Zu eurer Information: Ich bin 18 Jahre alt, hab gerade Abitur gemacht und absolviere ab 1.Oktober ein Freiwilliges Soziales Jahr im Krankenhaus. Ich bekomme jedoch kein wirkliches Einkommen, sondern ein sog. Taschengeld von 330 € pro Monat. Habt ihr da eine Ahnung was meine Frage betrifft? Und wisst ihr in welcher Höhe sich der eventuelle Betrag befindet? Vielen Dank schon mal im Voraus!
Besitze ich im "Freiwilligen Sozialen Jahr" einen Anspruch auf Wohngeld?
Antworten (4)
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AkulaAkula
Vom Wohngeld bist du ausgeschlossen. Was Du bekommen kannst, ist bei der Arge/dem Jobcenter ein Wohnkostenzuschuss.
Rechne Dir den Alg2 Regelsatz und den Regelsatz für den Wohnkostenzuschuss zusammen, ziehe davon Dein "Taschengeld" ab und die Differenz steht Dir bei Beantragung beim Jobcenter zu. Vergess dabei nicht, das Kindergeld wird angerechnet. Im Grunde muss Niemand unterhalb des Alg2 Satzes zurecht kommen.
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chriskra44chriskra44
also zu dem sog.Taschengeld (Höchstbetrag 330.-- EUR) erhält man bei Bedarf noch für die Zeit:Unterkunft, Verpflegung ggf. Dienstkleidung-sodaß der gesammte wertmäßige "Lohn" auf ca. 500 EUR monatlich kommt. Bitte gleich dort im Krankenhaus danach fragen-zumal gerade die Verpflegung nicht ohne ist und sonst ja auch immens kostet-Einkaufen, herrichten und Geschirrabwaschen eca. Da das Wohngeld nie die Unterkunft als Kostenfaktor erreicht, ist bei zugedachter Unterkunft seitens des Krankenhauses ein nicht zu unterschätzender Vorteil- da heist: Man legt sich einfach in das "bereits gemachte" Bett-und träumt von ebenfalls ersparten Zusatzkosten, wie Strom, Heizung, Warmwasser, Versicherungen, Treppenhausreinigung, Hausmeisterkosten eca. eca.....
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guterwolfguterwolf
Wohngeld bekommst du vielleicht 50 €, damit kann man keine Wohnung finanzieren.
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Sommerloch2010Sommerloch2010
Grundsätzlich erst einmal bist du nicht vom Wohngeld ausgeschlossen. Jetzt brauchst du nur noch eine Wohnung und musst das erforderliche Mindesteinkommen nachweisen können.
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AkulaAkula Doch ist er. Wohngeld gibt es nur noch für "Härtefälle" und wird direkt von den Kommunen/Bezirken übernommen. Das ist seit Einführung von Hartz4 so der Fall.
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Sommerloch2010Sommerloch2010 Totaler Blödsinn!! Wenn du keine Ahnung vom Wohngeldgesetz hast, dann unterlass es lieber, Kommentare abzugeben.
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Krause1962Krause1962 Richtig! Wohngeld gibt es nämlich auch noch als sogenannten Lastenzuschuss bei selbstgenutzten Eigenheimen. Außerdem zählt nur das Einkommen der Haushaltsmitglieder (Netto: nach Abzug der Zinsen und Heizkosten oder der Miete).
Bei Hartz IV werden immer alle Einkünfte angerechnet. Falls nötig, bist du mit den sogenannten Kosten der Unterkunft allerdings besser beraten. Noch besser hast Du es getroffen, wenn Du z,B.auf Klinikgelände wohnen könntest. Betriebsangehörige haben oft viele vergünstigungen, die sonst nicht in Frage kommen!
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AkulaAkula @Sommerloch2010
Wohngeldgesetz? Das umgangssprachliche WoGG?
