3

Bestattungskosten

Frage von castor1a castor1a

Die Bestattungskosten sind beglichen von der Ehefrau meines Vater. Diese hat gleich das komplette Erbe aller Erben einbehalten und rechnet Ihre Kosten so auf ,sodas unter dem Strich nichts mehr überbleibt. Es gab eine Bankvollmacht für die Ehefrau die sie berechtigt das finanzielle auf den Banken zu regeln da alle anderen Erben im Ausland ansässig sind und das der einfachste Weg schien. Nun gibt es im Nachhinein Gläubiger ....Ich muss mitteilen das die Beerdigung ein prunkvolles Ereigniss war ohne weitere Absprachen, wurde alles vom besten und vom feinsten organiesirt. Kosten beliefen sich auf 20000EUR. Der Leichenschmauss war für die Öffentlichkeit. Können die Erben Ihren Anspruch an Erbmasse geltend machen um die Gläubiger zu bezahlen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 4
    Antwort von McBayn McBayn

    Du selber nimmst das Erbe nicht an, dann müssen sich die Gläubiger an die Frau Deines Vaters wenden.

  • 3
    Antwort von genitori genitori

    Ich bin der Meinung, dass sich nach dem Tod eines nahen Verwandten NIEMAND strittige Gedanken über dessen Erbe machen sollte. Wie die Beerdigung ausfällt, wurde eventuell vorher abgesprochen. Wenn es Dir jedoch um die Begleichung von Verbindlichkeiten Deines Vaters geht, finde ich es gut von Dir, dass Du Dir darüber Gedanken machst. Rede doch einfach mit der Witwe Deines Vaters. Schulden gehören ebenso zum Erbe, wie die Millionen auf dem Sparbuch. Sobald man das Erbe antritt und nicht ausschlägt, muss man auch für die Schulden aufkommen. Somit sollte die Witwe Deines Vaters auch die Schulden aus der Erbmasse begleichen.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    ...gute antwort. DH!

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Wer sagt denn, dass das Erbe angetreten wurde? Hier wurde die Beerdigung reguliert, und?

    Kommentar von genitori genitorigenitori

    Bitte richtig lesen! Es steht da, dass im Fall, dass das Erbe angetreten wird, auch die Schulden dazu zählen, ansonsten fallen sie natürlich dem Staat zu Lasten.

  • 3
    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Also wenn ich wüßte...dass da noch Gläubiger und Schulden sind...würde ich das Erbe ablehnen.

    Kommentar von castor1a castor1a

    nee die Gläubiger kommen immer zum schluss ,die sache liegt jetzt 7 monate zurück da ist alles zu spät

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Habt ihr denn nicht vorher gewußt...also als der Vater verstorben ist...dass Schulden da sind?

  • 2
    Antwort von mfcb0805 mfcb0805

    Da fragst Du am besten einen Anwalt,der sich auf Erbsachen spezialisiert hat,die Rechtslage ist zu kompliziert um da genaue Antworten zu geben.

  • 1
    Antwort von rebew rebew

    Gibt es ein Testament?

    Kommentar von castor1a castor1a

    nein , geht zur hälfte an die Witwe Rest ein vietel an die Kinder lt. Erbschein

    Kommentar von McBayn McBaynMcBayn

    das ist normal (Pflichanteil 25%)

    Kommentar von rebew rebewrebew

    Gelten machen kan man das,klar, es ist nur zu errechnen ob es sich lohnt.Je nachdem was an Erbmasse da ist.Nachher sind die Schulden höher als der Auszahlungsbetrag.Ich würde mir nen Anwalt für Erbrecht suchen,weil das alles ein sehr komplexes Thema ist,Steigt man kaum durch(eigene Erfahrung!)Du hast ja auch Ansprüche den Kontostand zu erfahren und soweiter und sofort.Nimm oder nehmt euch nen Anwalt!

  • 0
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn die Summe unter dem Strich stimmt, ist gegen die Aufrechnung nichts einzuwenden. Bist Du der Meinung, dass der Wert des Nachlasses die Kosten der Beerdigung übersteigt, kannst Du Auskunft über den Nachlass verlangen. Wird diese Infomation verweigert, kann man eine Auskunftsklage anstrengen.

  • 0
    Antwort von claudia3474 claudia3474

    du brauchst das erbe ich annehmen. lass dir eine sterbe urlunde geben geh zum gericht und lehne ab... claudia

  • 0
    Antwort von krizekrazi krizekrazi

    am besten das erbe nicht annehmen, dann hat die ehefrau deines Vaters sich mit dieser Materie zu beschäftigen

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Normalerweise läuft es bei einem Todesfall so, daß von der Bank sämtliche Konten gesperrt werden, egal, ob Bankvollmacht vorliegt oder nicht. Ein Zugriff auf diese Konten ist erst mit einem Erbschein wieder möglich.

    Ihr müßt ganz schnell mit der Bank sprechen und abklären, weshalb die Konten nicht gesperrt waren und dann einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Kommentar von TawaGirl TawaGirlTawaGirl

    Wenn die Ehefrau eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte, dann wird die Bank sich hüten die Konten zu sperren. Das darf sie dann gar nicht. Da wir aber nicht wissen welche Vollmachtsart die Ehefrau hatte, ist es wirklich das Beste, wenn die Erben sich einen Anwalt nehmen. Den weg zur Bank können sich die Erben dann sparen, das wird der Anwalt alles regeln. LG TawaGirl

    Kommentar von castor1a castor1a

    nein sie hatte alles mit der Karte meines Vaters dessen Alleinkonto leergeräumt...Karte wurde später sofort eingezogen Konto dicht gemacht ABER zuspät

  • 0
    Antwort von Quandt Quandt

    Es gibt kein Beerdigungslimit und eine Vorteilsnahme ist hier auch nicht erkennbar. C´est la vie! ;-)

  • 0
    Antwort von badboybike badboybike

    Du kannst das Erbe ausschlagen, dann hast du auch mit den Gläubigern nichts zu tun, sondern nur die die das Erbe annehmen. Aber was die Alte da gemacht hat ist das Allerletzte. 20.000 für eine Beerdigung?

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Wer sagt denn, dass hier Vaters letzter Wunsch umgesetzt wurde?!?

    Kommentar von badboybike badboybikebadboybike

    Genau das habe ich ja auch gemeint. Die Frau deines Vaters hat warscheinlich in Eigenregie gehandelt. Ich zumindest würde für mich eine billigere beerdigung wollen, und den Rest den Kindern geben.

    Kommentar von castor1a castor1a

    echt süss der Gedanke...leider in der Praxis sehe sehr selten. Mann kann auch vorher alles bereden aber sie hat nach dem Tod und zwischen Bankvollmacht alles abgeräumt und vergeigt

  • 0
    Antwort von critter critter

    Wenn es noch möglich ist, unbedingt das Erbe ablehnen.

  • 0
    Antwort von WilderAdmin WilderAdmin

    Ich bin kein Experte aber meiner Meinung nach nicht. First come first serve prinzip. Das bedeutet wenn das Kapital weg ist ist es weg. Da hätte man sich vielleicht vorher gedanken machen sollen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.