Bestandsschutz A2?

3 Antworten

Noch ist es unklar ob es einen Bestandschutz geben wird (wird aber eher nichts draus). Ich würde es nicht machen, weil stell dir jetzt vor du kaufst dir eine Große Maschine, drosselst sie, aber den Bestandschutz tritt doch nicht in Kraft. Der Markt wäre dann überflutet von solchen Maschinen, da jeder A2 Fahrer sein Motorrad abgeben muss/will. Ergo du wirst deine Maschine höchstens mit Verlust verkaufen.Und wenn es Bestandschutz geben wird dann geht es darum wann man den Führerschein gemacht hat.
Mit freundlichen Grüßen

Der Bestandsschutz hat nicht aber auch gar nichts mit dem Bike zu tun das geht ganz allein um den Füherschein so das man mit A2 nicht mehr Bikes über 96 PS / 70 KW auf 48 Ps / 35 KW  0,2KW/Kg fahren darf egal wann der ausgestellt worden ist da kann dein Vater das anmelden was er will das hat damit nichts zu tun . 

Das Ding darfst du dann erst mit der Klasse A fahren . Und da ist auch fraglich ob man als Frischling in der Klasse A  ein Bike über 96 PS überhaupt fahren kann den die Fahrpraxis auf A1 kann man vergessen den das ist nichts und die 2 Jahre bis 48 PS ist auch nicht viel an Praxis . 

Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. 

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.

Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

 

Ein Bestandschutz gilt für den Führerschein nicht für eine Maschine. Das heißt wenn dein Vater die Maschine anmeldet und er hat den Großen A, darfst du die Maschine trotzdem nicht fahren, weil du nur den A2 Führerschein hast. Solltest du die Maschine Drosseln (Über 96 PS)und angehalten werden, wäre das Fahren ohne Führerschein.

MfG