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besitzt der mensch entscheidungsfreiehit und deswegen schuldfähig?

Frage von stromberg1234 stromberg1234

im zuge einer für mich bald anstehenden prüfung muss ich(für mich) eine wichtige frage klären. kann ein mensch für sein handeln eigentlich zur rechenschaft gezogen werden oder ist sein handeln(wie uns manche neurobiologen sagen) determiniert?

ich denke z.B das es willensfreiheit gar nicht geben kann, weil man nicht selber entscheidet was man will, unser wille bildet sich aus unbewusst und die motive sind uns oft nicht klar, aber wie ist es mit der entscheidungsfreiheit? hat ein verrbecher immer eine alternative anders zu handeln als die kriminaltat zu begehen? welche wissenschaftlichen erkenntnisse gibt es dazu?

bitte keine rein philosophischen überlegungen?

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Antworten (19)

  • 3
    Antwort von kgunther kgunther

    Anekdote: Ein Angeklagter verteidigt sich mit dem Argument, er hätte nicht anders gekonnt, denn es gebe ja keine Willensfreiheit.

    Hm, sagt der Richter, vielleicht haben Sie recht. Und deshalb kann ich auch nicht anders und verurteile Sie zu 5 Jahren Haft.

    Die Neurobiologen werden schon ihre wissenschaftlichen Gründe für ihre Aussagen haben. Aber in der Praxis hat es dennoch Auswirkungen, ob ein Verhalten (etwa Fahnenflucht) mit Sanktionen belegt ist oder nicht. Also läßt sich Verhalten steuern und "geschieht" nicht einfach.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    die konsequenzen. die eine reformierung des strafrechtes in blick auf die erkenntnisse der hirnforschung hätte sind gar nicht so dramatisch wie du denkst, nur der gedanke der schuld und strafe bzw. sühne müsste eben verschwinden

    Kommentar von kgunther kguntherkgunther

    Wenn der Gesetzgeber voraussetzen wollte, es gäbe keine Willensfreiheit, müßte jede Art von Sanktion bei einer Straftat unterbleiben. Richtig, "Schuld" gäbe es dann nicht mehr, deshalb auch nicht "Sühne" oder "Strafe" . Diese Elemente sind in der modernen Strafrechtspflege ohnehin zurückgetreten gegenüber der Resozialisierung. Wenn aber Willensfreiheit nicht unterstellt würde, wäre ja auch eine Verhaltensänderung nicht möglich, also auch keine Resozialisierung.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    deinem letzten satz stimme ich nicht zu, was das vorher geschrieben betrifft: ja, ich will eben wissen ob man jmd. schuldfähig sprechen kann, indem sinne, dass er frei entschieden auf ein bestimmte art zu handeln. die konsequenzen lasse ich mal außen vor

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    Antwort von Anfest Anfest

    Die Begriffe "Willensfreiheit" und "Entscheidungsfreiheit" sind deckungsgleich. Der absolut freie Wille soll sich ja genau darin zeigen, dass er dem Menschen absolut freie Entscheidungen über sein Handeln ermöglicht; Handlungen können natürlich sowohl "rein" mentale Entscheidungen (die dennoch irgendwie im Gehirn physisch realisiert sind) sein als auch bewusste Körperbewegugen.

    Man muss im Übrigen kein Physikalist sein, um die ABSOLUTE Willensfreiheit abzulehnen, denn diese ist schon aus rein begrifflichen Überlegeungen in sich widersprüchlich, was sich auch im sog. "Libertarischen Dilemma" zeigt.

