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"Besondere Organe" in Artikel 20 II Grundgesetz

Frage von Anninha82 Anninha82

Hallo Community!

In Art. 20 II GG steht

"Alle Staatsgewalt geht vom Vole aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Was genau sind diese "besonderen Organe"?

Vielen Dank, Anne

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Antworten (1)

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    Antwort von blackleather blackleather

    Der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident, die Gerichte (einschließlich des Bundesverfassungsgerichts) sowie die Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden.

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