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Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen

Frage von membersound membersound

Was bedeutet folgendes?

"Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Gefälligkeitshandlungen. Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit"

Heißt das, man ist versichert, wenn man einem anderen einen "Gefallen" tut und dabei Schaden entsteht? Oder ist man nicht versichert?

Danke

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    Der Einschluss bedeutet, dass du eben auch für Schäden bei gefälligkeitshandlungen versichert bist.

    Der Hintergrund ist, dass man bei gefaelligkeitshandlungen laut Gesetz nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist und eine normale Haftpflicht demnach auch nicht zahlt. Da aber solche Schäden meist im Freundeskreis vorkommen und der Versicherungsnehmer sich eine Regulierung wünscht hat man diese zusatzdeckung eingeführt.

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    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Der zweite Satz ergibt keinen Sinn! Hast Du ihn falsch abgeschrieben?

    Die Gefälligkeitshaftpflicht gilt laut der Police nur für einfache Fahrlässigkeit.

    Bohrst Du bei einem Bekannten ein Loch in die Wand und erwischt eine Wasser- oder Stromleitung, so ist das schon grobe Fahrlässigkeit, da man vor dem Bohren die Wände prüfen sollte.

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    Antwort von coeleste coeleste

    keinen Haftungsverzicht

    man ist haftbar

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Es geht z. B. darum, dass du jemandem beim Umzug hilfst und dort etwas beschädigt wird... Im Normalfall zahlt die Haftpflichtversicherung dann nicht, weil du den Gegenstand im Augenblick des Schadens in der Hand gehalten hast und er dir dann aus der Hand rutscht. Hier aber ist so ein Fall mitversichert - wenn ich es richtig verstehe (am Ende deines Textes fehlt allerdings noch etwas).

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    Antwort von membersound membersound

    "...einwenden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist."

    sorry das hat oben gefehlt.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    z.B. wenn Du beim Umzug hilfst.

    Kommentar von membersound membersoundmembersound

    ja was dann? bin ich dann versichert oder nicht? ich verstehe den auszug von oben eben nicht...

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