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bestattung für einen hartz4 empfänger

Frage von rosarium rosarium

die 2.ehefrau meines vaters hat ein bestattungsinstitut mit der erdbestattung meines vaters beauftragt. sie ist hartz4 empfängerin und kann die kosten nicht bezahlen. jetzt habe ich die rechnung gesehen. unter anderem hat der sarg z.b. 1600 euro gekostet, für eine zeitungsanzeige will er 400 euro haben. insgesamt hat die beerdigung jetzt 4200 euro gekostet.

jetzt meine frage:

darf ein hartz4 empfänger eine teure beerdigung beauftragen und die nächsten verwandten dürfen blechen?

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Antworten (8)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von assimueller assimueller

    Gute Frage, sowas beantwortet kein Amt. Würde mich auch mal interessieren

  • 3
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Der Auftraggeber bezahlt.....soll sie doch zusehen, wie sie die Rechnung bezahlt!

    Also, Sachen gibts..... o_O

    Kommentar von assimueller assimuellerassimueller

    klar, es kann nur das günstigste bezahlt werden. Sonderwünsche gehen nicht, aber kann das Amt die nächsten Verwandten belangen? Wird eine Luxusbestattung gemacht, müssen wir alle zahlen? Ich würde sagen, das Bestattungsunternehmen bleibt auf den Kosten sitzen, aber ist das auch so?

    Kommentar von Mystika1245 Mystika1245Mystika1245

    Das Amt kann nicht einfach sagen, so ihr Zahlt jetzt....die können es anregen aber mehr auch nicht.....

    Sieht wohl eher so aus als müsste der oder die Auftraggeberin ein Dahrlehen bei dem Hartz4- Amt beantragen.....ansonsten wird der Bestatter sich ein Mahnverfahren einleiten....

    Kommentar von assimueller assimuellerassimueller

    Da ist ja die Frage versteckt. Muss sich der Bestatter über die Möglichkeiten der Bezahlung informieren, kann er dies ohne Deckungszusage machen? Normal würde ich sagen, man solle sich davor informieren, aber das trifft hier nicht zu. Ich finde im Internet keine Aussage eines Amtes dazu. Werden trauernde Angehörige wegen mangelnder Aufklärung in eine Schuldenfalle getrieben? Das Amt leistet sich Monate für eine Antwort, wie soll ein trauender eine solche Entscheidung sofort treffen? Hier sollte eine klare Aussage seitens des Gesetzgebers gemacht werden

    Kommentar von rosarium rosarium

    da bin ich ganz deiner meinung!

    Kommentar von geckobruno geckobrunogeckobruno

    Mangelnde Aufklärung des Bestatters? Vlt. hätte die Mutter dem Bestatter sagen sollen das sie nur HarzIV bezieht. Dann hätte es auch keine so teure Bestattung gegeben. Nun hier zu sagen der Bestatter ist der Böse, finde ich etwas zu platt. Wir holen nun mal vor einer Unterschrift keine Schufa-Auskunft o.ä. Ob der Bestatter auf seinen Kosten sitzen bleibt? Das glaub ich nicht. Er hat die Möglichkeit diese Kosten gerichtlich geltend zu machen und einzuklagen. Die Auftraggeberin hat im Moment nichts, aber ein Urteil hat 30 Jahre Bestand. Vlt. kann sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Vlt. kann aber auch die Verwandtschaft etwas dazugeben. Schließlich ist es ja der Vater gewesen der bestattet wurde.

    Sandra

  • 1
    Antwort von mineiro mineiro

    Sie hat doch die Sache in Auftrag gegeben - jetzt soll sie das mal dem Jobcenter erklären, wenn sie das Geld dafür nicht hat!

  • 1
    Antwort von Anjamarie Anjamarie

    Ich denke, dass sie dafür zuständig ist. Anders hätte es womöglich ausgesehen, wenn sie gleich beim Amt angegeben hätte das sie ein "Sozialbegräbnis" will, dann hätte das Amt sich wohl auch an die Kinder gewandt, ob die zahlungsfähig und -verpflichtet sind. Da wird der Bestatter wohl auf den Kosten sitzenbleiben...

  • 0
    Antwort von user1245 user1245

    2 Gegenfragen:

    Hättet Ihr die Beerdigung "billiger" hinbekomen?

