar von xXthinktwiceXx xXthinktwiceXxxXthinktwiceXx

    Das ist nicht richtig. Die Forderung ist noch nicht verjährt, sondern erst mit Ablauf des Jahres 2011.

    Kommentar von MantisImP MantisImP

    Vielen Dank für Deine rasche Antwort. Habe gegooglet und finde kein Gesetzestext über die Verjährung bei Forderungen bei Bestattungen.

    Wo muss ich da nachschlagen?

    Kommentar von xXthinktwiceXx xXthinktwiceXxxXthinktwiceXx

    Abgabenordnung (AO) §§228 ff.

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