Ich soll der "nachwachsenden Generation" erklären, dass der Verleih des Bundesverdienstkreuzes mit außergewöhnlichen Leistungen des Geehrten zu tun hat. Nun ist der ehemalige Postchef Zumwinkel ein rechtskräftig verurteilter Steuerbetrüger und ich finde nirgendwo einen Hinweis auf die Rückgabe. Kennt jemand eine Quelle, aus der man Konkretes schöpfen kann? Derweil grinsen die fragestellenden Kids breit.....
Antworten (7)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
holschholsch
http://www.nealine.de/news/Wirtschaft/zeitung-zumwinkel-muss-grosses-bundesverdienstkreuz-zurueckgeben-1937793531.html
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2Antwort von
Masoud53Masoud53
Der bekommt bald noch eins für besondere Cleverniss andere zu betrügen,der Richter gleich mit ,so läuft das in diesem Land!!
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2Antwort von
QuiWonQuiWon
Natürlich kann man ein Bundesverdienstkreuz auch wieder aberkannt bekommen. Vorraussetzung ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Ob er es schon freiwillig zurückgegeben hat oder das Ordenentziehungsverfahren noch läuft kann ich allerdings nicht sagen.
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1Antwort von
HelmutRnHelmutRn
Das hat er mal bekommen, für was auch immer, aber einen Grund wird es gegeben haben. Das braucht er nicht zurückzugeben!
Ich kenne eine Reihe von Leuten, die das Ding sicher verdient hätten, aber keines bekommen haben!!!
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1Antwort von
PatrickSaarPatrickSaar
Ein Bundesverdienstkreuz kann man niemals verlieren.
Kommentar von
PatrickSaarPatrickSaar Entgegen meiner Behauptung, kann man ein Verdienstkreuz doch aberkannt kriegen, dazu müsste man eine "Anregung auf Aberkennung des verliehenen Bundesverdienstkreuzes" einreichen.
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Danke, holsch! Das war eine konkrete Info und hilft mir sehr weiter!