    Hättet ihr auch auf ein Erbe so verzichtet, wie ihr jetzt auf die Beerdigung verzichtet?

    Als Kinder hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

    Die Frage an sich ist nicht schlecht und mit Sicherheit sollte da Klärung stattfinden. Allerdings würde ich mich in Grund und Boden schämen, wenn ich um die Beerdigung meines Vaters so gefeilscht hätte...

    Da würde ich meinen Dänemarkurlaub lieber vielleicht noch mal verschieben ;-)

    Kommentar von rosarium rosarium

    Wir haben das Erbe sofort ausgeschlagen. Seine 2. Frau hat in ihrem ganzen Leben noch nicht gearbeitet und hält es auch nicht für nötig. Sie lebt in ärmlichen Verhältnissen, auch für jeden offensichtlich! Sie hat auch zum Besatter gesagt, das sie kein Geld hat. Eine Standartbestattung kostet ca.2000 euro. Das hätten wir bezahlt! Ich kann auch nicht in die Karibik fahren, wenn ich es mir nicht leisten kann. Und erst recht nicht auf Kosten anderer. Wer einigermaßen verantwortungsbewußt ist und es sich finanziell leisten kann, sollte Vorsorge treffen. Das hat mein Vater nicht für nötig gehalten, als er es noch konnte.

    Kommentar von user1245 user1245user1245

    Na das sind ja mal Infos, die die Sache klärt.

    Sollte es wirklich so sein, wie du schreibst, dann bleibt vermutlich der Bestatter auf den Kosten sitzen. Denn wenn ich einem Kunden etwas verkaufe, was deutlich über seinen Verhältnissen liegt, habe ich auch Pech gehabt. Dieses Gerichtsurteil habe ich schriftlich (ist aber schon Jahre her). Ich bin nicht im Bestattungswesen tätig aber im Handel. Deshalb gibt es bei mir nichts mehr auf Rechnung.

    Laß den Bestatter klagen, informiere dich mal bei einem Rechtspfleger beim Gericht. Kostet noch nichts und ist objektiv und valide.

    Übrigens, wenn man sich mit dem Tod beschäftigt, stimmt es mit dem Vorsorgen. Aber die meisten hier im Land leugnen den Tod und setzen sich damit nicht auseinander. Erst wenn es zu spät ist, akzeptieren sie das Ende, dann ist es aber nicht mehr früh genug, um noch Geld zur Seite zu legen. Die meisten haben ja nicht einmal ein Testament.

  • 0
    Antwort von geckobruno geckobruno

    Wenn die Auftraggeberin nicht sagt das sie kein Geld hat, woher soll der Bestatter das wissen? Normalerweise sagen uns die Leute wenn sie Leistungen vom Arbeitsamt oder Sozialamt beziehen, so das wir dann auch die Kosten so gering wie nötig halten. Und für eine Erdbestattung diesen Preis zu zahlen, das finde ich jetzt nicht allzu viel. Also angemessen für eine Erdbestattung (sind da übrigens die Kosten von Dritten schon bei? Blumen, Friedhof usw.) Wenn sie jetzt zum Sozialamt geht kann es durchaus sein, das die einen Teil übernehmen, für den anderen aber auch ihr als Kinder aufkommen müßt. Das der Bestatter einfach sagt: laßt mal glaub ich nicht, der kann seine Kosten dann einklagen und hat ein Urteil welches 30 Jahre lang Gültigkeit hat.

    Geht doch zusammen zum Bestatter und versucht zusammen eine Lösung zu finden. Es war/ist doch dein Vater.

    Sandra

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Bestattungsverpflichtet, also die gesetzlichh vorgeschriebene Beerdigung zu veranlassen, obligt den nächsten Angehörigen. Als Ehefrau hat die da richtig gehandelt, zumal wenn das Verhältnis zu den Kindern oder Angehörigen angespannt ist oder sie vermuten konnte, dass von der Seite keine gewollte oder angemessenen würdige Beerdigung zu erwarten war.

    Die Beerdigungskosten fallen dem Nachlass des Verstorbenen, mithin den Erben als Rechtsnachfolgern zur Last. Gibt der nichts her, sind die gesetzlichen Erben zur Kostenübernahme verpflichtet. Der Bestatter wird sich schon aufgrund der Vermögenslage der Auftraggeberin an sie halten.

