1

Bestatterausbildung

Frage von hasi21 hasi21

Hi, ich bin am überlegen ob ich noch eine Ausbildung als Bestatter zu machen, da mich des schon immer interessiert hat. Aber das Problem ist dabei, dass man in der Ausbildung nicht so viel verdient und ich eine Wohnung und Auto usw. zu bezahlen hab. Bekommt man irgendwelche Unterstützung vom Amt? Was verdient man so in der Ausbildung? Usw. Auf Antwortung würde ich mich freuen und im vorraus danke.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    hier nähere Infos zum Beruf:

    http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.do?resultListItemsValues=15...*+%27&doNext=forwardToResultShort

    Bei einer Erstausbildung besteht bei einer eigenen Wohnung ggf. Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Bei einer Zweitausbildung kann das schwierig bis unmöglich werden (evtl. wenn es im bereits erlernten Beruf keine freien Stellen gibt).

    .arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html

    Gruß

    RHW

  • 0
    Antwort von pseudoemo pseudoemo

    die chance da ne stelle zu finden ist ziemlich gering.

    http://bestatterweblog.de/archives/Ausbildungsverguetung/846

    sollte reichen. notfalls berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

  • 0
    Antwort von ninja187 ninja187

    hast du schon eine ausbildung abgeschlossen?

    Kommentar von hasi21 hasi21

    ja im Lebensmittelbereich

    Kommentar von ninja187 ninja187ninja187

    also ich glaub wenn man schon eine ausbildung hat dann bekommt man keine unterstützung mehr

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.