Schönen guten Tag,
ich habe ein etwas verzwicktes Problem. Ich interessiere mich für ein denkmalgeschütztes Haus. Verkäufer ist ein Bauunternehmer, der das gesamte Grundstück gekauft hat und den hinteren Teil neu bebauen will. Der vordere Teil auf dem das Haus steht, wäre leider nur 550qm groß, ich hätte gern 200qm mehr (Würde auch mehr bezahlen). Auf diesen gewünschten 200qm mehr, steht ein Schuppen, der fast das gleiche Baujahr hat, wie das denkmalgeschützte Gebäude. Gibt es eine Art Bestandsschutz für so alte Gebäude? Oder wird evtl. das Bild zerstört, wenn das Hauptgebäude rundherum nur noch 3m Garten hat? Gibt es irgendeine Möglichkeit durch Verordnungen/ Recht etc. evtl. eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Bauunternehmer zu bekommen?
Im Voraus vielen Dank!
Diese emotionalen Ergüsse sind rechtlicher Unsinn.
Welcher? Dann kläre uns doch mal auf! MfG
Du musst nur meine Antwort lesen!