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Bestattungkosten wer hat anspruch????

Frage von Hopsilein Hopsilein

Bei mir im Dorf ist ein mein mit 56 jahren gestorben. seine mutter hat eine eine sehr magere rente. meine frage ist wenn sie den antrag stellt auf bestattungskosten bekommt sie die oder müssen die kinder das zahlen?? noch dazu muss ich sagen er hatte nie kontakt zu seinen kinder und es weiß auch keiner wo di sich aufhalten.

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Antworten (5)

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    Antwort von Krause1962 Krause1962

    **Ist die Dame nicht in der Lage die Bestattungskosten selbst zu tragen, kann sie beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dieses wird ihre Bedürftigkeit prüfen. Gleichzeitig werden weitere Erben vom Nachlaßgericht ausfindig gemacht. Die ausfindig gemachten Adressen werden an das Sozialamt weitergeleitet. Dieses prüft die finanzielle Leistungsfähigkeit. Dabei zählt aber nicht, ob die Kinder Kontakt mit dem Verstorbenen hatten!

    Jedes Bundesland hat ein etwas unterschiedliches Recht, aber die** Bestattungspflicht**** besteht überall. Die Bestattungspflicht besteht unabhängig von der Stellung der Erben, betrifft nächste Familienangehörige. Von der Bestattungspflicht unterscheidet sich die **Kostentragungspflicht.

    Der Jenige, der die Bestattung veranlasste, muss auch die Kosten tragen.Dabei unterscheidet man zwischen öffentlich - rechtlicher und** privater** Kostentragungspflicht.Geregelt nach § 1968 BGB. Des weiteren könnte eine beschränkte Erbenhaftung in Frage kommen, dann muss der unterhaltsverpflichtete des Erblassers für die Kosten aufkommen.

    Ist die Mutter Empfängerin von ALG.II oder Grundsicherung dann ist so und so das Sozialamt oder auch das Ordnungsamt zuständig.

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    Antwort von Wolfe Wolfe

    Für die Übernahme der Bestattungskosten gibt es viele Verpflichtete und auch eine festgelegte Reihenfolge. Diese kannst Du unter "Bestattungsgesetz" leicht ergoogeln. Die Mutter kann selbstverständlich einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Amt stellen. Dieses wird aber erst zahlen (beziehungsweise den Betrag später zurückfordern), wenn auch die Kinder (und alle anderen, die damit zu tun haben), ihr Einkommen offengelegt haben.

    Stell Dir vor, dass allein der Kontakt darüber zu entscheiden hätte, wer beerdigt wird und wer nicht ... Dafür sind auf jeden Fall, sofern sie finanziell dazu in der Lage sind, die Verwandten zuständig.

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    Antwort von Realito Realito

    Wichtig ist dass er bestattet wird. Die Kosten wird demnach das Sozialamt zuerst übernehmen müssen. Die Kinder können dannach mit herangezogen werden.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Falsch, manchmal liegen oder stehen (Urne) die Verstorbenen ewig beim Bestatter, weil keiner die Kosten tragen will.

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    Antwort von liselotte17 liselotte17

    Ich glaube wenn die an die Kinder rantreten sich das Amt selber drum kümmert die Adressen der Kinder rauszubekommen. Die schöppfen doch erstmal alles an Möglichkeiten aus bevor sie zur Kasse gebeten werden.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Auch die Kinder müssen für die Bestattungskosten aufkommen. Dabei ist es dem Amt egal, ob sie Kontakt zum Vater hatten oder nicht. Wo sie sich aufhalten bekommt das Amt schon heraus. Beantragen sollte sie es aber erst einmal.

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