Nur wenn du sein Erbe angetreten hast! Aber da wird wohl nichts gewesen sein. Sonst hätte man dich ja wohl kontaktiert.
Die versuchen es eben.
Trotzdem würde ich umgehend einen Rechtsanwalt einschalten. Ist zwar blöd, aber ich weiss nicht wer dich da sonst beraten könnte. Oder beim Amtsgericht vorsprechen.
Die Ausschlagung ist dabei gegenüber dem Nachlassgericht, also dem Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, zu erklären. Die Sechswochenfrist, binnen der die Ausschlagung zu erklären ist, beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem man erfahren hat, dass man Erbe geworden ist.
Ist man in einem Testament oder kraft gesetzlicher Erbfolge als Erbe vorgesehen, tritt man mit Todesfall des Erblassers zunächst von Gesetzes wegen in die Erbenstellung ein, ob man dies will oder nicht. Stellt man jedoch in der Folge fest, dass man die Erbschaft nicht antreten will, so hat man die Möglichkeit, die Erbschaft binnen einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Man wird die Erbschaft regelmäßig dann ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Es dürfte kaum jemand daran interessiert sein, als Erbe und damit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers vorzugsweise für dessen Schulden aufkommen zu müssen.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_09.html
Vielen Dank für die Antwort(en)
Es wird ein Anwalt eingeschaltet damit alles rechtens läuft. Denn darum geht es: Es soll rechtmäßig sein - dann bin ich auch bereit zu zahlen. Doch ich will mich nicht veräppeln lassen.(!!)
Ich poste was drauß geworden ist.
Bis dahin vielen Dank an alle!