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Bestattung verpflichtend?

gefragt von M45oam am 27.05.2008 um 19:45 Uhr

ist im todesfall eine (nicht gewünschte) bestattung dennoch pflicht?

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Hallo M45oam,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Ted vom gutefrage.net-Support

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Recht x 35.219 Bestattung x 112 Todesfall x 97

Formatter
beantwortet von Formatter am 27. Mai 2008 19:49
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Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 27. Mai 2008 20:02

ja, das ist wohl die einzige Möglichkeit einer Beerdigung oder Bestattung zu "entgehen" - Verfügung stellen für medizinische Zwecke oder der "Kunst" - bin nicht so sicher, wo ich die Körperwelten zuordnen soll.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 27. Mai 2008 20:10

Gunther von Hagens' Körperwelten (Geschäftspraxis)

http://www.henri-nannen-preis.de/investigativeleist05.php?id=30


anonym
beantwortet von Kinski am 27. Mai 2008 19:46
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Ich verstehe die Frage nicht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 27. Mai 2008 19:46
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man kann auch eine beerdigung machen, der wille des verblichenen sollte geachtet werden.

Kommentar von E8bab78a44d3122e37c5c0f484027790smallich2110 am 19. August 2008 09:57

Da bin ich anderer Meinung. Was hilft es dem Menschen der da geht? Es muss den Menschen geholfen werden, die mit dem Verlust leben müssen! Die beste Möglichkeit: Die Wünsche unter einen Hut zu bringen. Hier mehr zum Thema: www.weg4u.de


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 27. Mai 2008 19:46
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erkläre das mal bitte genauer. Wie meinst du das jetzt? Willst du jemanden nicht beerdigen oder will derjenige nicht beerdigt werden??? Oder ganz anders?


anonym
beantwortet von Werniman am 7. Juli 2008 12:55
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In Deutschland gibts einen Bestattungszwang. Sprich:Der/die Tote muss von einem Bestattungsinstitut bestattet werden, sei es nun im Sarg oder der Urne. Es gibt allerdings auch Sonderformen: die Seebestattung,die Bestattung auf der Streuwiese oder im Kolumbarium. Zumindest offiziell gibt es keine Möglichkeit, jemanden auf privatem Grund zu bestatten oder sich die Urne in die Schrankwand zu stellen. Einige Bestatter umgehen aber den Bestattungszwang zumindest bei Urnen,indem sie die Leiche in einem Land verbrennen lassen,wo es den Bestattungszwang nicht gibt. Sie übergeben die Urne dort den Angehörigen und fallen somit bei ihrer Rückkehr nicht mehr unter den Bestattungszwang (was der Bestatter nicht mehr hat,kann er nicht begraben).

Kommentar von E8bab78a44d3122e37c5c0f484027790smallich2110 am 19. August 2008 10:03

Sehr umständlich für einen Bestatter. Wer fährt schon mit einem Verstorbenen mehrere 100 km? In Deutschland einäschern und dann über die Niederlande wieder zurück nach Deutschland! Hier mehr dazu: www.weg4u.de


Unschwarz
beantwortet von Unschwarz am 29. Mai 2008 08:09
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Eine nicht gewünschte BestattungsART durchzuführen ist nicht verpflichtend, weil die BestattungsART zu Lebzeiten bzw. von den nahestehendsten Hinterbliebenen gewählt werden kann. Irgendeine Bestattungsform muß aber gewählt werden (auch der Wissenschaft überschriebene Leichen werden irgendwann bestattet). Kommt dieser Verpflichtung niemand nach, wird die Bestattung vom staatlicher Seite in Auftrag gegeben. Nur ein nicht gefundener Leichnam wird zwangsläufig auch nicht bestattet (z. B. Unglück im Wald). Wenn's "nur" um die Kosten geht, können Bestattungsformen um unter € 1000,- allinclusive gewählt werden.

Kommentar von E8bab78a44d3122e37c5c0f484027790smallich2110 am 19. August 2008 10:01

Mit dem Betrag wird es schwer wenn es um Bestatterleistung, Einäscherung und Grabstätte geht. In Köln kostet z. B. ein anonymes Urnengrab für 15 Jahre schon 1.600 €! Deshalb auch hier mein Tipp: www.weg4u.de


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. Mai 2008 00:32
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Was hast du denn sonst mit dem Toten vor? Mumifizieren und ins Wohnzimmer setzen?

Selbstverständlich müssen alle Verstorbenen bestattet werden.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von jotde01 am 27. Mai 2008 21:06
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????? wer wünscht die Beerdigung nicht? Alle Verstorbenen müssen irgendwie beerdigt werden, Erdbestattung, Seebestattung, Urnengrab. Nur wenn man/frau zu Lebzeiten erklärt, nach dem Tode seinen Körper der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen, haben die Hinterbliebenen "keine Arbeit" =:(

Kommentar von E8bab78a44d3122e37c5c0f484027790smallich2110 am 19. August 2008 09:59

Na, wenn Sie das glauben. Aber hier kann man nachlesen, dass es auch anders geht und zwar sehr gut: www.weg4u.de


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. Mai 2008 20:57
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Willst Du jemanden etwa nicht beerdigen?

Kommentar von E8bab78a44d3122e37c5c0f484027790smallich2110 am 19. August 2008 09:58

Ich würde niemanden aus meiner Familie beerdigen. Habe die Menschen lieber um mich rum! www.weg4u.de


anonym
beantwortet von Rolfe am 27. Mai 2008 20:56
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Möglich wäre auch eine Seebestattung - aber da muss wohl der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See haben.


BerndRathert
beantwortet von BerndRathert am 27. Mai 2008 20:08
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Jeder Tote muß bestattet werden, entweder mit Sarg oder Urne. Ausnahme: nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seinen Körper zu Studienzwecke frei gegeben hat.

Kommentar von E8bab78a44d3122e37c5c0f484027790smallich2110 am 19. August 2008 09:58

Im Prinzip richtig, aber wer andere Wege kennt, der nutzt sie auch: www.weg4u.de


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