Bestandsschutz für die kostenfreie Einleitung von Regenwasser

3 Antworten

Üblicherweise besteht in den Satzungen der Gemeinden kein Anschlusszwang für Regenwasser, um zu vermeiden, dass die Kanalisation bei Starkregen überlastet wird. Schaut noch einmal konkret in der Satzung nach.

"Bestandsschutz" kann es nur für den Anschluss an sich, nicht aber für Gebühren geben.

Was für Bestandsschutz sollte das sein. Für eingeleitetes Wasser muß bezahlt werden. Bei uns in der Gemeinde wurde eine Erhebung gemacht und so muß auch für versickerndes Wasser ein reduzierter Betrag bezahlt werden. Eingeleitetes Wasser wird wieder aufbereitet und das kostet Geld.

Dann würde es in jeder Kommune Bestandsschutz geben! Bei uns wurde die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bereits vor einigen Jahren eingeführt. Und sofort musste jeder Grundstückseigentümer, der Niederschlagswasser in die Kanalisation einführt, auch zahlen! Oder den Zustand abändern und das Niederschlagswasser versickern lassen.