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Besonderer Kündigungsschutz?

Frage von Kiranja Kiranja

...bin seit 3 Monaten krank wegen v.a MC (Morbus crohn).Habe heute meine Kündigung bekommen zum 18.12. Meine Frage...würde ich in den besonderen Kündigungsschutz fallen,wenn ich in meiner Kündigungsfrist einen Behindertenausweis bekommen würde? Danke für die Antworten!!

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Kiranja Kiranja

    Sachsen-Anhalt und noch in der Probezeit...Ende des Monats wäre diese zu Ende gewesen...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Dann kannste das mit dem Behindertenausweis für diese Stelle vergessen. Der Kündigungsschutz nach SGB IX gilt erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Ist eine ganz normale Probezeit-Kündigung. Auch die Krankschreibung bietet keinen [Kündigungs-]Schutz.

    Kommentar von curafe curafecurafe

    stimmt DH

  • 0
    Antwort von Lala13 Lala13

    wieso Kündigung zum 18.12.? Hast du nur 14 Tage Kündigungsfrist?

    Kommentar von curafe curafecurafe

    bei probezeit üblich

    Kommentar von Kiranja KiranjaKiranja

    Ja ist nun schon der zweite AG innerhalb eines dreiviertel Jahres,ich krieg die Krise und will das alles nicht mehr:-( Andererseits auch verständlich für den AG,aber ich kann doch nichts dafür wenn ich alle 3 Monate zur OP im KH bin:-((

    PS: Such n neuen Job;-((

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Frag mal hier http://www.croehnchen-klub.de/ wie es bei MC mit Behinderung aussieht. Ab einem GdB von 50 hat man (nach 6-monatiger Beschäftigung) Kündigungsschutz. Und ab einem GdB von 30 kann man sich gleichstellen lassen, das böte dann auch Kündigungsschutz. Man muss halt sehen, dass man die ersten 6 Monate in ner Firma irgendwie ''überlebt''.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Wie lange bist du denn dort schon tätig?

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    Antwort von curafe curafe

    wenn der betrieb dich los werden will findet er einen weg, der betriebsrat wird zur kündigung angehört, setze dich mit ihnen in verbindung, die frist ist nicht lang, falls der betrieb nicht einlenkt geh vors arbeits gericht, dann kommt es zu einem vergleich bzw. abfindung....drück dir die daumen

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ja, der Behindertenausweis kann helfen. Hast Du den schon beantragt? Das Versorgungsamt ist da recht schnell. Auf jeden Fall würde ich der Kündigung erstmal widersprechen, weil es sozial nicht gerechtfertigt ist. Wenn es bei Euch keinen Betriebsrat geben sollte, würde ich mal mit der Gewerkschaft darüber reden.

    Kommentar von Kiranja KiranjaKiranja

    Nein habe ich noch nicht.Aber gilt schon wenn ich den noch vor dem 18.l2.dem AG vorlege?

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Dann gib Gas, wir haben morgen schon den 7.! Und das Versorgungsamt kann besonders in der Vorweihnachtszeit nicht hexen. Zumal Du auch sämtliche Befundberichte vorlegen musst, und die auch geprüft werden müssen. Also wird es reichlich eng.

    Kommentar von curafe curafecurafe

    in welchem bundesland denn? meine freundin wartet seit 5 monate auf ihren und wohnt in bayern

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    In Frankfurt dauert es im Schnitt 14 Tage.

    Kommentar von curafe curafecurafe

    boah....

  • 0
    Antwort von wienochmal wienochmal

    hat dein betrieb einen betriebsrat? der müsste das eigentlich wissen. ich glaube nicht, dass es mit dem ausweis so schnell geht

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