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Bestattung - wer bezahlt die Kosten? Der Verlobte der Verstorbenen wurde als Alleinerbe eingesetzt

Frage von dienummer1 dienummer1

Muss er dann auch die Kosten tragen? Oder die Verwandschaft? Oder alle gemeinsam?

Ich weiss, eine heikle Frage.. ;(

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Antworten (14)

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    Antwort von bitmap bitmap

    http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der Erbe hat die Kosten der Bestattung zu tragen (§ 1968 BGB). Die Bestattung durchzuführen hat der Bestattungspflichtige (aufgrund des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes).

    http://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht

    Kommentar von ElisabethTudor ElisabethTudor

    Die Erben haben grundsätzlich die Beerdigung zu zahlen. Sind keine Erben vorhanden, erbt Vater Staat und muß auch die Bestattungskosten übernehmen.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    einwandfrei; (ein Problem könnte sich für den Bestattungspflichtigen höchstens dadurch ergeben, dass er zwar der Auftraggeber einer Beerdigung ist, aber die Kosten vom Erben nicht erstattet bekommt, weil der das Erbe ausschlägt oder die Haftung auf den Wert des Nachlasses beschränkt) DH

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Die Rechnung bekommen zuerst mal diejenigen, die mit dem Bestattungsunternehmen die Beerdigung besprochen haben.

    Diese Leute müssen dann die Rechnung an den Erben weitergeben in der Hoffnung, daß er auch zahlt. Wenn er nicht zahlt, hilft nur ein Anwalt.

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    Antwort von Egotherapeut Egotherapeut

    Die Kosten übernimmt im allgemeinen der Auftraggeber der Dienstleistung. Ich empfehle deshalb, sich aus allen geschäftlichen Dingen, insbesondere Vertragsabschlüssen, herauszuhalten.

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    Antwort von Fitzroy Fitzroy

    Sehr günstig für alle Beteiligten ist http://www.seven-summits.de/home/ Seven Summits bietet Naturbestattungen ab 300 Euro an. Dazu wird die Asche z.B. in den Schweizer Alpen verstreut. Wenn man sich hierauf einigen könnte, wäre die ganze Diskussion überflüssig, denn 300 Euro sind sicherlich nicht so schwierig aufzubringen.

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    Antwort von Unschwarz Unschwarz

    Grundsätzlich haften die Kosten - zumindest der sogenannten standesgemäßen Bestattung - am Erbe. Daneben haftet der Auftraggeber aufgrund des Vertrages. Auch für überhöhten Bestattungsaufwand (der über die standesgemäße Bestattung hinausgeht und nicht zwangsläufig am Erbe haftet) wird der Auftraggeber geradestehen müssen.
    Fälle, bei denen die Kostenfrage strittig wird, sind meist auch mit komplexen Familienstrukturen und sehr unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Familie verbunden, wodurch das Prozeßrisiko eher steigt. Prozesse um Bestattungskostne sind aber nicht bloß aus diesem Grund bedenklich und unwürdig. Vor Beschreitung des Rechtsweges empfehle ich eine Aussprache, eventuell durch Vermittlung einer neutralen Person aus dem persönlichen Umfeld. Auch ein Mediationsverfahren wäre mE dem Gerichtsweg vorzuziehen. Eine Regelung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten nähme überhaupt viel Konfliktpotential aus den Familien.

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    Antwort von Mensch1 Mensch1

    Wer den Auftrag gibt, muss normalerweise auch bezahlen. Wenn der Erbe zahlungspflichtig ist, dann könnte er sich darauf beschränken, nur das billigste Begräbnis(=Pflicht) zu bezahlen - alles andere ist ´Luxus´.

    Es wäre gut, wenn man solche Themen rechtzeitig vor Auftragsvergabe absprechen würde.

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    Antwort von ollemama ollemama

    Wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall. Eindeutig der Erbe! Aber evtl. kann man sich ja auf die Teilung der Kosten mit der restlichen Familie einigen?!

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    Antwort von BerlinerMitHerz BerlinerMitHerz

    also meine schwägerin ging damal, als meine schwiegermutter starb, zu der wohngeselschaft um die wohnung zu kündigen, wodurch sie automatisch die ebrschaft angetretenhatte und musste dann für 3 monate noch die miete zahlen.

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    Antwort von chinatsu chinatsu

    Auf jeden Fall der, der das Erbe annimmt.

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Wer sich moralisch dazu verpflichtet fühlt,

    wer das innige Bedürfnis hat,

    wer sie geliebt hat und will, dass sie ein schönes Begräbnis bekommt.

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    Antwort von cats4life cats4life

    Der der das Erbe annimmt

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    Antwort von Ally32 Ally32

    Normalerweise der ERbe

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    Antwort von merle1611 merle1611

    alle die sie lieb hatten

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    Antwort von Armindo Armindo

    immer der, der das Erbe annimmt

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Falsch! Wer die Rechnung bekommt und bezahlt ist noch lange nicht der Erbe!

    Kommentar von Armindo ArmindoArmindo

    kenne gerade fast den gleichen Fall und da ist es so denn der das Erbe annimmt muss dafür auf-kommen habe es auch selber erlebt und war auch nicht mit diesem Mann verheiratet.

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