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Besondere Kündigungsrechte bei Bausparverträgen

gefragt von QumairaQumaira am 17.07.2008 um 14:48 Uhr

Bei Bausparverträgen gibt es sogenannte Sonderregelungen für die Kündigung; das wären einmal -Arbeitslosigkeit und - Erwerbsunfähigkeit.

Gilt dieses besondere Kündigungsrecht auch bei vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit ??

Mfg

Qumaira


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juli 2008 15:19
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ein Bausparvertrag hat keinen Sparzwang, weil du kein Risiko abtrittst, du brauchst also nicht zu zahlen..

wenn du ihn vor Ablauf von 7 Jahren auflöst entfällt entweder die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage..oder halt beides..


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. Juli 2008 15:25
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beim Bausparen kannst du ohne Grund jederzeit aufhören. Es gibt auch keinen festgesetzen Monatsbeitrag. Bei der Auflösung eines Bausparvertrags gibt es aber Unterschiede je nach Anbieter. Bei manchen kannst du jederzeit dein Geld auszahlen lassen, bei anderen nicht. Wenn du weniger als 7 Jahre einzahlst bekommst du auf jeden Fall keine staatliche Wohnungsbauprämie


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. Juli 2008 14:50
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Nein, aber eventuell kannst du den Vertrag trotzdem prämienunschädlich auflösen. Ich würde direkt bei der Bausparkasse fragen.

Kommentar von 5bce2ffa0290f424689a3e7114a4cc77smallQumaira am 17. Juli 2008 14:51

prämienunschädlich? und wie genau?

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 17. Juli 2008 15:04

Der Vertrag muss eine bestimmte Laufzeit schon bestehen. Früher waren das 10 Jahre, bzw. 7 Jahre, wenn du keine Bausparprämie drauf hattest.

Wie der derzeitige Stand ist, weiss ich leider nicht. Deswegen nachfragen...

Alternativ kannst du den vertrag auch auf "Verwandte" übertragen, dieser Begriff wird in der Regel grosszügig ausgelegt. Du bekommst dann das Guthaben von demjenigen, auf den der Vertrag umgeschrieben wird




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