Hallo, ich habe mich schon auf verschiedenen Seiten im Internet belesen und mich sogar per E-Mail an SoVD SozialVerband-Deitschland gewendet, doch leider von SoVD keine Antwort bekommen, auch sonst keine Antwort auf meine Frage gefunden, deswegen frage ich mal hier.
Und zwar wollte ich in Erfahrung bringen ob eine 71 jährige Frau mit einer kirgisischen Staatsbürgerschaft, die eine Witwenrente von ihrem verstorbenen Ehemann bezieht und zusätzlich noch eine Grundsicherung bekommt, ob diese Frau das Recht hat eine Bestattungsgeld Versicherung bzw. Sterbegeldversicherung abzuschließen. Damit möchte diese Frau ihre Tochter und dessen Ehemann vor hohen Bestattungskosten schützen, denn die Familie hat auch kein hohes Einkommen und keine Vermögen. Aus der Erfahrung nach dem Tod ihres Ehemannes vor 2 Jahren hat das Sozialamt nicht alle Kosten übernommen für die Bestattung, somit musste diese Frau ein Teil der Kosten mit einem Betrag von circa 50 € monatlich zurückzahlen. Nachdem Sie nun die Kosten für die Bestattung ihres Ehemannes abgezahlt hat. Möchte sie diesmal für sich selbst eine Bestattungsgeldversicherung abschließen in Höhe von 5000 €. Monatlich würde sie dann 43 € bezahlen bis ins Alter 85. Sie möchte nun wissen ob sie trotz der Grundsicherung solche Versicherung abschließen darf oder nicht? Für eine hilfreiche Antwort ihrerseits möchte ich im Voraus danken.
VIELEN DANK FÜR DIE PERFEKTE ANTWORT. (PS: Die anderen sollten sich daran Beispiel nehmen, bevor sie ihre wertvolle Zeit verschwenden unnötige "Antworten" betehend aus Behauptungen oder Allgemeinweisheiten hier einzutippen.)