Muss er dann auch die Kosten tragen? Oder die Verwandschaft? Oder alle gemeinsam?
Ich weiss, eine heikle Frage.. ;(
Muss er dann auch die Kosten tragen? Oder die Verwandschaft? Oder alle gemeinsam?
Ich weiss, eine heikle Frage.. ;(
http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
einwandfrei; (ein Problem könnte sich für den Bestattungspflichtigen höchstens dadurch ergeben, dass er zwar der Auftraggeber einer Beerdigung ist, aber die Kosten vom Erben nicht erstattet bekommt, weil der das Erbe ausschlägt oder die Haftung auf den Wert des Nachlasses beschränkt) DH
Die Rechnung bekommen zuerst mal diejenigen, die mit dem Bestattungsunternehmen die Beerdigung besprochen haben.
Diese Leute müssen dann die Rechnung an den Erben weitergeben in der Hoffnung, daß er auch zahlt. Wenn er nicht zahlt, hilft nur ein Anwalt.
Die Kosten übernimmt im allgemeinen der Auftraggeber der Dienstleistung. Ich empfehle deshalb, sich aus allen geschäftlichen Dingen, insbesondere Vertragsabschlüssen, herauszuhalten.
Sehr günstig für alle Beteiligten ist http://www.seven-summits.de/home/ Seven Summits bietet Naturbestattungen ab 300 Euro an. Dazu wird die Asche z.B. in den Schweizer Alpen verstreut. Wenn man sich hierauf einigen könnte, wäre die ganze Diskussion überflüssig, denn 300 Euro sind sicherlich nicht so schwierig aufzubringen.
Grundsätzlich haften die Kosten - zumindest der sogenannten standesgemäßen Bestattung - am Erbe. Daneben haftet der Auftraggeber aufgrund des Vertrages. Auch für überhöhten Bestattungsaufwand (der über die standesgemäße Bestattung hinausgeht und nicht zwangsläufig am Erbe haftet) wird der Auftraggeber geradestehen müssen.
Fälle, bei denen die Kostenfrage strittig wird, sind meist auch mit komplexen Familienstrukturen und sehr unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Familie verbunden, wodurch das Prozeßrisiko eher steigt. Prozesse um Bestattungskostne sind aber nicht bloß aus diesem Grund bedenklich und unwürdig. Vor Beschreitung des Rechtsweges empfehle ich eine Aussprache, eventuell durch Vermittlung einer neutralen Person aus dem persönlichen Umfeld. Auch ein Mediationsverfahren wäre mE dem Gerichtsweg vorzuziehen. Eine Regelung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten nähme überhaupt viel Konfliktpotential aus den Familien.
Wer den Auftrag gibt, muss normalerweise auch bezahlen. Wenn der Erbe zahlungspflichtig ist, dann könnte er sich darauf beschränken, nur das billigste Begräbnis(=Pflicht) zu bezahlen - alles andere ist ´Luxus´.
Es wäre gut, wenn man solche Themen rechtzeitig vor Auftragsvergabe absprechen würde.
Wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall. Eindeutig der Erbe! Aber evtl. kann man sich ja auf die Teilung der Kosten mit der restlichen Familie einigen?!
also meine schwägerin ging damal, als meine schwiegermutter starb, zu der wohngeselschaft um die wohnung zu kündigen, wodurch sie automatisch die ebrschaft angetretenhatte und musste dann für 3 monate noch die miete zahlen.
Wer sich moralisch dazu verpflichtet fühlt,
wer das innige Bedürfnis hat,
wer sie geliebt hat und will, dass sie ein schönes Begräbnis bekommt.
immer der, der das Erbe annimmt
Falsch! Wer die Rechnung bekommt und bezahlt ist noch lange nicht der Erbe!
kenne gerade fast den gleichen Fall und da ist es so denn der das Erbe annimmt muss dafür auf-kommen habe es auch selber erlebt und war auch nicht mit diesem Mann verheiratet.
Der Erbe hat die Kosten der Bestattung zu tragen (§ 1968 BGB). Die Bestattung durchzuführen hat der Bestattungspflichtige (aufgrund des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes).
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht
Die Erben haben grundsätzlich die Beerdigung zu zahlen. Sind keine Erben vorhanden, erbt Vater Staat und muß auch die Bestattungskosten übernehmen.