Gehört ein Haus das auf meinem Grundstück steht, aber nicht von mir erbaut wurde mir? Wie es dazu kam ist nicht relevant, lediglich die Frage ob ein Bauobjekt auf meinem Grundstück mir gehört oder ob der eigentliche Erbauer des Bauobjektes noch Ansprüche auf dieses hat. Eine Antwort mit § wäre super. Ich bin im Rechtswesen nicht sonderlich bewandelt und komme mit Google nicht weiter. Lg
Besitzrecht
Antworten (8)
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Kolibri5Kolibri5
niemand baut einfach so auf dein grundstück! da gab es mit sicherheit absprachen vorher!
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schelm1schelm1
Gebäude, die mit dem Grundstück fest verbunden sind, gelten als wesentliche Bestandteile des Grundstückes und sind somit Eigentum dessen, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
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horbachhorbach
Diese Fragen - nun ja, da muss man wirklich alles wissen. Nicht relevant - stimmt nicht. Ist auch egal, du solltest einen Rechtsanwalt mit allen deinen Unterlagen aufsuchen. Nur der kann dir dann, mit den nichtrelevanten und relevanten Papieren und Abmachungen - helfen. Alles andere ist nur Vermutung, Wahrsagerei oder Möchtegernhaben....
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MeandorMeandor
Der Grundsatz ist, dass alles was mit dem Grundstück verbunden ist auch dem Grundstückseigentümer gehört.
Es gibt jedoch Verträge die auch vom Gesetz vorgesehen sind, die dies etwas einschränken, z.B. Erbbau.
Aus eigener Erfahrung weis ich, dass wenn man wegen falscher Vermessung über die Grenze baut, diesen Teil vom Nachbargrundstück kaufen muss, sonst gehört einem der Teil nicht.
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apolda345apolda345
gebäude im fremdeigentum ist nichts ungewöhnliches. hast du das haus gekauft gehört es dir-hast du nur das grundstück gekauft gehört das haus nicht dir!was für ne frage
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Sliv4ris Also ich fasse mal zusammen: Ich muss im Grundbuch nachsehen wie es damals geklärt wurde. Eine pauschale aussage wie, "was auf meinem grundstück ist gehört auch mir" gibt es also im deutschen Gesetz nicht. Na ok, das wäre sicherlich auch zu simpel gewesen.
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schelm1schelm1 Sofern Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, gehören Ihnen auch die Aufbauten, Sie mit dem Grundstück fest verbunden sind. So simpel ist das Deutsche Grundrecht!
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bommel65bommel65
Kaufst du das Grundstück inkl. Gebäude, wird das normalerweise im Grundbuch vermerkt, müsste also eingetragen sein.
Anders ist es mit Häusern auf Erbpachtbasis - da musst du mal googeln.
Das heisst dein Zusatz "wie es dazu kam ist nicht relevant" kann durchaus wichtig sein.
Schau mal in deiner eignen Kopie des Auszuges aus dem Grundbuchamt nach, da steht genau drin, was dir gehört und welche Dienstbarkeiten (Wegerechte /Wohn- /Nutzungsrecht auf Lebenszeit...) dort aufgelistet sind.
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schelm1schelm1 Wer kam denn auf die Idee, die Begriffe Grundbuch und Erbaurechtsgrundbuch miteinander zu verwechseln? Von einem Erbbaurecht steht doch garnichts in der Frage!
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bommel65bommel65 Die Fakten waren eben nicht eindeutig, und da wir selber fast auf Erbpachtbasis gekauft hätten konnte ich mich an die Erläuterung erinnern - offensichtlich falsch, da SIE es ja besser wissen ... und noch auf soo freundliche Weise belehren ... :-D
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ich sagte doch es ist nicht relevant, aber einer muss ja nachfragen ;) nach einer trennung: der besitzer des hauses hat die besitzerin des grundstücks um viel geld betrogen.
das ist uninteressant! ist der besitzer im grundbuch eingetragen? gibt es irgendwelche absprachen zwischen besitzer des hauses und des grundstückes? oder waren sie gar mal ein päärchen? der baut ja nicht ohne absprache einfach auf ein grundstück! das ist unmöglich!
du kannst zb bei der kirche ein grundstück auf 99 jahre pachten und bebauen! wenn deine kinder es dann weiter pachten, bleibt alles beim alten! wenn es aber keiner mehr macht, dann fällt das haus eben an die kirche!