    In Bezug auf den Sinn/Unsinn von Strafe: Es ist eine Milchmädchenrechnung, wenn man sagt: "Schaut her, wir bestrafen seit zig Jahren, Verbrechen passieren dennoch, ergo bringt das nichts." Selbstverständlich haben Strafen eine kausale Wirkung. Die Todesstrafe (unabhängig davon, wie man zu ihr steht) beendet z.B. die Möglichkeit eines Menschen, weiterhin Strafateten zu begehen. Der Todesstrafe eine kausale Wirkung abzusprechen ist daher Unsinn. Und natürlixh üben auxch alle anderen Arten von Strafen Wirkungen aus, manche mehr, manche weniger. Auch der Aspekt der Genugtuung für Opfer von Verbrechen ist eine kausale Wirkung von Strafen, die real ist. Nur weil nicht ALLE Verbrechen verschwunden sind, heißt das doch nicht, dass Bestrafungen sinnlos sind. Wie wäre wohl die Welt, wenn es KEINE Strafen gäbe? Außerdem ist der Schluss falsch, dass falls der Determinismus wahr sein sollte, dass dann Strafen keinen Sinn mehr machen. Eine Starfe übt sich ganz klar kausal auf die Welt aus und kann (siehe Todesstrafe) durchaus dazu führen, dass weniger Verbrechen geschehen. Die einzige Frage, die sich wirklich stellt, ist die nach der Schuld.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    wieso sind die begriffe deckungsgleich?? es gibt doch einen unterschied zwischen dem was ich will und wie ich handle? ein verbrecher wird doch nicht verurteilt, weil man glaubt er habe einen freien willen, SONDERN weil man glaubt er habe frei entschieden als er ein verbrechen begangen hat

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    ahh is n bisschen missverständlich was ich geschrieben hab^^ nochma: er wird verurteilt, weil man glaubt er habe zwischen zwei optionen (z.B mord oder eben kein mord) frei entscheiden können, was er dabei wollte ist doch unerheblich. unser wille muss ja nicht immer in handlungsweisen überführt werden. kurz gesagt: ich schlag ja auch nich jeden, wo ich grad lust zu hab^^

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    "Man muss im Übrigen kein Physikalist sein, um die ABSOLUTE Willensfreiheit abzulehnen, denn diese ist schon aus rein begrifflichen Überlegeungen in sich widersprüchlich, was sich auch im sog. "Libertarischen Dilemma" zeigt."

    sehe ich genauso! aber dann wär da ja noch die entscheidungsfreiheit bzw. die frage ob unser handeln determiniert ist und damit die schuldfähigkeit hinfällig ist oder nicht und da sin dwissenschaftliche erkenntnisse besonders wichtig

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    Antwort von notizhelge notizhelge

    Aktuell wird ja die Freiheit des Willens von Seiten der Hirnforschung bestritten. Nicht alle Hirnforscher bestreiten diese, aber viele. Hierzu eine Buchempfehlung: Christine Zunke: Kritik der Hirnforschung: Neurophysiologie und Willensfreiheit, Akademie-Verlag. Das Buch ist leider etwas teuer (fast 50 Euro) und auch nicht leicht zu lesen, es ist die Doktorarbeit der Autorin. Vorkenntnisse in der Philosophie (besonders der Immanuel Kants) sind für das Verständnis hilfreich.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    ja ich find kants ansichten sowieso überholt und unbraucbar. es reichen schon eigene, vernünftige philosphische überlegungen verknüpft mit allen wissenschaftlichen erkenntnissen, um aussagen über freien willen und schuldfähigkeit machen zu können, dafür brauch und sollte man sich nicht stundenlang mit philosophischen fachchinesisch auseinandersetzen müssen, das hätte di egute dame als sie das buch verfasst hatte aber auch mal wissen können

    Kommentar von notizhelge notizhelgenotizhelge

    Ich finde Kant (im Wesentlichen) durchaus aktuell, hab im vergangenen Jahr die Kritik der reinen Vernunft gelesen..

    Kommentar von Grusgrus GrusgrusGrusgrus

    Der Kategorische Imperativ wird niemals außer Kraft gesetzt werden, denn er ist ein Grundaxiom, das von der Erkenntnis über die Illusion des eigenen Ichs ausgeht.

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    Antwort von Snanifo Snanifo

    Die beiden Begriffe haben zunächst nichts miteinander zu tun. Ich denke, du hast dich frei entschieden, hierbei gutefrage.net diese Frage zu stellen. Du hättest es ja auch lassen und dich mit einem Freund drüber unterhalten können. Allerdings ist das eine Abstraktion von der Wirklichkeit. Denn eine Entscheidung hat immer einen Inhalt. Wenn ein Soldat die Wahl hat, entweder erschossen zu werden von einem Feind oder selber einen zu erschießen, ist es wohl so, dass er die Freiheit hat, beides zu tun (auch das 2. soll schon vorgekommen sein). Aber im Normalfall versucht man in dieser Situation, sein eigenes Leben in den Vordergrund zu stellen und es wäre m. E. auch verständlich! Auch in weniger dramatischen Fällen hat jeder doch seine Gründe, so oder so zu entscheiden. Und darüber müsste man sich unterhalten!

