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Bestandsschutz Gebäude

Frage von Shandram Shandram

Schönen guten Tag,

ich habe ein etwas verzwicktes Problem. Ich interessiere mich für ein denkmalgeschütztes Haus. Verkäufer ist ein Bauunternehmer, der das gesamte Grundstück gekauft hat und den hinteren Teil neu bebauen will. Der vordere Teil auf dem das Haus steht, wäre leider nur 550qm groß, ich hätte gern 200qm mehr (Würde auch mehr bezahlen). Auf diesen gewünschten 200qm mehr, steht ein Schuppen, der fast das gleiche Baujahr hat, wie das denkmalgeschützte Gebäude. Gibt es eine Art Bestandsschutz für so alte Gebäude? Oder wird evtl. das Bild zerstört, wenn das Hauptgebäude rundherum nur noch 3m Garten hat? Gibt es irgendeine Möglichkeit durch Verordnungen/ Recht etc. evtl. eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Bauunternehmer zu bekommen?

Im Voraus vielen Dank!

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Antworten (2)

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    "Baurechtlicher Bestandsschutz" besteht

    entweder,

    wenn eine Baugenehmigung vorgelegt wird und der Nachweis erbracht wird, dass das Gebäude entsprechend dieser Genehmigung errichtet wurde

    oder

    wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung dem geltenden Baurecht entsprach.

    Denkmalschutz ist ein eigener Rechtsbereich, der mit öffentlichem Baurecht nichts zu tun hat. Wir hatten auch schon "Schwarzbauten", die unter Denkmalschutz gestellt wurden.

    Denkmalschutz bezieht sich meist auch auf Nebengebäude, die zusammen mit dem Denkmal errichtet wurden.

    Der Bestandsschutz hört erst dann auf, wenn ein Gefahrenzustand besteht, also z.B. Einsturzgefahr oder fehlender zweiter Rettungsweg. Sonst gilt er auch für Bauprodukte, Konstruktiven und vorbeugenden baulichen Brandschutz etc.

    Der Denkmalschutz achtet in der Regel darauf, dass in der unmittelbaren Umgebung nichts errichtet wird, was das Denkmal beschädigt oder beeinträchtigt. dazu gehört auch eine optische Beeinträchtigung ("Umgebungsschutz" nach Landesdenkmalschutzgesetz). Vielleicht steht das Denkmal auch in einer "Gesamtanlage", dann redet der Denkmalschützer auch bei der Gestaltung der Neubauten mit. Also vom Bezirksdenkmalpfleger des Landesamtes für Denkmalschutz beraten lassen.

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    Antwort von olgober olgober

    Quatsch!! So richtig versteht man Deine Frage nicht! Ein denkmalgeschütztes Gebäude, okay. Was soll nun mit dem Schuppen sein? Der steht mit Sicherheit nicht unter Denkmalschutz, eventuell. Geh zum Bauamt- die können Dir weiterhelfen. Es wäre nicht korrekkt hier Fantasien zu beantworten. Der Bauunternehmer will also hinten das Grundstück für sich behalten? Pass genau auf was er damit vor hat und welche Bebauung er anstrebt. Auch hier gibt Dir das Bauamt eine Info, weil Du ja ein berechtigtes Interesse hast- Bitte keine voreiligen "Schnellschüsse" gut überlegen und verhandeln. MfG

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Diese emotionalen Ergüsse sind rechtlicher Unsinn.

    Kommentar von olgober olgober

    Welcher? Dann kläre uns doch mal auf! MfG

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Du musst nur meine Antwort lesen!

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