Hallo Community!
In Art. 20 II GG steht
"Alle Staatsgewalt geht vom Vole aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Was genau sind diese "besonderen Organe"?
Vielen Dank, Anne
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