    Was die Schuldfähigkeit betrifft, hängt doch die Beurteilung der Schuld ab von gesellschaftlichen oder auch innerlichen Normen, die dann als abweichendes Verhalten oder auch Schuld gewertet werden entweder von der Gesellschaft oder von einem selber.

    Was das Gehirn betrifft, so laufen da ja elektrisch/chemische Prozesse ab, die das Material dieser Gedanken abgeben, aber nicht deren Inhalt. Da mögen bestimmte Überlegungen in bestimmten Gehirnregionen ablaufen, aber immer als die obern genannten elektrisch/chemischen Prozesse, nicht als Inhalte. Ich würde ein bißchen den Vergleich bemühen mit Computern, die eigentlich nur 2 Entscheidungen kennen, Strom oder nicht Strom. In raffinierter Form und sicher anders, denke ich, spielt sich das auch im Gehirn ab.

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    Antwort von Grusgrus Grusgrus

    Die Gesellschaften aller Zeiten haben darauf beruht, dass es Anweisungen für die Menschen gab, was sie tun und was sie lassen sollen, und das trifft auf die entferntest liegenden und isoliertesten Gesellschaften zu. In jeder gibt es Verbote und Gebote. Wenn der Mensch einem Schicksal ausgeliefert wäre, das ihm nur einen Handlungsweg lässt, wären ethische Gebote sinnlos. Ich habe noch nie von einer Gesellschaft gehört, in der auf diese Gebote verzichtet wurde. Irgendwer hätte das sicher gemerkt, denn was der moderne Philosoph denken kann, das ist irgendwann schon einmal gedacht worden.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    moment normen und werte in allen gesellschften heißt nicht,dass es deswegen willensfreiheit gibt

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    Antwort von Sliegsling Sliegsling

    Der nicht entmündigte Mensch sollte nur Entscheidungen entsprechend seiner Befugnisse treffen und dafür auch die Verantwortung übernehmen. Schuldfähigkeit ist bei seelisch gesunden Erwachsenen eine Selbstverständlichkeit.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    so einfach isses nich mit der schudlfähigkeit;)

  • 0
    Antwort von Sliegsling Sliegsling

    Entscheidungsfreiheit habe ich da, wo sie mir von Obrigkeiten oder höheren Gewalten gegeben wurde.

    Habe ich eine leitende Position, habe ich mehr Entscheidungsfreiheit und trage auch mehr Verantwortung über meine getroffenen Entscheidungen. Die Mitarbeiter sind mal meine "Schützlinge", müssen unter Umständen aber auch zähneknirschend meine Fehler ausbaden.

    Gleichzeitig habe ich als Hausbesitzer vielleicht Entscheidungsfreiheit, die ich als Mieter nicht hätte.

    Außerdem darf ich in Bezug auf meine eigenen Kinder kaum Entscheidungen treffen, wenn ich mit der Mutter nicht verheiratet bin und auch weder über Sorgerecht noch über Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge.

    Was moralisch verwerflich ist, kann juristisch in unserem Land vollkommen egal sein. Beispiel: Ich kaufe meiner Geliebten ein Brautkleid miete eine Kutsche spiele Bräutigam und feiere ein Riesenfest, um meine Ehefrau zu ärgern.

    Also, Entscheidungsfreiheit wird einem gegeben und ist z.B. bei Minderjährigen Ermessensache der Aufsichtspersonen.

    ETCETCPP

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    hmm...ich hab sn bisschen anders gemeint mit der entscheidungsfreiheit

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    Antwort von Sliegsling Sliegsling

    Entscheidungsfreiheit habe ich da, wo sie mir von Obrigkeiten oder höheren Gewalten gegeben wurde.

    Habe ich eine leitende Position, habe ich mehr Entscheidungsfreiheit und trage auch mehr Verantwortung über meine getroffenen Entscheidungen. Die Mitarbeiter sind mal meine "Schützlinge", müssen unter Umständen aber auch zähneknirschend meine Fehler ausbaden.

