Qumaira am 17.07.2008 um 14:48 Uhr
Bei Bausparverträgen gibt es sogenannte Sonderregelungen für die Kündigung; das wären einmal -Arbeitslosigkeit und - Erwerbsunfähigkeit.
Gilt dieses besondere Kündigungsrecht auch bei vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit ??
Mfg
Qumaira

ein Bausparvertrag hat keinen Sparzwang, weil du kein Risiko abtrittst, du brauchst also nicht zu zahlen..
wenn du ihn vor Ablauf von 7 Jahren auflöst entfällt entweder die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage..oder halt beides..
beim Bausparen kannst du ohne Grund jederzeit aufhören. Es gibt auch keinen festgesetzen Monatsbeitrag. Bei der Auflösung eines Bausparvertrags gibt es aber Unterschiede je nach Anbieter. Bei manchen kannst du jederzeit dein Geld auszahlen lassen, bei anderen nicht. Wenn du weniger als 7 Jahre einzahlst bekommst du auf jeden Fall keine staatliche Wohnungsbauprämie

Nein, aber eventuell kannst du den Vertrag trotzdem prämienunschädlich auflösen. Ich würde direkt bei der Bausparkasse fragen.
Qumaira am 17. Juli 2008 14:51 prämienunschädlich? und wie genau?
Raimund1 am 17. Juli 2008 15:04 Der Vertrag muss eine bestimmte Laufzeit schon bestehen. Früher waren das 10 Jahre, bzw. 7 Jahre, wenn du keine Bausparprämie drauf hattest.
Wie der derzeitige Stand ist, weiss ich leider nicht. Deswegen nachfragen...
Alternativ kannst du den vertrag auch auf "Verwandte" übertragen, dieser Begriff wird in der Regel grosszügig ausgelegt. Du bekommst dann das Guthaben von demjenigen, auf den der Vertrag umgeschrieben wird