Wenn ein neuer Mieter, einen anderen Mieter im selben Mietshaus auf eine besonders schwere Art und Weise beleidigt, welche Pflichten hat in einem solchen Fall der Wohnungsverwalter. Darf er dies einfach ignorieren, bzw. ohne Folgen für die Verursacher belassen?
Besonders schwere Beleidigung im Mietshaus - welche Pflichten hat der Wohnungsverwalter?
Antworten (6)
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MaximaNRWMaximaNRW
Was sollte der Verwalter / Vermieter nach Deiner Meinung machen ? Er hat keinerlei Handhabe. Das ist alleine Sache der zwei "Streithähne". Anders sähe es aus, wenn dadurch erheblich der Hausfrieden gestört würde, jedoch nicht durch eine Beleidigung (Ich bin selber Vermieterin)
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2Antwort von
outfreynoutfreyn
Der Wohnungsverwalter ist nicht der Kindergärtner. Wenn Du Dich gegen eine Beleidigung wehren willst, erstatte Anzeige.
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2Antwort von
KiesiKiesi
Gar keine, dass ist eine Privatsache! Mache gegen den Verursacher eine Anzeige wegen Verleumdung.
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1Antwort von
guterwolfguterwolf
der Verwalter/Vermieter hat überhaupt keine Pflicht.
Da müsste sich der Mieter schon schriftlich beim Verwalter/Vermieter beschweren und ggf. den Vorfall durch Zeugen beweisen können. Dann könnte der Verwalter/Vermieter ggf. eine Abmahnung schreiben.
Ansonsten bleibt dem einen nur, den anderen ggf. anzuzeigen.
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amigo06amigo06
Ja, das darf er. In einem Mietshaus mit mehreren Parteien kommt es immer mal vor, das sich welche in die Wolle kriegen. Soll jetzt der Verwalter jeden hinterherlaufen. Ihr verlangt aber vom Verwalter viel.
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ki777 Die Beleidigung einer Mietpartei stellt eine erhebliche Störung des Hausfriedens dar. Der Vermieter st verpflichtet alle den Hausfrieden störenden Mängel der zur Nutzung überlassenen Sache zu beseitigen, ansonsten kann der Mieter die Miete mindern oder wenn eine gesundheitliche Gefährdung vorliegt sogar fristlos kündigen.
Habe das selbe Problem mit meinem Nachbarn: Wir haben kleine Kinder, er fühlt sich durch den Kinderlärm so gestört, dass er uns seit ca. enem Jahr zu allen Tag und Nachtzeiten mit lauter Musik und TV stört, teilweise täglich von 9.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr Nachts über mehrere Wochen. Wir haben ein Lärmprotokoll geführt und da wo es Zeugen gab (Besucher, Nachbarn, Polizei) diese mit aufgenommen, ansonsten selbst bezeugt. Die Vermieterin hat mehrmals Abgemahnt, nun gab es den Fall, dass ich von meinem Nachbarn als A****loch tituliert wurde. Habe dies der Vermieterin gemeldet, daraufhin hat der Nachbar die fristlose Kündigung erhalten.
Also, wenn Du Glück hast, hast Du einen Vermieter / eine Hausverwaltung, die daran interessiert ist, das die Mietsache in ordentlichem Zustand bleibt. Dann kannst Du damit rechnen, dass von dieser Seite etwas unternommen wird. Ansonsten musst Du Deinen Vermieter selber unter Druck setzen und die Herstellung der Mietsache fordern, gegebenenfalls mit Mietminderung.
Paragraphen: § 536 BGB, § 543 BGB, § 544 BGB, § 569 BGB
Bei § 569 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) Absatz 2 BGB heißt es:
(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Schöne Grüße und viel Erfolg
Es gibt keine "Streithähne". Da die Angriffe sind kein Einzelfall und kommen nur von einer Seite. Ausserdem finde ich die Art wie hier geantwortet wird sehr abfällig. Warum das getan wird, ist mir unverständlich.
Weder Kiesi,outfreyn,amigo06 und ich haben hier abfällig geantwortet.Nun sei mal bitte nicht so empfindlich. Fakt ist, ein Vermieter hat keine Rechte / Möglichkeiten sich um jegliche Art von Beleidigungen unter Mieter zu kümmern.
Was ist damit gemeint: "Anders sähe es aus, wenn dadurch erheblich der Hausfrieden gestört würde, jedoch nicht durch eine Beleidigung". Ohne es weiter ausführen zu wollen wird der Hausfrieden mehr als gestört. Es bestehen erhebliche Probleme mit den Mietern, die anderer Art sind. Diese Beleidigungen kamen nachträglich dazu. Und es hat auch alles andere als mit Kindergarten zu tun.
Gerne kannst Du mal ein paar weiterführende Infos geben,wenn Du magst. Dann könnte ich Dir auch sagen wie ich verfahren würde. Bin jetzt jedoch für 1 Std. offline, werde sie dann später beantworten oder wenn Du es hier nicht öffentlich weiter ausführen möchtest, dann kannst Du es mir auch gerne privat schreiben. Mußt halt nur ein Freundschaftsangebot machen, sonst geht es ja nicht.