    Gleichzeitig habe ich als Hausbesitzer vielleicht Entscheidungsfreiheit, die ich als Mieter nicht hätte.

    Außerdem darf ich in Bezug auf meine eigenen Kinder kaum Entscheidungen treffen, wenn ich mit der Mutter nicht verheiratet bin und auch weder über Sorgerecht noch über Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge.

    Was moralisch verwerflich ist, kann juristisch in unserem Land vollkommen egal sein. Beispiel: Ich kaufe meiner Geliebten ein Brautkleid miete eine Kutsche spiele Bräutigam und feiere ein Riesenfest, um meine Ehefrau zu ärgern.

    Also, Entscheidungsfreiheit wird einem gegeben und ist z.B. bei Minderjährigen Ermessensache der Aufsichtspersonen.

    ETCETCPP

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    Antwort von frederick frederick

    Nach meiner Ansicht ist die Frage nicht auf der Grundlage der Schuldfähigkeit des Täters zu führen. Sondern auf der Grundlage sozialer Aspekte: Eine Gesellschaft muss in der Lage sein, sich gegen die Beeinträchtigung der Freiheit des Einzelnen und der Unversehrtheit (physisch UND psychisch) des Einzelnen zu wehren. Da ist Strafe in erster Linie ein Abschreckungsmittel (das man aber natürlich auch einsetzen muss, damit die Abschreckung nicht an Glaubwürdigkeit verliert). Ein anderer Aspekt kann auch ganz klar der Schutz der Gesellschaft sein.

    Folglich kannst Du in der Tat die psychologischen / neurologischen / psychiatrischen Aspekte diskutieren – eine Entscheidung aber offen lassen mit dem Hinweis auf die ethische Relevanz vor eindeutig gesellschaftlichem Hintergrund.

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    Antwort von pepe33 pepe33

    Ich kann Dir nur meine philosophische Ansicht, basierend auf wissentschaftliche Kenntnisse liefern.

    Unbestritten ist, dass das Handeln, Denken und später Entscheiden durch Erziehung, Erlebnisse und Vorbilder, besonders aus der Kindheit, geprägt werden. Somit trifft jeder seine, akuten Entscheidungen aus diesen früheren Erkenntnissen und der tatsächlichen Umgebungssituation. Doch diese Umgebungssituation ist genauso durch Menschen mit ihren Erfahrungen und Erlebnissen aus ihrer Kindheit entstanden.

    Folglich müsste ja alles Aktuelle eine Folge aus der in der Vorzeit erlebten Situation sein, und eigentlich keiner direkt für sein Handeln verantwortlich sein. Sprich: Es gibt keine Schuld, außer den Ursprung.

    So einfach kann man es sich aber nicht machen, denke ich, denn indirekt entsteht ja ein geistiger und gedanklicher Handlungsprozess in jedem Menschen. Dadurch haben wir Wertvorstellungen und Moral gebildet. Und damit können wir, meiner Meinung nach, sehr wohl entscheiden und urteilen, was Gut und Böse ist. Folglich sind wir, meiner Meinung nach, in gewissen Maßen und Umständen schuldfähig!

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    "indirekt entsteht ja ein geistiger und gedanklicher Handlungsprozess in jedem Menschen"

    aber dieser ist ja nicht frei bzw. ursachenlos gebildet. man entscheidet sich ja nicht ob man dies ausbilden will, sondern ist hier wieder fremdbestimmt, insofern ist das doch auch keine freiheit oder?

    Kommentar von pepe33 pepe33pepe33

    Richtig, deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass der Mensch nur in gewissem Maße verantwortlich (sprich schuldfähig) ist. Für die Fremdbestimmung kann er nichts, aber für die Auswertung nach seinen moralischen Grundsätzen, Werten und Erfahrungen.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    "Für die Fremdbestimmung kann er nichts, aber für die Auswertung nach seinen moralischen Grundsätzen, Werten und Erfahrungen."

    ja aber grade diese moralischen grundsätze sind doch auch nicht frie gebildet oder? insofern ist er ganz und gar nicht(also nichmal eingeschränkt) schuldfähig!?!?!

