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Besondere Belastungen zusammenfassen

Frage von Oche1 Oche1

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Steuerrecht, bei dem ich leider überhaupt nicht durchblicke. Ich möchte meine Steuererklärung für 2010 machen und kann aber jetzt schon abschätzen, dass ich die Belastungsgrenze für besondere Belastungen nicht erreichen werde. Ich habe jetzt gelesen, dass man die besonderen Belastungen auch sammeln kann und dann im nächsten Jahr zusammengefasst in der Steuererklärung für 2011 mit angibt. Ist das richtig? Auf den Belegen steht ja dann überall 2010 drauf, und ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ich dieses Jahr eine Steuererklärung ohne Belastungen abgeben kann und dafür nächstes Jahr gleich "doppelte" Belastungen. Bitte um Hilfe und ernstgemeinte Antworten. Danke! PS: Das Internet habe ich schon durchforstet, aber keine brauchbare Antwort gefunden

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Antworten (4)

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    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    "dass man die besonderen Belastungen auch sammeln kann"
    .
    Ja, aber das hast du falsch verstanden. Denn man kann nur immer in DEM Jahr die Ausgaben ansetzen, in dem sie auch entstanden sind.
    .
    Deshalb geht man in dem Jahr, wo man die neue Brille brauchte, auch gleich zum Zahnarzt und lässt sich die Kauleiste sanieren und kauft sich das neue Holzbein und auch den Blutdruckmessgerät und die neue Perücke.
    .
    DAS ist mit "sammeln" gemeint.

    Kommentar von kegus keguskegus

    Wieder mal herzlich gelacht, aber es stimmt. DH

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Ich finde auch nicht, dass Steuerrecht "trocken" ist...

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    Antwort von papan1 papan1

    Das Steuerecht ist beherrscht von dem Periodenprinzip, dh, die Einnahmen und Ausgaben nur einer Periode -dem Kalenderjahr - (die beiden Ausnahmen beiLandwirten und beim sog. Wirtschafatsjahr greifenbei Ihnennicht) - sind zu berücksichtigen. ALso nur , was Sie 2010 an außergewöhnlichen Belastungen (nicht erstattete Krankheitskosten etc) ausgegeben haben, können Sie nur in 2010 ansetzen. AlsokeinÜbertrag oder Sammeln ins nächste StueerJahr. - Leider -

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    Antwort von Tastoom Tastoom

    Es gelten z.B. die Hotelrechnungen und andere Ausgaben in dem Jahr gewinnmindernd, in dem sie entstanden sind.

    Auch die Einnahmen gelten in dem Jahr, in dem sie dir zugegangen sind.

    Die Freibeträge sind unverschämt hoch für alles. Das reicht selten mal.

    Du kannst da nichts aufsummieren.

    Die einzige Summe, die ich mit raufgebe ist die Rechnung meines Steuerberaters. Die ist erst im darauffolgendem Jahr entstanden. Bezieht sich aber auf das Vor-Jahr 2010.

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    Antwort von zonkie zonkie

    ich mir jetzt eigentlich neu das man das kann. eigentlich gilt das prinzip in dem jahr in dem es gezahlt ist wird es angesetzt.

    überlege auch grade welche belstungen du meinst ^^ besondere gibts es zumindest so nicht. außergewöhnliche würde es geben.

    prinzipiell kannst du es versuchen aber sobald sich das jemand anschaut wird ers dir voraussichtlich streichen.

    Kommentar von Oche1 Oche1

    besondere, außergewöhnliche, das ist für einen Steuer-Laien wie mich alles das selbe :-). Naja ich meine halt so Sachen wie Zahnarztrechnung, Krankheitskosten usw. Nix großartig außergewöhnlichens. Ich kommt halt nur nicht über diesen Grenzwert, was mich schon ärgert, weil es halt recht hohe Kosten waren, bloß als alleinstehender Verdiener ohne Kinder ist dieser Grenzwert so hoch.

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