Meine Kollegin hat das Erbe von ihrem Vater ausgeschlagen, hat aber die Beerdigung komplett bezahlt. Nun schreibt ihr der Anwalt vom Nachlaßgericht das sie ihm die Rechnung zuschicken möchte und ihre Kontodaten, damit er ihr soweit wie möglich die Kosten erstatten kann. Ich dachte immer die Bestattungskosten müssen immer getragen werden, auch wenn man das Erbe ausgeschlagen hat!?!
Antworten (2)
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sinusconsinuscon
Durch den Todesfall entstehende Kosten werden in der Regel vom Nachlass abgezogen. Allem Anschein nach war ein Erbe ( Guthaben ) vorhanden. Das "bereinigte" Guthaben geht danach an die Erben über. Wäre kein Guthaben vorhanden, so tragen die Kinder die Kosten einer Beerdigung. siehe hierzu Urteil des VG Koblenz vom 14.06.2005 , 6 K 93/05 ,Handelsblatt vom 06.07.2005
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1Antwort von
gertrudedieollegertrudedieolle
Es ist eine KANN-Regelung. Es ist meistens so, dass man die Bestattung nicht bezahlen muß wenn man das Erbe ausschlägt. Es ist aber kein Muss. Sollte also doch eine Rechnung ins Haus flattern vom Amt, hat man wenig Chancen. Ich spreche da aus Erfahrung... ;-((
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