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besoffen, ohne führerschein und versicherung motorrad gefahren

Frage von salimz salimz

hi, es geht um folgendes: ich habe gestern auf heute meinen 16. geburtstag reingefeiert. ein paar tage zuvor hab ich mein geschenk bekommen , mein motorrad. nachdem wir ein wenig getrunken hatten, wurde ich dazu aufgefordert mal mein geschenk zu zeigen. mir war bewusst, dass ich falsches tun würde, wenn ich damit jetzt fahren würde, hab also erstmal aus spaß mich schieben lassen. als wir dann aber eine kurze straße völlig frei gesehen haben, dachten wir uns , steigen wir mal rauf (ich und mein kumpel ) und fahren ein paar meter. kaum sind wir 20 meter gefahren, kommt die polizei entgegen. 0,7 promille, geburtstag in der zelle reingefeiert, eltern stinksauer, party gelaufen. ich bin grade dabei meinen führerschein zu machen ( ich hätte in ein paar wochen prüfung gehabt klasse A1)

nachdem meine mutter mich abgeholt hatte, sagten sie ich würde post bekommen´in 1-2 wochen.

was kann mir jetzt passieren? Bedenkt: es war mein 16. geburtstag wir hatten nicht vor eine große tour zu machen, nur ein paar meter ich bin nicht auffällig gefahren ich habe mich sehr schuldbewusst gezeigt und war voll aufnahmefähig

BItte nur realistische Antworten, ich weiß dass ich falsches getan hab! Danke Euch!

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Antworten (26)

  • 4
    Antwort von Flieger12345 Flieger12345

    nur ein paar meter gefahren gilt nicht - gab auch welche die nur ihre freunde heimgefahren haben und dann nur 5 tote am baum

    Kommentar von Patric1990 Patric1990Patric1990

    Mein Fahrlehrer sagte immer, " Es gibt nicht nur ein bisschen Schwanger". ;P und da hat er Recht

  • 2
    Antwort von rayman30 rayman30

    zunächst bedauer ich dich, dass du so ein "pech" gehabt hast... weil du erwischt wurdest.

    Aber anderseits wird es für dich eine Lehre sein und dich im Leben, evtl. vor größerem Schaden bewahren.

    Wenn du Glück hast,

    wird die Strafe nicht so hart,

    weil es dein Erstvergehen ist (also das erste mal)

    (und wenn die viel Glück und Liebe Polizisten hast, wrid sogar das Verfahren eingestellt)

    Aber das liegt im ermessen der Führerscheinstelle, die Fall für Fall anders entscheidet.

    Es könnte z.B. sein, dass du den Mofa FS machen kannst, aber deine Probezeit beim Auto dann sich verlängert

    Kommentar von salimz salimz

    danke, eine sehr nette antwort !

    Kommentar von Alptraumi Alptraumi

    und vorallem sehr positiv ;-D

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Joa. "Einstellen" dürfen die Polizisten das Verfahren nicht, da es ein Offizialdelikt ist. Sie würden sich strafbar machen (Begünstigung). Aber ansonsten stimmt es schon, was rayman30 schreibt. Die Strafe wird ziemlich sicher nicht so hart ausfallen. Das wird eher als eine jugendliche Dummheit gewertet.

    Kommentar von dragonheart1952 dragonheart1952dragonheart1952

    Nie im Leben!!!

  • 2
    Antwort von user428 user428

    ohoh... ich glaub den Führerschein kannst du erstmal vergessen... Ich weiß nicht mehr genau obs "nur" 2 jahre Sperre war oder für immer? (ohne führerschein fahren) dazu kommt ja noch der alkohol...

  • 2
    Antwort von rapido rapido

    Wie kann man nur so unvernünftig sein? Denke mal, dass du deinen Führerschein erst mal nicht machen wirst.

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Glaube ich auch

  • 2
    Antwort von Michel76 Michel76

    Wenn du sonst ein braver Junge bist, wird der Richter Milde walten lassen. Die Strafe wird nicht sehr hoch sein...

    Aber den Führerschein kannst du vermutlich erst ein bisschen später machen....

  • 2
    Antwort von newcomer newcomer

    na die Vergehen langen für 3 Jahre Führerscheinsperre, Geldstrafe

  • 2
    Antwort von Comstock Comstock

    Glückwunsch. Deinen Führerschein kannst du vergessen.