  • 0
    Antwort von stuntgirl stuntgirl

    Sehr verwunderlich deine Frage. Es geht um DEINEN Vater!!! Aber irgendwie geht es immer nur um das Scheiß Geld! Was sie darf oder nicht, weiß ich nicht, meinetwegen hätte man vielleicht auf die Zeitungsannonce verzichten können, aber den Rest finde ich legitim und dich an dieser Stelle ziemlich pietätlos. Mein Beileid übrigens.

    Kommentar von rosarium rosarium

    glaube mir, hätte ich das geld auf der bank liegen, würde ich sofort bezahlen. außerdem bin ich kein großverdiener und habe eine 4köpfige familie zu ernähren. ich denke, das die bestattung viel zu teuer ist. der bestatter hat doch gesehen das die frau nicht viel hat. desweiteren sollte man mit dem geld der steuerzahler nicht leichtfertig umgehen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Dein Vater hat auch mal Kinder ernährt, gekleidet, behütet - schon vergessen? War ihm da irgendetwas zu teuer, wenn er es irgendwie aufbringen konnte?

    Ich hoffe, deine Leiche wird auch mal im polnischen Wald billigst verscharrt, weil deine Kinder bei deinem Tod auch eher an Entsorgung denken denn an würdevollen Abschied eines geliebten Menschen.

    Und dich im Pflegeheim unbesucht abschieben, weil du nichts mehr hast, was du Ihnen bieten kannst außer Siechtum und Geruch.

    Die erst recht keinen Ort brauchen, an dem sie mit Trauer ihrem Verlust erinnern dürfen sondern lieber das ersparte Geld durchbringen.

    Kommentar von geckobruno geckobrunogeckobruno

    Woran sehe ich als Bestatter das jemand nicht viel Geld hat? Diejenigen die oft "abgerissen" zu mir kommen gaben das meiste Geld aus für eine Bestattung und viele der Menschen die "wohlhabend" aussehen haben nicht mal Geld um ihre Klamotten zu bezahlen. Es steht niemandem der Kontostand auf die Stirn geschrieben. (Da wäre uns schon mancher Ärger erspart geblieben, das glaub mal)

    Sandra

    Kommentar von rosarium rosarium

    Der Bestatter hat die Frau an dem Sterbetag zu Haus besucht. Er hat gesehen in welchen Verhältnissen die Frau lebt. Ich habe das Gefühl, der Bestatter hat gesehen und gehört, das die Frau nichts hat und deshalb die Rechnung so hoch getrieben. Nach dem Motto, die hat kein Geld, dann bezahlt eben das Amt oder wer auch immer. Und hier nochmal mein Problem: Ich muß mir doch auch alles erarbeiten und überlegen, was ich mir leisten kann. Ich hätte kein Problem mit einer Standartbeerdigung ( ca. 2000 euro laut Internet ) gehabt. Aber eine teure Beerdigung zu buchen, obwohl man im ganzen Leben ( die Frau ist noch keine 50Jahre alt) noch nicht gearbeitet hat, das geht für mich garnicht.

    Kommentar von geckobruno geckobrunogeckobruno

    Sicher hätte ich auch nach den finanziellen Verhältnissen gefragt (wenn ich nun schon in der Wohnung bin). Aber das Angebot im Internet, war das von diesem Bestatter? Wenn ja, dann würde ich ihn zur Rede stellen. Wenn nicht, die Preise sind eben sehr, sehr unterschiedlich und wenn man sich da auf das erstbeste "verläßt" kann man eben auch reinfallen. Ich weiß das das niemand hören will, aber wir Bestatter sind auch Menschen, die familie haben und die ernähren müssen, Miete zahlen usw. Desweiteren treten wir mit allen Leistungen in Vorkasse, so das diese auch da sein muß. Ich hoffe du verstehst was ich meine.... Vlt, hat die Frau deines Vaters ja auch falsche Angaben gemacht, z.B. da gibt es ein Sparbuch usw.? Ich kann deine Wut schon verstehen (mir ging es fast genauso als mein Sohn starb), aber ich versuche aus der heutigen Sicht auch den Bestatter zu sehen. Wenn du wüßtest was uns alles erzählt wird.

    Sandra

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