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    Antwort von Anna198 Anna198

    Wenn Du hier eine Frage stellst, dann geht man davon aus, dass Du dazu die Meinung , die Philosophie des Antwortenden lesen möchtest, denn wissenschaftliche Erkenntnisse kann man googlen, wie Du weißt. Da Du jedoch darum bittest, hier keine philosophischen Überlegungen zu lesen, akzeptiere ich Deinen Wunsch und teile Dir jedoch mit, dass Dies meine freie Entscheidung ist - und schliesse die Möglichkeit nicht aus, dass ich Deine Frage nicht verstanden habe.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    philosophisches ja! "rein" philosophisches nicht!

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    Antwort von Tigrillo Tigrillo

    Der Mensch kann und muss für sein Handeln verantwortlich sein, auch wenn angenommen würde, sein Handeln wäre vorbestimmt. Die Rechtsprechung mit der Frage der Willensfreiheit in Verbindung zu bringen, ist ein philosophischer Kategorienfehler.

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    Antwort von BlackRainbow666 BlackRainbow666

    Die wichtige Prüfung beinhaltet aber denke ich keinen Entscheidungszwang. Es sollte reichen, pro und contra darzulegen und dann zu einer eigenen Einschätzung zu kommen, die ja durchaus differenziert sein kann. Wenn Du willst :)

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    in der prüfung geht es um was anderes:) aber ich merke einfach, dass ich das bedürfnis habe diese frage beantwortet zu kriegen, da mir das ganze helfen könnte zu einem differenzierteres urteil zu kommen

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    Antwort von Angel84 Angel84

    Schau mal da. Geht in die Richtung. Vielleicht findest da Material für dich:

    Freier Wille vs. Schicksal - ich komme hier nicht weiter, bitte um Expertenrat!

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    danke für den link! aber auch da gehts leider wiedermal nur um die willensfreiheit! nochmal: willesnfreiheit kann es ga rnicht geben, wie soll das auch aussehen??

    Kommentar von Angel84 Angel84Angel84

    Lässt sich tatsächlich das eine vom anderen trennen?

    Wenn der Wille nicht frei ist, wie könnte dann die Entscheidung frei sein?

    Entscheidungsfreiheit setzt doch voraus, dass mein Wille in die eine oder andere Richtung zieht. Wenn aber der Wille nicht frei ist, kann ich auch nicht aus freien Stücken eine Richtung einschlagen, sondern gehe eben den Weg, der sich mir "aufdrängt"...

    Womit auch klar ist, dass Schuld eine Illusion ist und Strafe sinnlos, im Kleinen wie im Großen.

    Wenn man offenen Auges schaut, müsste dies längst klar sein, denn trotz ausgeklügelten Gesetzen und strafenden Maßnahmen hat sich nicht wirklich etwas verändert...

    Würde dies der stimmige Weg sein, dürfte es doch längst keine Verbrechen mehr geben?!

    Schau nur die Geschichten an, wo von Unzurechnungsfähigkeit gesprochen wird, oder ein "Täter" davon spricht, nicht Herr seiner Sinne gewesen zu sein... "Das war nicht wirklich ich..."

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    naja, nehmen wir doch das beispiel eines pädaophilen um dir den unterschied zu erklären. ein pädaophiler hat den willen verkehr mit einem kind zu haben, den hat er, da kann er nix gegen machen, er ist nicht in der lage diesen willen umzuändern,ABER ob er sich deswegen an einem kind vergeht(entscheidungsfreiheit) ist eben was ganz anderes. und die frage ob es schuldfähigkeit gibt oder nicht, genau diese frage versuche ich grade beantwortet zu kriegen

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Was ist den das fürn Quatsch!

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    welch qualifizierte äußerung, alles was deinen denkhorizont überschreitet ist bei dir wohl gleich quatsch

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    Antwort von Rollostoimetz Rollostoimetz

    Wenn ein Mensch gelernt hat, sich als Mitglied der Gesellschaft zu betrachten, wenn Er gelernt hat richtig und falsch zu unterscheiden, wenn er nicht psychisch krank ist oder unter der Gewalt eines Dritten steht und sein Denken nicht von Drogen beeinflußt wird ...