  • 1
    Antwort von dragonheart1952 dragonheart1952

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

    1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

    2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

    3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

    (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

    1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

    2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

    3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

      Besonderheiten [Bearbeiten] Das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls mit Strafe bedroht. Wer es also als Halter eines Kraftfahrzeuges unabhängig von seiner Fahrtüchtigkeit oder vom Innehaben der Fahrerlaubnis im Bewusstsein, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, duldet, dass der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt, macht sich nach § 21 Abs. 1 StVG strafbar. Irrtümer werden durch den Fahrlässigkeitstatbestand nach § 21 Abs. 2 StVG aufgefangen. Wer mit einem versicherten, unfrisierten Mofa fährt, ohne im Besitz der ggf. nötigen Mofa-Prüfbescheinigung zu sein (nur Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind), begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 € (§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat) geahndet wird.

    Der Versuch ist nicht strafbar.

    Weitere Tatbestände [Bearbeiten] Ist das Fahrzeug nicht versichert, wird tateinheitlich auch gegen § 1, § 6 PflVG verstoßen. Handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, das nicht oder nicht mehr angemeldet ist, wird auch die Kraftfahrzeugsteuer nach § 369, § 370 AO in Verbindung mit §§ 1, 2 KraftStG hinterzogen.

    Bei einem frisierten Mofa erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz. Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch kann im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

    Weitere Folgen [Bearbeiten] Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist wegen des Tatbestands offensichtlich nicht möglich, es sei denn, sie wurde zwischenzeitlich erworben oder der Täter ist im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse, die für das zum Zeitpunkt der Tat geführte Kraftfahrzeug nicht ausreicht. Letzteres ist z.B. regelmäßig der Fall, wenn ein Jugendlicher im Besitz der Klasse M ist, seinen Motorroller aber derart getunt hat, dass er die Klasse A hätte erworben haben müssen.

    Außerdem kann das bei der Tat verwendete Fahrzeug in bestimmten Fällen gem. § 21 Abs. 3 StVG bei einer Verurteilung ersatzlos eingezogen werden. Das Gericht spricht diese Rechtsfolge dann neben der Hauptstrafe gleich mit in dem Urteil aus. Rechtsgrundlage der Einziehung sind die §§ 111b ff. StPO.

    Das sagt Wikipedia dazu

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Das Verhalten zeigt, dass du für die Teilnahme am Straßenverkehr noch nicht alt genug bist... also dauert es noch länger... Wenn du Pech hast, kommt noch Alkohol unter 16 Jahren dazu! Mit 0,7 Promille bist du nicht mehr "voll aufnahmefähig".

  • 1
    Antwort von eichorn eichorn

    Das Motorad kanst du gtrost verkaufen.Den Lappen bekommst du nicht.Warscheinlich garnicht mehr in deinem Leben.Nach dem Vorfall bist du nicht tauglich ein KFZ im Strassenverkehr zu führen.

    Kommentar von Alptraumi Alptraumi

    So ein Blödsinn...

    Kommentar von salimz salimz

    hab grad voll den schrekcne bekommen :o kannst du das irgendwie belegen?

    Kommentar von Alptraumi Alptraumi

    Belegen kann ich es leider nicht aber mein Gesunder Menschen Verstand sagt mir das das nicht ganz stimmen kann ;-)

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis ist in Deutschland nicht vorgesehen.

  • 1
    Antwort von Retrospektiva Retrospektiva

    Das sieht nicht gut aus für Dich... Vermutlich wirst Du eine Sperre bekommen, eine Geldstrafe und Deinen Führerschein erst deutlich später machen können. Vielleicht sogar erst mit 21.

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    Antwort von Patric1990 Patric1990

    Führerschein mit 21 :DDDD

    Kommentar von O123456789 O123456789

    Ich habe meinen (freiwillig) mit 25 gemacht. Sehe keine Problem darin.

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    Antwort von reygurerro reygurerro

    Und was kam jetzt auf dich zu?

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    Antwort von reygurerro reygurerro

    Und was kam jetzt auf dich zu?

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    Antwort von adiministrator adiministrator

    das ist ein großes problem. mein cousin hat so etwas ähnliches gemacht und der musste dann so ne prüfung machen bei der jeder durchfällt und musste ziemlich viel geld bezahlen. irgendwann hat meiner tante gereicht und sie wollte sogar schon an die medien gehen aber hat dann sich doch noch an den stahtsanwalt gewendet der hat meinen cousin rausgeholfen. er hatte zwar schon den führerschein, durfte aber nochnicht alleine fahren,ist es aber trotzdem mit dem auto eines kumpels,

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    Antwort von salimz salimz

    kann hier jemand aus erfahrung sprechen?

