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Besitzt Zumwinkel eigentlich immer noch das Bundesverdienstkreuz?

Frage von physicus physicus

Ich soll der "nachwachsenden Generation" erklären, dass der Verleih des Bundesverdienstkreuzes mit außergewöhnlichen Leistungen des Geehrten zu tun hat. Nun ist der ehemalige Postchef Zumwinkel ein rechtskräftig verurteilter Steuerbetrüger und ich finde nirgendwo einen Hinweis auf die Rückgabe. Kennt jemand eine Quelle, aus der man Konkretes schöpfen kann? Derweil grinsen die fragestellenden Kids breit.....

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Antworten (7)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von holsch holsch

    http://www.nealine.de/news/Wirtschaft/zeitung-zumwinkel-muss-grosses-bundesverdienstkreuz-zurueckgeben-1937793531.html

    Kommentar von physicus physicusphysicus

    Danke, holsch! Das war eine konkrete Info und hilft mir sehr weiter!

  • 2
    Antwort von Masoud53 Masoud53

    Der bekommt bald noch eins für besondere Cleverniss andere zu betrügen,der Richter gleich mit ,so läuft das in diesem Land!!

  • 2
    Antwort von QuiWon QuiWon

    Natürlich kann man ein Bundesverdienstkreuz auch wieder aberkannt bekommen. Vorraussetzung ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Ob er es schon freiwillig zurückgegeben hat oder das Ordenentziehungsverfahren noch läuft kann ich allerdings nicht sagen.

  • 1
    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Seine Leistungen bleiben trotzdem bestehen.

  • 1
    Antwort von flamingstar flamingstar

    Er hat es noch. Ob zu Recht oder nicht, ist eine andere Frage.

  • 1
    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Das hat er mal bekommen, für was auch immer, aber einen Grund wird es gegeben haben. Das braucht er nicht zurückzugeben!

    Ich kenne eine Reihe von Leuten, die das Ding sicher verdient hätten, aber keines bekommen haben!!!

  • 1
    Antwort von PatrickSaar PatrickSaar

    Ein Bundesverdienstkreuz kann man niemals verlieren.

    Kommentar von PatrickSaar PatrickSaarPatrickSaar

    Entgegen meiner Behauptung, kann man ein Verdienstkreuz doch aberkannt kriegen, dazu müsste man eine "Anregung auf Aberkennung des verliehenen Bundesverdienstkreuzes" einreichen.

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