    .. dann kann er freien Willens entscheiden.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    nein!n es gibt keine willensfreiheit! wie soll das auch aussehen?? man kann doch nicht entscheiden was man will. ich will grad ein eis essen oder eben nicht, das kann ich doch nicht entscheiden!!

    Kommentar von Tigrillo TigrilloTigrillo

    Doch, du kannst entscheiden, ob du ein Eis essen willst, ausser du wärest sehr hungrig. Da Eis ein Genuss- und kein Nahrungsmittel ist, das einige Nachteile hat, stehen wir immer wieder vor solchen Entscheiden. Pro: Genuss. Contra: Zuckergehalt und Kälte kann Zähne kaputtmachen, kann Aufnahme wertvollerer Nahrung behindern.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    sorry aber du hast es nicht verstanden:P NEIN, ich kann nicht entscheiden ob ich jetzt ein eis essen will oder nicht, wenn man logisch abwiegt hat das vll einfluss darauf ob du dir ein eis genehmigst, aber es ändert nichts daran, dass du ein eis willst und selbst wenn es deinen willen bricht wars trotzdem keine freie entscheidung, weil du ja mit logischen argumenten(die nicht aus dir kommen, sondern rational begründet sind und somit für jeden gelten) dich selbst überzeugt hast. wie du dich auch entscheidest, entweder du gibst deinem willen nach(und ist das eis) oder du lässt dich von externen, rationalen überlegungen(zuckergehalt etc)überreden, frei entschieden hast du in beiden fällen nicht, den dein wille hat sich nicht ursachenlos geändert, er war fremdbestimmt!

    Kommentar von Grusgrus GrusgrusGrusgrus

    Wieso fremdbestimmt? Wer bestimmt denn, welche Argumente siegen? Doch der Mensch selber! Die Argumente werden ihm zwar angeboten, aber er muss sie nicht zum Maßstab seines Handelns machen.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    ja aber wer is den der "mensch selber"? sein gehirn und sein gehirn ist bestimmt durch gemacht erfahrungen und den genen. hätten wir einen ursachenlosen, frei schwebende seele dann könnte man von willesnfreiheit sprechen. wissenschaftlich gesehen gibt es aber für eine seele keinen beleg

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    Antwort von NihilBaxter1399 NihilBaxter1399

    bist nicht der erste der sich diese Frage stellt, die wird schon seit Jahrhunderten behandelt ; ) hier gibt es eine Menge Infos und Links zu:

    http://www.wer-weiss-was.de/theme170/article2036334.html

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    aber erst seit den letzten jahren liefert die neurobiologie wichtiges neues

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    zu dem link: ich frage nach entscheidungsfreiehit nicht nach willensfreiheit

    Kommentar von NihilBaxter1399 NihilBaxter1399NihilBaxter1399

    ist im Kern das gleiche

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    nein, überhaupt nicht das gleiche!

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    Antwort von Judoka9 Judoka9

    Du willst keine Philosophischen Überlegungen? Dann wundere ich mich,daß du die Frage aber selber auch so in die Richtung stellst. Erst denken, dann reden! Alles klar?

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    nö hab ich nich, das ganz eist nunmal nicht gan z ohn ephilosophie zu lösen, aber philosophie is dabei nur ein hilfsmittel um die wissenschaftichen erkenntnisse(nachdenenn ich frage) zu deuten

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    außerdem: das wort "rein" nicht überlesen

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    Antwort von emaxba123 emaxba123

    Nietzsche leugntet den freien Willen - damit ist der Mensch nicht schuldfähig. Aber der Richter hat auch keinen freien Willen und kann nicht anders als den Bösewicht zu verurteilen.

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    differenzieren!!!!!!!!! nur weil jmd. nicht anders will, heißt das doch nicht, das er nicht anders kann!!!!!!!! willensfreiheit ist nicht gleich entscheidungsfreiheit!!!! und meine frage dreht sich um die entscheidungsfreiheit

    Kommentar von MimusSaturninus MimusSaturninusMimusSaturninus

    "Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind".

    Terry Pratchett

    Kommentar von stromberg1234 stromberg1234stromberg1234

    und er es nötig hat andere zu zitieren, um seinen eigenen standpunkt klar zu machen is auch nich besser:P

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