Was bedeutet folgendes?
"Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Gefälligkeitshandlungen. Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit"
Heißt das, man ist versichert, wenn man einem anderen einen "Gefallen" tut und dabei Schaden entsteht? Oder ist man nicht versichert?
Danke
ja was dann? bin ich dann versichert oder nicht? ich verstehe den auszug von oben eben nicht...