Die Begriffe "Willensfreiheit" und "Entscheidungsfreiheit" sind deckungsgleich. Der absolut freie Wille soll sich ja genau darin zeigen, dass er dem Menschen absolut freie Entscheidungen über sein Handeln ermöglicht; Handlungen können natürlich sowohl "rein" mentale Entscheidungen (die dennoch irgendwie im Gehirn physisch realisiert sind) sein als auch bewusste Körperbewegugen.
Man muss im Übrigen kein Physikalist sein, um die ABSOLUTE Willensfreiheit abzulehnen, denn diese ist schon aus rein begrifflichen Überlegeungen in sich widersprüchlich, was sich auch im sog. "Libertarischen Dilemma" zeigt.
In Bezug auf den Sinn/Unsinn von Strafe: Es ist eine Milchmädchenrechnung, wenn man sagt: "Schaut her, wir bestrafen seit zig Jahren, Verbrechen passieren dennoch, ergo bringt das nichts." Selbstverständlich haben Strafen eine kausale Wirkung. Die Todesstrafe (unabhängig davon, wie man zu ihr steht) beendet z.B. die Möglichkeit eines Menschen, weiterhin Strafateten zu begehen. Der Todesstrafe eine kausale Wirkung abzusprechen ist daher Unsinn. Und natürlixh üben auxch alle anderen Arten von Strafen Wirkungen aus, manche mehr, manche weniger. Auch der Aspekt der Genugtuung für Opfer von Verbrechen ist eine kausale Wirkung von Strafen, die real ist. Nur weil nicht ALLE Verbrechen verschwunden sind, heißt das doch nicht, dass Bestrafungen sinnlos sind. Wie wäre wohl die Welt, wenn es KEINE Strafen gäbe? Außerdem ist der Schluss falsch, dass falls der Determinismus wahr sein sollte, dass dann Strafen keinen Sinn mehr machen. Eine Starfe übt sich ganz klar kausal auf die Welt aus und kann (siehe Todesstrafe) durchaus dazu führen, dass weniger Verbrechen geschehen. Die einzige Frage, die sich wirklich stellt, ist die nach der Schuld.
die konsequenzen. die eine reformierung des strafrechtes in blick auf die erkenntnisse der hirnforschung hätte sind gar nicht so dramatisch wie du denkst, nur der gedanke der schuld und strafe bzw. sühne müsste eben verschwinden
Wenn der Gesetzgeber voraussetzen wollte, es gäbe keine Willensfreiheit, müßte jede Art von Sanktion bei einer Straftat unterbleiben. Richtig, "Schuld" gäbe es dann nicht mehr, deshalb auch nicht "Sühne" oder "Strafe" . Diese Elemente sind in der modernen Strafrechtspflege ohnehin zurückgetreten gegenüber der Resozialisierung. Wenn aber Willensfreiheit nicht unterstellt würde, wäre ja auch eine Verhaltensänderung nicht möglich, also auch keine Resozialisierung.
deinem letzten satz stimme ich nicht zu, was das vorher geschrieben betrifft: ja, ich will eben wissen ob man jmd. schuldfähig sprechen kann, indem sinne, dass er frei entschieden auf ein bestimmte art zu handeln. die konsequenzen lasse ich mal außen vor