die 2.ehefrau meines vaters hat ein bestattungsinstitut mit der erdbestattung meines vaters beauftragt. sie ist hartz4 empfängerin und kann die kosten nicht bezahlen. jetzt habe ich die rechnung gesehen. unter anderem hat der sarg z.b. 1600 euro gekostet, für eine zeitungsanzeige will er 400 euro haben. insgesamt hat die beerdigung jetzt 4200 euro gekostet.
jetzt meine frage:
darf ein hartz4 empfänger eine teure beerdigung beauftragen und die nächsten verwandten dürfen blechen?
klar, es kann nur das günstigste bezahlt werden. Sonderwünsche gehen nicht, aber kann das Amt die nächsten Verwandten belangen? Wird eine Luxusbestattung gemacht, müssen wir alle zahlen? Ich würde sagen, das Bestattungsunternehmen bleibt auf den Kosten sitzen, aber ist das auch so?
Das Amt kann nicht einfach sagen, so ihr Zahlt jetzt....die können es anregen aber mehr auch nicht.....
Sieht wohl eher so aus als müsste der oder die Auftraggeberin ein Dahrlehen bei dem Hartz4- Amt beantragen.....ansonsten wird der Bestatter sich ein Mahnverfahren einleiten....
Da ist ja die Frage versteckt. Muss sich der Bestatter über die Möglichkeiten der Bezahlung informieren, kann er dies ohne Deckungszusage machen? Normal würde ich sagen, man solle sich davor informieren, aber das trifft hier nicht zu. Ich finde im Internet keine Aussage eines Amtes dazu. Werden trauernde Angehörige wegen mangelnder Aufklärung in eine Schuldenfalle getrieben? Das Amt leistet sich Monate für eine Antwort, wie soll ein trauender eine solche Entscheidung sofort treffen? Hier sollte eine klare Aussage seitens des Gesetzgebers gemacht werden
da bin ich ganz deiner meinung!
Mangelnde Aufklärung des Bestatters? Vlt. hätte die Mutter dem Bestatter sagen sollen das sie nur HarzIV bezieht. Dann hätte es auch keine so teure Bestattung gegeben. Nun hier zu sagen der Bestatter ist der Böse, finde ich etwas zu platt. Wir holen nun mal vor einer Unterschrift keine Schufa-Auskunft o.ä. Ob der Bestatter auf seinen Kosten sitzen bleibt? Das glaub ich nicht. Er hat die Möglichkeit diese Kosten gerichtlich geltend zu machen und einzuklagen. Die Auftraggeberin hat im Moment nichts, aber ein Urteil hat 30 Jahre Bestand. Vlt. kann sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Vlt. kann aber auch die Verwandtschaft etwas dazugeben. Schließlich ist es ja der Vater gewesen der bestattet wurde.
Sandra