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Besitzer meldet Auto nicht ab, jetzt Brief vom Ordnungsamt

Frage von duct4402 duct4402

Guten Morgen zusammen,

wir haben letzten Monat unseren PKW bei einem Vertraghändler in Zahlung gegeben. Das Fahrzeug war angemeldet und sollte dann auch vom Vertragspartner abgemeldet werden.

Heute bekamen wir Post vom Ordnungsamt mittels Zustellungsurkunde und folgendes wird gefordert:

"Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs binnen 3 Tagen wegen Erlöschung des Versicherungsschutzes"

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Du hast doch vom Vertragshändler sicher einen Beleg darüber, dass du dein Auto dort in Zahlung gegeben hast (ich bekam einen regulären Ankaufvertrag). Den kopierst du und schickst den ans Ordnungsamt, mit dem Hinweis, dass du nicht mehr der Halter bist. Und dann mach mal dem Ankäufer Dampf, damit der in die Puschen kommt.

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Danke fürs Sternchen:-)

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Kaufvertrag hinschicken. Daraus ist ja ersichtlich, daß ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Und dann bist Du aus der Nummer raus.

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Du wirst doch wohl sicherlich irgend ein Schriftstück über die Inzahlungnahme des Autohändlers besitzen. Mach da ne Kopie von und schick das an das Ordnungsamt. Wenn Du nichts hast dann selber Schuld. Ich würde auch niemals ein Auto veräußern ohne das selbst abzumelden. Da kann ja alles Mögliche passieren, wovon Du erst mal nichts erfährst. Stell Dir nur vor der Händler hätte mit Deiner Zulassung noch einem Kaufintressenten eine Probefahrt machen lassen und wie es dann dem Zufall so will ein Unfall passiert.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Mach da ne Kopie von und schick das an das Ordnungsamt.

    Und was soll das bringen? Die Ummeldung oder Stillegung ist Sache des Halters, nicht Besitzers :-O

    . Wenn der VK das dem K überlässt, der dem aber nicht nachkommt, haftetet der Halter dennoch für Steuer und Versicherungsschutz :-O

    G imager761

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    Antwort von germanils germanils

    Antworten dass Ihr das Auto verkauft habt, Vertragskopie beilegen.

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    Antwort von kfzgeorge kfzgeorge

    Kurze Antwort. Händler Dampf machen und Notfalls Zwangsstilllegen lassen.

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Solange der Halter seinen Wagen nicht abmeldet hat (Stllegungsbescheinigung), haftet er für Steuern und gültigen Versicherungsschutz des unverändert zugelassenen Fahrzeugs :-O

    Der Verkauf an den Händler ändert daran nichts, es könnte ja auch ein Kommissionsgeschäft (Verkauf im Kundenauftrag) vereinbart gewesen sein :-O

    Sofern die Um- oder Abmeldung vetraglich nicht zu Lasten des Autohauses geregelt war, schnellstens zum Händler, "Brief" und Schilder abholen und bei der Verkehersbehörde stillegen lassen.

    Stillegungsbescheinigung kopieren und dem Ordnungsamt schriftlich mitteilen, bevor es zu kostenpflichtigen Zwangsmassnahmen kommt :-O

    Den "Brief" kann der Händler dann zurückbekommen.

    G imager761

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    Antwort von duct4402 duct4402

    Ja es gibt einen regulären Ankaufvertrag. Mit Datum, Kennzeichen und allem was dazugehört.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Nur keine Abmeldung - und solange zahlst du die Kfz-Steuer und bist für den Versicherungsschutz des Wagens, dessen Halter du unverändert bist, verantwortlich :-O

    Der Besitzer fährt auf deine Kosten, sogar noch schlimmer: Verschuldet er auf der Probefahrt einen Unfall ohne eigenen Versicherungsschutz, haftet deine alte Versicherung und nimmt dich in Regress :-O

    Wie kann man nur so bläuäugig sein anzunehmen, dass man mit Kündigung der Versicherung alles erledigt hat und einen angemeldeten Wagen übergeben :-O

    G imager761

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    Antwort von kiami kiami

    das wurde im kaufvertrag sicher festgehalten das der händler den wagen abmeldet einfach eine kopie des kaufvertrags an das ordnungsamt schicken.... lg

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    das wurde im kaufvertrag sicher festgehalten das der händler den wagen abmeldet einfach eine kopie des kaufvertrags an das ordnungsamt schicken.

    Und was soll das bringen? Die Ummeldung oder Stillegung ist Sache des Halters, nicht Besitzers :-O

    Wenn der VK das dem K überlässt, der dem aber nicht nachkommt, haftetet der Halter dennoch für Steuer und Versicherungsschutz :-O

    G imager761

    Kommentar von kiami kiami

    kann aber vom käufer wieder eingefordert werden.... und das ohne probleme wenns im kv festgehalten wurde...

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