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Besitzer der Tiere?? und Deckung???

Frage von xxrockbabyxx xxrockbabyxx

Hallo folgendes Problem. Unter Zeugen habe ich mit der Stieftochter meines Vermieters eine abmachung getroffen. Sie wollte Ihre Häsin unbedingt von meinem Hasen decken lassen da er die gleiche Farbe hat. Unter Zeugen sagte ich wenn die Deckung erfolgreich ist möchte ich eins der Hasen haben oder Pro Baby Geld für die Deckung. Sie Stimmte zu. Jetzt will Sie mir meinen Hasen nicht geben und will dass Geld auch nicht bezahlen. Hab ich irgendeine möglichkeit Ihr zumindest sagen zu können rechtlich kann ich aber das Baby einfordern. Ich habe nämlich auch für Futter und so bezahlt seid die kleinen da sind? Ich habe für denn neuen Hasen alles schon gekauft...

Ich weis es mag manchen sinnlos vorkommen doch wenn man ein Tierfreund ist und sein eigentliches zuküftiges Tier aufwachsen siet bekommt man schon ne Bindung.... Danke für Antwoten!!

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Biene862 Biene862

    Ich kann Annemaus nur zustimmen, mit Tierliebe hat das absolut nichts zu tun, wahllos Tiere zu vermehren, wo die Tierheime immer voller werden! Außerdem kann ich das mit den "Hasen" langsam nicht mehr hören, weil IMMER von Kaninchen die Rede ist! Wenigstens das sollte man doch wissen, wenn man so ein Tier hat ^^

    Kommentar von xxrockbabyxx xxrockbabyxxxxrockbabyxx

    Leider war ich in allen 4 Tierheimen in meiner nähe und keins davon hat gesunde Tiere und meinem Bestand werde ich das nicht antun Tiere zu mir zu holen die anscheinend die Hasengrippe hatten oder Pilze

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    RatgeberHelden Antwort von Annemaus85 Annemaus85

    Wenn man ein Tierfreund ist, dann vermehrt man keine Tiere, die zu tausenden ein beschissenes Leben in Tierheimen haben. Meine Tiere sind nicht aus Hobbynachzuchten, deren Vermehrer keine Ahnung haben, sodass ich womöglich ein Jungtier mit chronischen Krankheiten oder sonstwas bekomme. Und meine Tiere müssen auch nicht in qualvoller Einzelhaltung einsam bei mir leben, sie sind alle kastriert und leben in einer Gruppe. www.diebrain.de

    Und eure Abmachung hättet ihr besser schriftlich festgehalten.

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    Antwort von steini1 steini1

    Rechtlich hast du keine Möglichkeit , wegen Geringfügigkeit.Es ist wirklich nicht schön von ihr ,aber man lernt daraus für die zukunft.

    Kommentar von xxrockbabyxx xxrockbabyxxxxrockbabyxx

    es sind nur zwei babys geboren eins will sie eins bekomm ich war die abmachung. Sie will meins jedoh jetzt ihre freundin schenken das ist doh da ein mündlicher vertrag bestand mit zeugen nicht rechtlich. Was meinst du weggen geringfügigkeit??

    Kommentar von steini1 steini1steini1

    Ja, wie hoch ist der Streitwert ?

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    Antwort von Schmupel Schmupel

    Ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen der genauso bindend ist wie ein schriftlicher Vertrag.

    Du hast die Leistung erbracht (Deckung) sie muss die Gegenleistung (Geld/ Hasen) leisten.

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    Antwort von Fugenfuzzi Fugenfuzzi

    Wenn nichts schriftlich festgehalten wurde kann man auch nichts dagegen machen. Beweise fehlen eben. Ds einzigste wäre mit den Zeugen der Person druck zu machen und wenns hart auf hart kommt muss eben ein Richter dies klären (Anzeige) .

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