Ich kann nichts dafür, wenn Du Wohngeld und "die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung" nach § 22 Absatz 1 SGB II völlig verwechselst und Dich mit dem WoGG überhaupt nicht auskennst, ausser deren Namen zu nennen. Ich denke nicht, dass der Fragestelle so speziell ist, dass er noch Anrecht auf das alte Wohngeld hat. Ganz einfach. Auch schrieb er nichts von einer Wohnung oder einer ganzen Familie bei sich, bei der er Wohngeld bräuchte und berechtigt wäre. Selbst das (eigene Wohnung, WG-Zimmer) wird in den meisten Fällen über § 22 Absatz 1 SGB II oder dem BAB bezahlt, insbesondere in seinem Fall. In Fall des Fragestellers spielt BAB natürlich keine Rolle.
@Krause1962
Bitte sich an die aktuelle Gesetzgebung halten. Das WoGG ist etwas Anderes als die so schön umständliche Bezeichnung für "Kosten der Unterkunft und Heizung" beim Jobcenter. Das führt garkeine WoGG-Fälle, diese werden allesamt über die Komune und dem entsprechenden Wohngeldamt bezahlt.
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AkulaAkula Nebenbei: "Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, kann diese mit einer Geldersatzleistung abgegolten werden." Quelle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/verguetung-leistungen-vorteile-gehalt-taschengeld.html
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Sommerloch2010Sommerloch2010 @Akula
Vielleicht liest du mal die Frage? "Besitze ich im "Freiwilligen Sozialen Jahr" einen Anspruch auf Wohngeld?" Nach KdU hat niemand gefragt.
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AkulaAkula @Sommerloch2010
Liest Du eigentlich wirklich das, was Du schreibst? Oder kannst Du nicht lesen? Na dann fang mal mit Deinem Kommentar und mit meiner Antwort darauf an. Und dann komme mir nochmal mit Deiner Frage. Und natürlich wurde nach der "KdU" gefragt, nämlich indirekt, weil 1. fälschlicherweise Du, der Fragesteller und Anderen sich mit dem aktuellen Wohngeld nicht auskennen und 2. das Wohngeld umgangsprachlich noch Wohngeld genannt wird, weil Sie ergo noch bei 1. sind. Und was ich antworte, entscheide noch immer ich selbst, ganz abgesehen von Deiner vollkommenen Unlogik Deiner Aussage, wo sich angeblich alles ausschließt. Wenn die Antworten ganz genau dem entsprechen sollen, was der Fragesteller stellt, dann können wir nicht nur dieses Portal hier schließen, sondern sämtliche Portale. Wenn der Fragesteller also also etwas fragt, dann versuche ich, zu helfen und ihn aufzuklären. Wie man bei Dir feststellen kann, hast Du ihm Falschinformationen gegeben, womit er wahrscheinlich sinnlose Stunden beim Wohngeldamt verbringt, mit einer Beantragung, die völlig für die Katz ist. Aber wenn man das Portal hier als Spielball für seine eigenen Unzulänglichkeiten benutzt und noch nichteinmal aus seinen eigenen Fehlern lernen will oder kann, dann ist das schon wirklich bedauerlich. Wenn man also helfen will, dann bitte mit Sachverstand und nicht mit irgendwelchen Unwissen über Wohngeld.
Insbesondere war ich bisher der Einzigste, der etwas Entscheidendes zitierte. Was genau, darfst Du mit Deinem Sachverstand selbst herausfinden. So gesehen, hast Du gänzlich das Thema verfehlt. Also an die eigene Nase fassen. ;)
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Sommerloch2010Sommerloch2010 Das ist nicht lache. Wohngeld ist eine Leistung nach dem Wohngeldgesetz und nichts an dem, was du hier schwafelst ändert etwas daran. Im Gegensatz zu dir kenne ich mich im Wohngeldgesetz aus. Das es übrigens schon lange vor Hartz 4 gab und bis heute weiter gibt.
Übrigens, was ist mit Deinen Eltern? Die müssen Dich auf jedenfall unterstützen und davon geht der Gesetzgeber und Staat auch ersteinmal aus. Ein automatisches Anrecht auf staatliche Unterstützung gibt es hierbei leider nicht.