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    Antwort von dragonheart1952 dragonheart1952

    Die Strecke ist wurscht, den Führerschein kannst Du Dir erstmal abschminken, zu Recht, Du bist noch nicht reif für einen Führerschein. Ganz abgesehen davon, dass das teuer wird. Fahren ohne Führerschein, ohne Versicherungsschutz und noch getrunken mit 16 ! Herzlichen Glückwunsch

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    Antwort von jennybenny jennybenny

    Ne Menge sozial Stunden und eine MedizinischPsychologische Untersuchung.

    Auch MPU genannt. Dort musst Du nachweisen dass Du "Alkohol" und "führen eines Fahrzeuges" voneinander trennen kannst (wie Du bewiesen hast kannst Du es nicht ).

    6 Monate Alkohol Abstinenz nachweisen mit Bluttest oder Haaranalyse (hoffe mal du quarzt nicht regelmässig)

    Kosten ca.

    500€ Geldstrafe 800€ Idiotentest

    Führerschein frühstens in 12 Monaten

    Ohne Gewähr

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    Antwort von salimz salimz

    na das hört sich aber nicht so gut an... naja ich habe ja auch selber schuld, ich wünschte ich könnte den tag einfach so ausradieren. ich verspreche hoch und heilig dass so etwas nie wieder vorkommen wird. aber was soll ich denn jetzt machen? ich hab kein geld! und meine eltern auch nicht!:(

    Kommentar von dragonheart1952 dragonheart1952dragonheart1952

    Noch besser, aber die werden zahlen müssen

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    Antwort von airsoftgamer airsoftgamer

    Ich denke das deine strafe,wenn du dich einsichtig zeigst und es ein erstvergehen ist,was hier ja anscheinend der fall ist,nicht sehr hart sein wird.Das ihr nur kurz gefahrn seid ist egal,das interessiertdie polizei nicht

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    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Dass Du Geburtstag und keine große Tour geplant hattest, spielt keine Rolle. Es ist egal ob Du 2m oder 2km fährst.

    Die höchste Strafe erwartet Dich für Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat gem. §21 StVG. Die Höhe der Strafe wird vom Gericht festgesetzt, z.B. Jugendstrafe, Sozialstunden, evtl. auch Geldstrafe, hinzu kommt eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (das mit dem Führerschein wird also in nächster Zeit nix). Im Widerholungsfall droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

    Sofern das Motorrad noch nicht versichert war (also kein Kennzeichen hatte) kommen noch Fahren ohne Versicherung (§1, 6 Pflichtversicherungsgesetz) und diverse Ordnungswidrigkeiten der Fahrzeugzulassungsverordnung hinzu.

    Dass Du betrunken warst, macht den Vorfall natürlich auch nicht besser ... je nach Fahrverhalten und Blutalkoholkonzentration ist dies eine Ordnungswidrigkeit gem. §§24a/24c StVG oder eine Straftat gem. §§315c/316 StGB.

    Das Gericht wird für alles zusammen eine Gesamtstrafe festsetzen.

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
      • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
    • Fahren ohne Versicherungsschutz
      • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
    • Ordnungswidrigkeit gemäß 24a StVG
      • 4 Punkte in Flensburg
      • 1 Monat Fahrverbot
      • 500€ Bußgeld
      • Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis
      • bei Ausfallerscheinungen und 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat

    -

    keine Garantie für die Richtigkeit

  • 0
    Antwort von Volker13 Volker13

    Das gibt richtig Ärger! Den Führerschein kannste erstmal vergessen

    Kommentar von salimz salimz

    ja das war jetzt nicht so hilfreich ... -.-

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wenn du was anderes hören willst, geh zu einem Anwalt!

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    Antwort von latifa86 latifa86

    Tja, dann hast du eben gleich nen Denkzettel bekommen. Schön, dass du selber einsiehst, dass du einen Fehler gemacht hast. Dann wird dir das eine große Lehre sein. Kann gut sein, dass du deinen Führerschein erst später machen darfst.

    Kommentar von salimz salimz

    danke

    Kommentar von O123456789 O123456789

    Er sieht nicht ein, daß er einen Fehler gemacht hat. Er sieht die Konsequenzen, die der Staat für etwas erfunden hat, was der Staat als schlecht ansieht. Das ist alles.

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    Antwort von schnuckelbacke schnuckelbacke

    deinen führerschein kannst du vergessen und das ist besser für uns alle

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    Antwort von user287 user287

    Auf jedenfall kommt das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dich zu, ich bin mir grad nicht sicher, ob das alkoholisierte Fahre nicht in Tateinheit geschehen ist und somit die Frage wohl offen ist diesbezüglich!

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